In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Truqap®CapivasertibAstra-Zeneca01.10.2024
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Anzupgo®Delgocitinib Leo Pharma01.10.2024
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Iqirvo®Elafibranor Ipsen Pharma01.10.2024
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Obgemsa®Vibegron Pierre Fabre Pharma01.10.2024
HerstellerinformationNovo Nordisk Pharma01.10.2024
ChargenrückrufAmbroxol 75 retard HeumannAmbroxolHeumann Pharma & Co. Generica KG03882153
03882176
30.09.2024
ChargenrückrufBucain®BupivacainPuren Pharma1135355230.09.2024
Rückrufe allgemeinOxbryta® 500 mg FilmtablettenVoxelotorPfizer Pharma1759943230.09.2024
ChargenrückrufSyntrival®wasserlösliches TomatenkonzentratWörwag Pharma10342316
11853846
26.09.2024
HerstellerinformationViramune®NevirapinBoehringer Ingelheim Pharma 24.09.2024
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Aufhebung der Regelungen und Empfehlungen zur Sicherstellung der Versorgung chronisch Kranker mit Hydroxychloroquin-haltigen Arzneimitteln07.07.2020
Information der Institutionen und BehördenEMA/CHMP: Anwendungseinschränkungen für Fosfomycin-haltige Antibiotika 06.07.2020
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Propofol-haltige Arzneimittel: Abweichung von der Zulassung befristet erlaubt 11.06.2020
Information der Institutionen und BehördenPEI: Warnung vor dem Off-Label-Einsatz von BCG-Präparaten 28.05.2020
Information der Institutionen und BehördenEMA/PRAC: Leuprorelin-haltige Depotpräparate: Risiko von Minderwirkung aufgrund von Medikationsfehlern bei Rekonstitution und Applikation 26.05.2020
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Amlodipin Valsartan beta: Befristetes Ruhen der Zulassung 22.05.2020
Information der Institutionen und BehördenAkdÄ: Methämoglobinämie nach Überdosierung von Emla®-Creme19.05.2020
Information der Institutionen und BehördenCHMP/EMA: Ranitidin-haltige Arzneimittel: Ruhen der Zulassungen in der EU empfohlen05.05.2020
Information der Institutionen und BehördenAMK: Erweiterung der Äquivalenzdosistabellen05.05.2020
Information der Institutionen und BehördenÄquivalenzdosistabellen als Hilfestellung zur Auswahl eines pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Arzneimittels (Aut-simile) 28.04.2020

Information der Institutionen und Behörden

BfArM: Risiko für Missbrauch von Ketamin- und Esketamin-haltigen Arzneimitteln

Datum:
10.06.2025
AMK / Im Rahmen der Routinesitzung gemäß § 63 Arzneimittelgesetz (AMG) findet ein regelmäßiger Informationsaustausch über aktuelle Themen der Arzneimittel(therapie)sicherheit statt. Die AMK, als Stufenplanbeteiligte Institution, nimmt hieran regelhaft teil. In der 96. Sitzung vom 25. März 2025 wies das BfArM auf Berichte zu Einzelfällen von Missbrauch von Ketamin- und Esketamin-haltigen Arzneimitteln im Zusammenhang mit Verschreibung, Diebstahl, Rezeptdiebstahl und -fälschung hin. Auch der AMK liegen Meldungen aus Apotheken zu gefälschten Rezepten über Ketamin-haltige Injektionslösung vor, was auf eine missbräuchliche Anwendung hindeuten kann. Ketamin und das (S)-Enantiomer Esketamin sind nichtselektive, nicht-kompetitive Antagonisten des NMDA (N-Methyl-D-Aspartat)-Glutamatrezeptors. Über diesen Antagonismus wirken die Substanzen antidepressiv, stark analgetisch und anästhesierend. Die Wirkstoffe sind als Injektionslösung oder Nasenspray verfügbar und unterliegen der Verschreibungspflicht, jedoch nicht dem Betäubungsmittelgesetz. Das BfArM weist darauf hin, dass eine Verordnung und Abgabe zur Anwendung durch Patienten medizinisch nicht begründet ist und Missbrauch unterstützen kann. Verschreibungen über Esketamin-haltige Nasensprays dürfen nicht an die Patienten abgegeben werden, da die Anwendung unter ärztlicher Aufsicht erfolgen muss. Gemäß § 2 Absatz 3a Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) ist auf der Verschreibung zu vermerken, dass das Arzneimittel nur an die Arztpraxis oder die Klinik, die die verschreibende Person angehört, abgegeben werden darf. Die Verordnungen zwischen 2021 und 2024 erfolgten laut BfArM zu 50 % auf Privatrezept; der Hintergrund hierzu ist derzeit unklar. Vor der Abgabe an Patienten sollten Apotheken bei Verdacht auf Missbrauch Rücksprache mit der oder dem Verordnenden halten. Die AMK bittet Apothekerinnen und Apotheker darum, Verdachtsfälle eines Missbrauchs (Es-)Ketamin-haltiger Arzneimittel über das UAW-Formular unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. / Quellen BfArM; Ergebnisprotokoll der 96. Routinesitzung nach § 63 AMG am 25. März 2025 (virtuelle Veranstaltung). www.bfarm.de → Arzneimittel → Pharmakovigilanz → Ausschüsse und Gremien → Routinesitzung (Zugriff am 10. Juni 2025)