In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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Zeige Ergebnisse 2121-2130 von 3244.
KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
HerstellerinformationEmerade® 150, 300 und 500 Mikrogramm, Injektionslösung in einem FertigpenAdrenalinDr. Gerhard Mann chem.-pharm. Fabrik10544267
10552611
10544304
10552634
10544333
10552640
26.06.2018
ChargenrückrufFiasp® 100 Einheiten / ml, 5x3 ml, Injektionslösung in einem FertigpenInsulin aspartNovo Nordisk Pharma1259513926.06.2018
ChargenrückrufPsoradexan®, Psoradexan® mite und Psoradexan® forte, je 50 g CremeDithranol, HarnstoffAlmirall Hermal04904939
04904922
04904945
26.06.2018
Rückrufe allgemeinIbuprofen-Actavis 400 mg, 20 und 50 FilmtablettenIbuprofenPuren Pharma00294846
00294817
26.06.2018
Rückrufe allgemeinSimvastatin-Actavis 10 mg und 20 mg, alle Packungsgrößen, FilmtablettenSimvastatinPuren Pharma05527396
05527427
05527433
05527456
05527462
26.06.2018
Rote-Hand-BriefeEmerade®AdrenalinPharmaSwiss Česká republika s.r.o.26.06.2018
HerstellerinformationCetrotide®CetrorelixMerck Serono25.06.2018
Rote-Hand-BriefeFilgrastim-, Pegfilgrastim-, Lipegfilgrastim- und Lenograstim-haltige Arzneimittel25.06.2018
Rote-Hand-BriefePrezista®, Symtuza®Darunavir, CobicistatJanssen-Cilag25.06.2018
Rückrufe allgemeinDolormin® für Kinder Ibuprofensaft 2 % und 4 %, je 100ml Suspension zum EinnehmenJohnson & Johnson01094902
02655969
25.06.2018
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenBfArM empfiehlt, auf Manipulationen bei importiertem Mabthera (Rituximab) und HerceptinV (Trastuzumab) zu achten23.09.2014

Information der Institutionen und Behörden

AMK: Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht

Datum:
22.01.2025
AMK / Am 21. Januar 2025 fand die 90. Sitzung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht gemäß § 53 Absatz 2 des Arzneimittelgesetzes (AMG) statt. Der Ausschuss, in dem der Vorsitzende der AMK, Prof. Dr. Martin Schulz, als eines von zehn stimmberechtigten Mitgliedern vertreten ist (Stellvertreter ist der Leiter der Geschäftsstelle der AMK, Dr. André Said), berät den Verordnungsgeber in Fragen der Verschreibungspflicht. Die Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) wird jeweils durch eine Rechtsverordnung des BMG geändert, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Hier werden die für Apotheken relevanten Ergebnisse der Sitzung mitgeteilt. Der Ausschuss empfahl einstimmig die Entlassung aus der Verschreibungspflicht für Zubereitungen aus Prednisolon und Salicylsäure zur Anwendung auf der Kopfhaut bei gering ausgeprägten entzündlichen Erkrankungen. Eine Empfehlung für den Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht für Sildenafil 25 mg und 50 mg zur oralen Anwendung lehnte der Sachverständigenausschuss mehrheitlich ab. Zu Naloxon zur nasalen Anwendung als Notfalltherapie bei bekannter oder vermuteter Opioid-Überdosierung lagen dem Ausschuss zwei Anträge vor. Der erste Antrag auf Änderung der AMVV soll die Verschreibung für Einrichtungen der Drogen- und Suchthilfe, der Obdachlosenhilfe, des Strafvollzuges, der Zollbehörden oder der Bundes- und Landespolizei ermöglichen. Der zweite Antrag zielte auf die Entlassung aus der Verschreibungspflicht. Der Sachverständigenausschuss empfahl die Annahme beider Anträge einstimmig. Eine Abstimmung auf Erweiterung des § 2 Absatz 1 Nummer 4 AMVV bzgl. der Wirkstoffangabe bei Fertigarzneimittelverschreibungen mittels Praxisverwaltungssystem wurde vertagt. / Quellen BfArM; 90. Sitzung (21. Januar 2025) – Kurzprotokoll: Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht nach § 53 Absatz 2 AMG. www.bfarm.de → Arzneimittel → Pharmakovigilanz → Ausschüsse und Gremien → Verschreibungspflicht (Zugriff am 22. Januar 2025)