In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

JJJJ-MM-TT

Zeige Ergebnisse 2201-2210 von 3063.
KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenrückrufAzuprostat Sandoz 65 mg, Weichkapseln, diverseAzuprostatHexal00797205
00797228
00797808
05.09.2017
ChargenrückrufHaloperidol-neuraxpharm 1 mg, 20, 50 und 100 TablettenHaloperidolneuraxpharm Arzneimittel03215480
03215497
03215505
05.09.2017
Rote-Hand-BriefeLevact®BendamustinAstellas Pharma05.09.2017
ChargenrückrufIbu 800 ret – 1 A Pharma, 100 RetardtablettenIbuprofen1 A Pharma0061287804.09.2017
ChargenrückrufIbuhexal retard, 800 mg, 50 RetardtablettenIbuprofenHexal0367415304.09.2017
ChargenrückrufMedizinischer Spitzwegerich, Husten-Sirup, 100 ml SirupSpitz­wegerichkraut-FluidextraktAbo & Painex Pharma1238755304.09.2017
ChargenrückrufPiperacillin plus Tazobactam Eberth 4 g / 0,5 g, 10 Stück, Pulver zur Herstellung einer InfusionslösungPiperacillin + TazobactamDr. Friedrich Eberth Arzneimittel1124063504.09.2017
ChargenrückrufTecfidera 240 mg, 56 magensaftresistente HartkapselnDimethylfumaratBiogen0487054804.09.2017
ChargenrückrufSovaldi, 400 mg, 28 FilmtablettenSofosbuvirGilead Sciences1025338622.08.2017
ChargenrückrufVelcade 3,5 mg, »ACA Müller«, 1 Durchstechflasche, Pulver zur Herstellung einer InjektionslösungBortezomibACA Müller/ADAG Pharma1096633022.08.2017
Zeige Ergebnisse 521-521 von 521.
KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenBfArM empfiehlt, auf Manipulationen bei importiertem Mabthera (Rituximab) und HerceptinV (Trastuzumab) zu achten23.09.2014

Information der Institutionen und Behörden

Codein: Aktualisierung der Produktinformationen zu Anwendungs­beschränkungen bei Kindern und Jugendlichen

Datum:
30.06.2015
AMK / Das BfArM hat nach dem einstimmigen Beschluss des CMDh (siehe PZ 18/2015, Seite 104) mit einem Bescheid die Änderungen der Fach- und Gebrauchsinformationen Codein-haltiger Arzneimittel umgesetzt. Danach sind die Zulassungsinhaber verpflichtet, der Bundesoberbehörde bis zum 20. Juli 2015 die Änderung der Texte der Produktinformationen anzuzeigen. Die Zulassungsinhaber haben die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Klage gegen diesen Bescheid zu erheben. In Abstimmung mit dem BfArM weist die AMK darauf hin, dass auch die Texte der Monografien der Standardzulassungen für Codein-haltige Arzneimittel entsprechend dem wissenschaftlichen Erkenntnisstand anzupassen und folglich auch um die neuen Anwendungsbeschränkungen zu ergänzen sind. Die Nutzung einer Standardzulassung ist beim BfArM gemäß § 67 Abs. 5 AMG anzuzeigen, genauso wie Änderungen oder der Verzicht auf die Nutzung einer Standardzulassung. Die Überwachung von standardzugelassenen Arzneimitteln obliegt den jeweiligen Länderbehörden. Daher empfehlen das BfArM und die AMK den Apotheken, die Codein auf Grund von Standardzulassungen in Verkehr bringen, wie die Zulassungsinhaber von Codein-haltigen Fertigarzneimitteln, die Gebrauchsinformationstexte zu aktualisieren oder mit ihrer zuständigen Behörde einen rechtlich bindenden Termin abzustimmen. Aufgrund von Anfragen aus Apotheken zu Dihydrocodein-haltigen Arzneimitteln (zum Beispiel Paracodin®) weist die AMK nach Rücksprache mit dem BfArM auf folgende Sachverhalte hin: Dihydrocodein besitzt eine intrinsische Wirkung, im Gegensatz zum »Prodrug« Codein, weshalb der nachfolgende CYP2D6-Metabolismus und das damit verbundene Risiko in den Hintergrund rückt. Weiterhin liegen im Unterschied zum Codein für Dihydro­codein in den EU-Staaten keine hinreichenden Risikosignale vor. Aus diesen Gründen sind die EU-weiten Pharmakovigilanz-Maßnahmen für Codein nicht auf Dihydrocodein übertragbar. / Quellen BfArM; Codein: Anwendungsbeschränkungen zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit Husten; Umsetzung des Beschlusses der Koordinierungsgruppe für dezentrale Verfahren und Verfahren der gegenseitigen Anerkennung (CMDh). www.bfarm.de > Arzneimittel > Pharmakovigilanz > Risikoinformationen > Risikobewertungsverfahren (19. Juni 2015)