In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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Zeige Ergebnisse 2221-2230 von 3063.
KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
HerstellerinformationTrisenoxArsentrioxid09.08.2017
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Brineura®Cerliponase alfaBiomarin International1322930709.08.2017
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Spinraza®NusinersenBiogen1256117509.08.2017
ChargenrückrufXeplion 150 mg Depot-Injektionssuspension, »Abacus«, 1 FertigspritzePaliperidonAbacus Medicine A/S1002229601.08.2017
ChargenrückrufXeplion 150 mg Depot-Injektionssuspension, »European Pharma«, 1 FertigspritzePaliperidonEuropean Pharma B.V.1007013101.08.2017
HerstellerinformationEperzan®AlbiglutidGlaxoSmithKline01.08.2017
ChargenrückrufBupivan Injektionslösung, 5x5 ml und 10x5 ml Ampullen, diverseBupivacainPuren Pharma12675950
12675915
12675921
12675967
01.08.2017
ChargenrückrufEdronax 4 mg, »EurimPharm«, 100 TablettenReboxetinEurimPharm Arzneimittel0154631001.08.2017
Rückrufe allgemeinBupropion-neuraxpharm 300 mg, 30 und 90 Tabletten, alle ChargenBupropionneuraxpharm Arzneimittel10713936
10713959
25.07.2017
Rückrufe allgemeinUtrogest, 30 und 90 Stück, Weichkapseln, alle ChargenProgesteronDr. Kade / Besins Pharma08605955
08605961
25.07.2017
Zeige Ergebnisse 521-521 von 521.
KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenBfArM empfiehlt, auf Manipulationen bei importiertem Mabthera (Rituximab) und HerceptinV (Trastuzumab) zu achten23.09.2014

Information der Institutionen und Behörden

BMG: Einschränkung der gestatteten Bevorratung von vom Bund zentral beschafftem Paxlovid® (▼, Nirmatrelvir/Ritonavir) für Apotheken, krankenhausversorgende Apotheken und Krankenhausapotheken

Datum:
20.01.2023

AMK / Die Allgemeinverfügung des BMG zum Bezug und zur Anwendung monoklonaler Antikörper und zum Bezug und zur Abgabe antiviraler, oral einzunehmender Arzneimittel gegen COVID-19 wurde neu gefasst und ist am 18. Januar 2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden.


Abweichend von der bisherigen Fassung, in der galt, dass Apotheken das vom Bund zentral beschaffte Arzneimittel Paxlovid® (▼, Nirmatrelvir/Ritonavir) in unbegrenzter Höhe bevorraten konnten, ist nun für Apotheken eine Bevorratung von maximal 20 Therapieeinheiten zulässig (1). Für krankenhausversorgende Apotheken und Krankenhausapotheken ist die Bevorratung auf bis zu 50 Therapieeinheiten begrenzt. Bereits vor Inkrafttreten dieser Neufassung ausgelieferte Packungen dürfen aber weiterhin bevorratet werden.


Die erlaubten Bevorratungsmengen wurden bereits mehrfach angepasst (2). Laut einem Begleitschreiben des BMG erfolgt die erneute Begrenzung aufgrund konkreter Verdachtsfälle auf auffällig hohe Bestellmengen sowie direkter Anfragen zu Möglichkeiten des Exports durch verschiedene Marktteilnehmer. Eine Abgabe an Empfänger außerhalb des Geltungsbereichs deutschen Rechts sowie das Handeltreiben (insbesondere der Export) von Paxlovid® sind unzulässig und werden weiterhin strafrechtlich verfolgt (3). /


Quellen
1) BMG; Bekanntmachung der Allgemeinverfügung zum Bezug und zur Anwendung monoklonaler Antikörper und zum Bezug und zur Abgabe antiviraler, oral einzunehmender Arzneimittel gegen COVID-19 vom 11. Januar 2023. (BAnz AT 18.01.2023 B5)
2) AMK; 05/22 Information der Institutionen und Behörden: AMK: Paxlovid® (Nirmatrelvir/Ritonavir): weiteres oral verfügbares antivirales Arzneimittel zur Behandlung von COVID-19-Patienten mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf verfügbar – Update. www.arzneimittelkommission.de → AMK-Nachrichten (Zugriff am 19. Januar 2023)
3) BMG an ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V. (Korrespondenz). (17. Januar 2023)