In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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Zeige Ergebnisse 2231-2240 von 3063.
KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenrückrufXeplion 150 mg Depot-Injektions­suspension, »Abacus«, 1 FertigspritzePaliperidonAbacus Medicine A/S1002229625.07.2017
ChargenrückrufXeplion 150 mg Depot-Injektions­suspension, »ADL Pharma«, 1 FertigspritzePaliperidonADL Pharma1098642725.07.2017
ChargenrückrufXeplion 150 mg Depot-Injektions­suspension, »axicorp«, 1 FertigspritzePaliperidonaxicorp Pharma B.V.0972688525.07.2017
ChargenrückrufXeplion 150 mg Depot-Injektions­suspension, »CC Pharma«, 1 FertigspritzePaliperidonCC Pharma0939338925.07.2017
ChargenrückrufXeplion 150 mg Depot-Injektions­suspension, »FD Pharma«, 1 FertigspritzePaliperidonFD Pharma1033977425.07.2017
ChargenrückrufXeplion 150 mg Depot-Injektions­suspension, »FD Pharma«, 1 FertigspritzePaliperidonFD Pharma1033977425.07.2017
ChargenrückrufXeplion 150 mg Depot-Injektions­suspension, »Haemato Pharm«, 1 FertigspritzePaliperidonHaemato Pharm0974406725.07.2017
ChargenrückrufXeplion 150 mg Depot-Injektions­suspension, »Orifarm«, 1 FertigspritzePaliperidonOrifarm0909908125.07.2017
ChargenrückrufDoxepin-ratiopharm 10 mg, diverseDoxepinratiopharm00772292
00772300
00772317
18.07.2017
ChargenrückrufDuloxetin Heumann 30, 40 und 60 mg, 98 magensaftresistente Hartkapseln, diverse ChargenDuloxetinHeumann Pharma & Co. Generica KG10785634
10785657
10785686
18.07.2017
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenBfArM empfiehlt, auf Manipulationen bei importiertem Mabthera (Rituximab) und HerceptinV (Trastuzumab) zu achten23.09.2014

Information der Institutionen und Behörden

AMK: Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht

Datum:
02.07.2019
AMK / Am 27. Juni 2019 fand die 81. Sitzung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht nach § 53 Absatz 2 des Arzneimittelgesetzes (AMG) im BfArM, Bonn, statt. Der Ausschuss, in dem die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) als stimmberechtigtes Mitglied vertreten ist, berät den Verordnungsgeber in Fragen der Verschreibungspflicht.

Die Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) wird jeweils durch eine Rechtsverordnung geändert, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Da die Beratungen des Ausschusses vertraulich sind, können hier nur einige für die Apotheken wichtige Ergebnisse aus dem öffentlichen Kurzprotokoll der Sitzung mitgeteilt werden.

Die Positionen Natriumthiosulfat als Antidot sowie Phenylephrin zur parenteralen Anwendung sollen nach einstimmiger Empfehlung des Sachverständigenausschusses der Verschreibungspflicht unterstellt werden. Weiterhin wurde die Empfehlung zur Präzisierung der Positionsformulierung für Distickstoffmonoxid um die Ergänzung „zur inhalativen Anwendung“ einstimmig angenommen.

Die Empfehlung, das Migränetherapeutikum Sumatriptan in einer Einzeldosierung von 50 mg zur oralen Anwendung aus der Verschreibungspflicht zu entlassen, wurde mehrheitlich angenommen. Selbiges gilt für Ibuprofen zur oralen Anwendung in flüssigen Zubereitungen für Erwachsene und Kinder ab 3 Monaten.
Zubereitungen aus Imidacloprid und Permethrin zur Anwendung bei Hunden sollen nach einstimmiger Empfehlung aus der Verschreibungspflicht entlassen werden. Die Empfehlung zur Entlassung von Ketoprofen-Lysinsalz zur oralen Anwendung aus der Verschreibungspflicht wurde hingegen mehrheitlich abgelehnt.

Die Unterstellung der Antihistaminika der 1. Generation mit sedierender Wirkung unter die Verschreibungspflicht für Patienten über 65 Jahre wurde mehrheitlich abgelehnt. Gleichzeitig befürwortete der Sachverständigenausschuss die weiterführende Befassung mit der Thematik unter Berücksichtigung der betreffenden Einzelsubstanzen.

Wenn der Verordnungsgeber den Voten des Ausschusses folgt, ist damit zu rechnen, dass die genannten Änderungen zum 1. Januar 2020 (eventuell mit Übergangsfristen) in Kraft treten. /

Quellen
BfArM; 81. Sitzung (27. Juni 2019) – Kurzprotokoll Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht nach § 53 Absatz 2 AMG. www.bfarm.de → Arzneimittel → Pharmakovigilanz → Ausschüsse und Gremien → Verschreibungspflicht → 81. Sitzung (27. Juni 2019). (Zugriff am 01. Juli 2019)