In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenrückrufDuloxetin beta 30 mg magensaftresistente HartkapselnDuloxetinbetapharm Arzneimittel11096517
11096552
29.11.2024
ChargenrückrufPantoprazol PUREN 20 mg magensaftresistente TablettenPantoprazolPuren Pharma1135714229.11.2024
ChargenrückrufDuloxetin Glenmark 30 mg magensaftresistente HartkapselnDuloxetinGlenmark Arzneimittel11323321
11323373
29.11.2024
HerstellerinformationXylocain Gel 2 %LidocainhydrochloridAspen Germany25.11.2024
HerstellerinformationNovo Nordisk Pharma25.11.2024
ChargenrückrufGelencium arthro MischungToxicodendron quercifolium Dil. D12, Harpagophytum procumbens Dil. D4, Filipendula ulmaria Dil. D3Heilpflanzenwohl1430913222.11.2024
ChargenrückrufDOXO-cell® 50 mg InjektionslösungDoxorubicinStadapharm0735695822.11.2024
HerstellerinformationAirbufo ForspiroBudesonid und FormoterolHexal13584681
13584698
13584706
16756102
16756094
20.11.2024
ChargenrückrufRE:CANNIS 21 / 1 Indica Cannabisblüten SubstanzCannabisblütenFette Pharma1823068618.11.2024
ChargenrückrufQuetiapin Glenmark 400 mg RetardtablettenQuetiapin Glenmark Arzneimittel1603167515.11.2024
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenOnline-Nachricht: Die neue Ausgabe des „Bulletin zur Arzneimittelsicherheit“ ist da! 30.09.2020
Information der Institutionen und BehördenCHMP/EMA: Ruhen der Zulassungen von Arzneimitteln empfohlen, deren Bioäquivalenzstudien von der Firma Panexcell Clinical Laboratories Priv.Ltd. durchgeführt wurden 28.07.2020
Information der Institutionen und BehördenListe ausgewählter AMK-Nachrichten 1. Halbjahr 2020 (PZ 1/2 bis 26) 21.07.2020
Information der Institutionen und BehördenRisiko fehlgeschlagener Injektionen bei Etanercept-haltigen Arzneimitteln: Bei Verdacht auf einen defekten Auslösemechanismus sind auch Anwendungsfehler in Betracht zu ziehen20.07.2020
Information der Institutionen und BehördenVerordnung zur Erhöhung der Bevorratung von Arzneimitteln zur intensivmedizinischen Versorgung in Kraft getreten 14.07.2020
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Aufhebung der Regelungen und Empfehlungen zur Sicherstellung der Versorgung chronisch Kranker mit Hydroxychloroquin-haltigen Arzneimitteln07.07.2020
Information der Institutionen und BehördenEMA/CHMP: Anwendungseinschränkungen für Fosfomycin-haltige Antibiotika 06.07.2020
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Propofol-haltige Arzneimittel: Abweichung von der Zulassung befristet erlaubt 11.06.2020
Information der Institutionen und BehördenPEI: Warnung vor dem Off-Label-Einsatz von BCG-Präparaten 28.05.2020
Information der Institutionen und BehördenEMA/PRAC: Leuprorelin-haltige Depotpräparate: Risiko von Minderwirkung aufgrund von Medikationsfehlern bei Rekonstitution und Applikation 26.05.2020

Information der Institutionen und Behörden

AMK: Unerwünschte Arzneimittelwirkungen – melden leicht gemacht!

Datum:
05.12.2017

AMK / Spontanberichte zu Verdachtsfällen unerwünschter Arzneimittelwirkungen (UAW) bilden die wichtigste Basis, um nach der Zulassung Arzneimittelrisiken aufzudecken und hieraus Maßnahmen zum Schutz der Patienten abzuleiten. Informationen aus Berichten von Apothe­kerInnen sind wichtig und ergänzen die­jenigen anderer Heilberufe und auch der Patienten!


UAW können zum Beispiel 

  • durch Überdosierung, Fehlgebrauch, Missbrauch oder Off-Label-Use,
  • unbeabsichtigt durch Medikationsfehler oder
  • durch Interaktion, berufliche Exposition, Minderwirkung, Qualitätsmängel und Fälschungen bedingt sein.


Um das Melden zu erleichtern, stellt die AMK für Apotheken zwei verschiedene Meldeformulare bereit.


Grundsätzlich sollten Sie der AMK alles melden, was aus Ihrer Sicht relevant ist. Unerwartet schwer verlaufende UAW sollten ebenso berichtet werden wie bekannte UAW, da letztere – bei einer Häufung – ebenfalls das Nutzen/Risiko-Verhältnis eines Arzneimittels beeinflussen können. Zudem beruhen viele Beobachtungen auf noch unbekannten Mechanismen, daher ist für die Meldung einer UAW weder der Beweis der Kausalität noch eine Erklärung nötig.


Beachten Sie, dass für eine gültige Meldung schon vier Angaben genügen:

  • ein identifizierbarer Patient und Melder, ein verdächtigtes Arzneimittel und eine vermutete UAW.


Weitere Angaben sind vorteilhaft, vor allem solche, die für das verdächtigte Arzneimittel als Auslöser der UAW sprechen. Hierzu zählen insbesondere: 

  • konkrete Angaben zum zeitlichen Zusammenhang zwischen der Arzneimittelanwendung und der beobachteten UAW (Challenge),
  • ob sich die UAW nach dem Absetzen des Arzneimittels besserte (Dechallenge) und ob die UAW gegebenenfalls nach dem Wiederansetzen erneut auftrat (Re­challenge) und
  • da die Symptome und Anzeichen einer UAW durch Grunderkrankungen sowie Begleit- und Dauermedikation (zum Beispiel durch Interaktion) mitbedingt sein könnten, rät die AMK auch diesbezüglich Angaben zu machen.

Bei allen oben genannten Angaben unterstützt Sie das UAW-Formular. Wenn dieses an die AMK versandt wird, er­übrigt sich für Sie das Weiterleiten des Berichtes an die Bundesoberbehörden BfArM und PEI. Vergessen Sie nicht, sich Telefonnummer oder Anschrift des Patienten zu notieren, damit Sie diesen bei Rückfragen gegebenenfalls kontaktieren können. Die AMK dankt Ihnen für Ihren Einsatz und steht Ihnen gern unterstützend zur Seite.