In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
HerstellerinformationL-Arginin-Hydrochlorid 21 % BraunB. Braun Melsungen11.07.2024
ChargenrückrufOnsetron-Denk 4 mg SchmelztablettenOndansetronDenk Pharma1404767210.07.2024
Rote-Hand-BriefeIrenatNatriumperchloratactrevo09.07.2024
ChargenrückrufMIGRAPEN® 3 mg / 0,5 ml Injektionslösung im FertigpenSumatriptanLupin Europe1650747409.07.2024
ChargenüberprüfungenGuttaplast® 1,39 g Wirkstoffhaltiges PflasterSalicylsäureBeiersdorf0043848108.07.2024
ChargenrückrufHeparin axicur® 60.000 I.E. SalbeHeparin axicorp Pharma1405227104.07.2024
ChargenrückrufSandostatin LAR-Monatsdepot 30 mg, „Orifarm“OctreotidOrifarm13167291
13235288
03.07.2024
ChargenrückrufKyprolis®CarfilzomibAmgen1118284303.07.2024
Rote-Hand-BriefeL-Arginin-Hydrochlorid 21 % Braun, Konzentrat zur Herstellung einer InfusionslösungB. Braun Melsungen02.07.2024
ChargenrückrufNerven-Tropfen NMischdestillat aus Lavendelblüten, Lemongraskraut, Baldrianwurzel und MelissenblätternSalus Haus Dr. med. Otto Greither Nachf.0737305202.07.2024
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenListe ausgewählter AMK-Nachrichten 2. Halbjahr 2019 (PZ 27 bis 51/52) 11.02.2020
Information der Institutionen und BehördenDie AMK in Zahlen: Das Jahr 2019 04.02.2020
Information der Institutionen und BehördenAMK: Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht 28.01.2020
Information der Institutionen und BehördenPentasa® 1000 mg Zäpfchen: Erhöhtes Risiko für Anwendungsfehler und lokale Nebenwirkungen bei Erstanwendern 28.01.2020
Information der Institutionen und BehördenAMK: Potentielle Medikationsfehler bei Otriven® gegen Schnupfen 0,025 % Nasentropfen für Säuglinge aufgrund unzureichender Dosiergenauigkeit der Pipettenmontur 21.01.2020
Information der Institutionen und BehördenPRAC/EMA: Picato® (▼, Ingenolmebutat): Ruhen der Zulassungen als Vorsichtsmaßnahme empfohlen 20.01.2020
Information der Institutionen und BehördenAMK: Merkmale eines potentiellen Missbrauchs Cannabis-haltiger Arzneimittel beachten 14.01.2020
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Kava-Kava-haltige Arzneimittel: Erneuter Widerruf der Zulassungen07.01.2020
Information der Institutionen und BehördenDie neue Ausgabe des „Bulletin zur Arzneimittelsicherheit“ ist da! 27.12.2019
Information der Institutionen und BehördenAMK in eigener Sache: Vielen Dank für Ihren Einsatz zur Verbesserung der Patientensicherheit 16.12.2019

Information der Institutionen und Behörden

Stufenplanverfahren zu Levonorgestrel-haltigen Notfallkontrazeptiva: unabhängig vom Körpergewicht von allen Frauen verwendbar

Datum:
11.11.2014
AMK / Das BfArM informiert über den Abschluss des europäischen Risikobewertungsverfahrens zu Levonorgestrel enthaltenden Notfallkontrazeptiva und ordnet in einem Bescheid die Änderung der zugehörigen Zulassungen zum 1. Februar 2015 an. Danach sind aus den Fachinformationen der betroffenen Notfallkontrazeptiva die Angaben, die sich auf eine geringere/fehlende Wirksamkeit bei Frauen mit einem Körpergewicht ≥ 75 kg beziehen, zu entfernen. Ergänzt werden die Fachinformationen hingegen um die Angabe, dass nur begrenzte und nicht eindeutige Informationen zur kontrazeptiven Wirksamkeit bei einem hohen Körpergewicht/hohem Body Mass Index (BMI) vorliegen. Aufzunehmen sind Tabellen, die die Ergebnisse aus zwei Metaanalysen mit widersprüchlichem Ergebnis einander gegenüberstellen. In einer Metaanalyse von drei WHO-Studien (Hertzen et al., 1998 und 2002; Dada et al., 2010) konnte kein Trend zu geringerer Wirksamkeit bei einem höheren Körpergewicht/BMI festgestellt werden, in einer Metaanalyse der Studien von Creinin et al., 2006 und Glasier et al., 2010 hingegen schon. Allen Studien war jedoch gemeinsam, dass Frauen die nach Einnahme des Notfallkontrazeptivums weiter ungeschützten Geschlechtsverkehr hatten, aus den Studien nicht ausgeschlossen worden waren. Auch eine Einnahme des Notfallkontrazeptivums von mehr als 72 Stunden nach ungeschütztem Geschlechtsverkehr war in den Studien unberücksichtigt geblieben. Die Annahme, dass ein Körpergewicht ≥ 75 kg eine ungenügende Wirksamkeit der Notfallkontrazeption zur Folge habe, konnte also im EU-Risikobewertungsverfahren auf der Grundlage der genannten Studienevidenz nicht bestätigt werden. Das BfArM setzt den rechtsverbindlichen Beschluss der EU-Kommission zur Anpassung der Produktinformationen Levonorgestrel-haltiger Notfallkontrazeptiva um und gibt die deutschen Texte der Fach- und Gebrauchsinformationen auf seiner Homepage bekannt. Quelle BfArM; Stufenplanverfahren zu Levonorgestrel-haltigen Notfallkontrazeptiva: Umsetzung des Durchführungsbeschlusses der EU-Kommission. www.bfarm.de --> Arzneimittel --> Pharmako­vigilanz --> Risikoinformationen --> Risikobewertungsverfahren --> Levonorgestrel (7. November 2014)