In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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Zeige Ergebnisse 2161-2170 von 3063.
KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
HerstellerinformationJazz Pharmaceuticals France SAS / Jazz Pharmaceuticals Germany24.10.2017
ChargenrückrufKaliumchlorid, diverseKaliumchloridB. Braun Melsungen02418577
06334682
17.10.2017
ChargenrückrufMucosolvan Lutschpastillen, 15 mg, 40 StückAmbroxolhydrochloridBoehringer Ingelheim Pharma & Co.KG1128300117.10.2017
ChargenrückrufNatriumchlorid, diverseNatriumchloridB. Braun Melsungen06965000
01957177
17.10.2017
ChargenrückrufOeKolp, diverseEstriolDr. Kade/Besins Pharma02290278
02290284
03443672
17.10.2017
ChargenrückrufPhenprogamma 3, 100 TablettenPhenprocoumonWörwag Pharma0270491717.10.2017
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Maviret®Glecaprevir + PibrentasvirAbbvie1344598510.10.2017
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Natpar®ParathyroidhormonShire12642413
12642436
12642442
12642459
10.10.2017
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Kisqali®RibociclibNovartis Pharma12743344
12673164
12673170
12673187
12673201
10.10.2017
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Vosevi®VoxilaprevirGilead1365531710.10.2017
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenBfArM empfiehlt, auf Manipulationen bei importiertem Mabthera (Rituximab) und HerceptinV (Trastuzumab) zu achten23.09.2014

Information der Institutionen und Behörden

Äquivalenzdosistabellen als Hilfestellung zur Auswahl eines pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Arzneimittels (Aut-simile)

Datum:
28.04.2020

AMK / Mit Inkrafttreten der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung (SARS-CoV-2-AM-VersVO) am 22. April 2020 wurden Apotheken weitreichende Möglichkeiten eingeräumt, im Falle der Nichtverfügbarkeit eines verordneten Arzneimittels u. a. von der Packungsgröße, der Packungsanzahl oder der Wirkstärke abzuweichen (1). Auch die Entnahme von Teilmengen aus Fertigarzneimittelpackungen ist gestattet.

Ziel dieser Maßnahmen ist es im Rahmen der SARS-CoV-19-Pandemie die Arzneimittelversorgung bestmöglich aufrechtzuerhalten und gleichzeitig das Infektionsrisiko zu minimieren, indem die Apotheken- und Arztkontakte der Patienten reduziert werden.
Ist kein wirkstoffgleiches Präparat verfügbar oder lieferbar, kann nach Rücksprache mit dem verordnenden Arzt ein pharmakologisch-therapeutisch vergleichbares Arzneimittel abgegeben werden (Aut-simile-Substitution).

Dabei ist es vor der Umstellung eines Patienten auf einen alternativen Wirkstoff in der Regel notwendig, zunächst die Dosisäquivalenz zum bisherigen Arzneimittel abzuschätzen. Als Hilfestellung veröffentlicht die AMK, wie bereits zuvor für Angiotensin-II-Rezeptorblocker (Sartane) und ACE-Hemmer geschehen (2, 3), entsprechende Vergleichstabellen zu Äquivalenz- bzw. Tagesdosen zu ausgesuchten Wirkstoffklassen.

Dabei gilt es zu beachten, dass diese nur einen Anhaltspunkt darstellen können und im Einzelfall die Indikationen, Wechselwirkungen, die Pharmakokinetik, Kontraindikationen sowie patientenindividuelle Faktoren zu berücksichtigen sind. Hierfür sind v. a. die jeweils aktuellen Fachinformationen zu nutzen.

Die Vergleichstabellen stehen auf der AMK-Homepage unter Hinweise und Materialien für Apotheken → Äquivalenzdosistabellen bereit. Das Angebot wird sukzessive erweitert. /
 

Quellen:
1)    BMG; SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung (BAnz AT 21.04.2020 V1). www.bundesanzeiger.de (Zugriff am 21. April 2020)
2)    AMK; Valsartan-haltige Arzneimittel mit verunreinigtem Wirkstoff - Hilfestellung zur Abschätzung der Äquivalenzdosis alternativer Sartane. Pharm. Ztg. 2018 (163) 29:81.
3)    AMK; Valsartan-haltige Arzneimittel mit verunreinigtem Wirkstoff - Hilfestellung zur Abschätzung der Äquivalenz-Dosis alternativer Wirkstoffe nun auch für ACE-Inhibitoren. Pharm. Ztg. 2018 (163) 30:80.