In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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Zeige Ergebnisse 2201-2210 von 3114.
KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Refixia®Nonacog beta pegolNovo Nordisk13451425
13451454
13451460
07.11.2017
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Xermelo®TelotristatethylIpsen Pharma1359826907.11.2017
ChargenrückrufUnguentum Oxytetracyclini, Salbe, diverseOxytetracyclinPharmachem12309116
12309145
12309151
31.10.2017
ChargenüberprüfungenViread 245 mg, 30 und 3x30 FilmtablettenenofovirdisoproxilGilead Sciences02089470
07240546
31.10.2017
Rückrufe allgemeinGlimepirid-biomo, 2 mg, 30, 120 und 180 TablettenGlimepiridbiomo pharma01819564
01819570
06455701
24.10.2017
ChargenrückrufCelebrex 200 mg, »+ Alpha« 50 HartkapselnCelecoxib+ Alpha Pharmaceuticals1248661124.10.2017
ChargenrückrufEsmya 5 mg, »EurimPharm«, 84 TablettenUlipristalEurimPharm Arzneimittel1021699424.10.2017
ChargenrückrufEsmya 5 mg, »Orifarm«, 84 TablettenUlipristalOrifarm1115823024.10.2017
ChargenrückrufMidesia 75 Mikrogramm 28, 84 und 168 FilmtablettenDesogestrelMithra Pharmaceuticals11113210
11113227
11113233
24.10.2017
ChargenrückrufRetortapyrin Schmerztabletten, 20 TablettenAcetylsalicylsäure, Paracetamol, CoffeinRetorta24.10.2017
Zeige Ergebnisse 521-529 von 529.
KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenStufenplanverfahren zu Levonorgestrel-haltigen Notfallkontrazeptiva: unabhängig vom Körpergewicht von allen Frauen verwendbar11.11.2014
Information der Institutionen und BehördenUAW-Verdachtsfälle melden: EMA veröffentlicht Informationsblatt für Patienten11.11.2014
Information der Institutionen und BehördenColistin inhalativ und parenteral: neue EMA-Empfehlungen zur Dosierung04.11.2014
Information der Institutionen und BehördenHautverätzungen durch Chlorhexidin-haltige Lösungen zur Hautdesinfektion bei Neugeborenen: neue Warnhinweise in Produktinformationen04.11.2014
Information der Institutionen und BehördenPhosphat-haltige Klistiere bei Säuglingen: Schwere Hyperphosphatämien21.10.2014
Information der Institutionen und BehördenBei Arzneimittelrückrufen kein Austausch ohne ärztliche Verschreibung21.10.2014
Information der Institutionen und BehördenParallel vertriebenes Avastin rumänischen Ursprungs: Charge B7011B03 vorsorglich untersuchen07.10.2014
Information der Institutionen und BehördenAmygdalin-haltige Arzneimittel sind bedenklich07.10.2014
Information der Institutionen und BehördenBfArM empfiehlt, auf Manipulationen bei importiertem Mabthera (Rituximab) und HerceptinV (Trastuzumab) zu achten23.09.2014

Information der Institutionen und Behörden

BMG/BfArM: Verordnung und Abgabe großer Packungsgrößen Tamoxifen-haltiger Arzneimittel wieder möglich

Datum:
10.05.2022

AMK / Das BfArM aktualisiert die Maßnahmen während der eingeschränkten Verfügbarkeit von Tamoxifen-haltigen Arzneimitteln. Große Packungsgrößen mit 100 Tabletten (N3) können nun nach Maßgabe des BfArMs wieder verordnet und abgegeben werden.

Aufgrund des Versorgungsengpasses mit Tamoxifen-haltigen Arzneimitteln hatte der Beirat für Liefer- und Versorgungsengpässe nach § 52b Abs. 3b des Arzneimittelgesetzes (AMG) an Ärzte und Ärztinnen ebenso wie an Apotheker und Apothekerinnen appelliert, die konsequente Verordnung und gleichmäßige Abgabe von kleinen Packungsgrößen (30 Tabletten) anstatt der üblichen 100 Tabletten vorzunehmen (siehe Pharm. Ztg. 2022 Nr. 12, Seite 77).

Laut BfArM stabilisiert sich nun aufgrund der getroffenen Maßnahmen die Versorgungslage mit Tamoxifen-haltigen Arzneimitteln, sodass in der Summe der noch zur Verfügung stehenden importierten Arzneimittel und der bereits regulär verfügbaren Arzneimittel eine hinreichende Versorgung erreicht werden kann. Voraussetzung ist allerdings, dass keine Überbevorratungen stattfinden.

Die empfohlene Abgabe von Kleinpackungen ist daher ab sofort nicht mehr erforderlich. Trotzdem sollen vorrangig verfügbare N1-Packungen der gemäß § 79 Abs. 5 AMG importierten Arzneimittel zu einer N3-Packung gebündelt werden (Stückelung). Dies begründet sich in der Anordnung gemäß § 52b Abs. 3d AMG, die die primäre Abgabe importierter Arzneimittel vorschreibt.

Die AMK steht in engem Austausch mit den Beteiligten und informiert umgehend, sobald neue Erkenntnisse vorliegen. /


Quellen
BfArM; Aktuelle Informationen des BfArM zur eingeschränkten Verfügbarkeit von tamoxifenhaltigen Arzneimitteln. www.bfarm.de → Arzneimittel → Arzneimittelinformation → Lieferengpässe → Tamoxifen (Zugriff am 9. Mai 2022)