In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenrückrufAmBisome liposomal 50 mg Pulver zur Herstellung einer InfusionsdispersionAmphotericin BGilead Sciences1632082418.10.2024
ChargenrückrufArpoya 30 mg TablettenAripiprazolHeumann Pharma & Co. Generica KG1113329918.10.2024
HerstellerinformationEMRAmed Arzneimittel17.10.2024
ChargenrückrufMykosert® Spray bei Haut- und FußpilzSertaconazolDr. Pfleger Arzneimittel15579715
15432455
17.10.2024
HerstellerinformationCC Pharma16.10.2024
Herstellerinformation14.10.2024
ChargenrückrufFette Pharma GmbHRE:CANNIS 1/17 CBD Cannabisblüten1875120914.10.2024
Herstellerinformation09.10.2024
ChargenrückrufDuloxetin beta 60 mg magensaftresistente HartkapselnDuloxetinbetapharm Arzneimittel1109655209.10.2024
ChargenrückrufDuloxetin neuraxpharm 60 mg magensaftresistente HartkapselnDuloxetinneuraxpharm Arzneimittel11002114
14289530
11002166
09.10.2024
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenAkdÄ: Methämoglobinämie nach Überdosierung von Emla®-Creme19.05.2020
Information der Institutionen und BehördenCHMP/EMA: Ranitidin-haltige Arzneimittel: Ruhen der Zulassungen in der EU empfohlen05.05.2020
Information der Institutionen und BehördenAMK: Erweiterung der Äquivalenzdosistabellen05.05.2020
Information der Institutionen und BehördenÄquivalenzdosistabellen als Hilfestellung zur Auswahl eines pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Arzneimittels (Aut-simile) 28.04.2020
Information der Institutionen und BehördenPEI: Kurzfristige Beschaffung einer Charge Prevenar 13® in englischer Aufmachung 28.04.2020
Information der Institutionen und BehördenPRAC: Ibuprofen-haltige Arzneimittel: Risiko für akute generalisierte exanthemische Pustulose 23.04.2020
Information der Institutionen und BehördenPEI: Bläschenförmige Hautreaktionen nach Shingrix® (▼)-Impfung: Aufruf zur Teilnahme an Beobachtungsstudie 21.04.2020
Information der Institutionen und Behörden„Schnelltests“ auf SARS-CoV-2-Antikörper: Risiko von Fehlinterpretationen 09.04.2020
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Sicherstellung der Versorgung chronisch Kranker mit Hydroxychloroquin-haltigen Arzneimitteln durch Verordnung unter Angabe einer zugelassenen Indikationen 03.04.2020
Information der Institutionen und BehördenAMK: Übersicht zu den zentral beschafften Arzneimitteln zur (Off-Label) Behandlung von COVID-1901.04.2020

Information der Institutionen und Behörden

BMG/BfArM: Versorgungsmangel mit Piperacillin-haltigen Arzneimitteln

Wirkstoff:
Piperacillin
Datum:
03.01.2017

AMK / Nach Mitteilung des BfArM an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) besteht in Deutschland ein Versorgungsmangel bei Piperacillin-haltigen Monopräparaten und fixen Kombinationspräparaten (Piperacillin mit Betalactamase-Inhibitor). Piperacillin wird als partialsynthetisches Breitband-Penicillin parenteral angewendet zur Behandlung schwerer Allgemeininfektionen (zum Beispiel Meningitis, Pneumonie, Septikämie), Infektionen der Harnwege, des Genitaltraktes und der Gallenwege.


Als Ursache für diesen Engpass wird ein schwerer Betriebsunfall in einer der größten Herstellungsbetriebe dieses Antibiotikums angegeben.

Auf Grundlage der Bekanntmachung des BMG nach § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes (AMG) können die zuständigen Behörden der Länder nun ein befristetes Abweichen von den Vorgaben des AMG gestatten, um eine Behandlung mit Arzneimitteln zu ermöglichen, die nicht in Deutschland zugelassen sind. Apotheken sollten sich daher bei Fragen hierzu an ihre zuständige Behörde wenden.


Der AMK liegen derzeit keine Informationen über die Zeitdauer des Versorgungsengpasses beziehungsweise die Lieferfähigkeit Piperacillin-haltiger Präparate einzelner pharmazeutischer Unternehmer/Großhändler vor. /


Quellen

BMG; Bekanntmachung nach § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes vom 20. Dezember 2016. (BAnz AT 29.12.2016 B7) www. bundesanzeiger.de (29. Dezember 2016)