In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
Herstellerinformation Vancomycin Noridem 500 mg und 1000 mgVancomycinDEMO Pharmaceuticals09.01.2018
Rückrufe allgemeinGuar Verlan, 20 und 50 Stück, Granulat, alle ChargenVerla-Pharm Arzneimittel03838956
03838962
19.12.2017
Rückrufe allgemeinMovicol aromafrei, 10 und 50 Stück, Pulver zur Herstellung einer Lösung zum Einnehmen, alle ChargenMacrogolNorgine05371250
05371273
19.12.2017
Rückrufe allgemeinMoxonidin-Actavis, Filmtabletten, diverseMoxonidinPuren Pharma05519712
05519758
19.12.2017
ChargenrückrufLeustatin 10 mg / 10 ml, 1 Stück, Konzentrat zur Herstellung einer InfusionslösungCladribinJanssen-Cilag0056716119.12.2017
ChargenrückrufMonovo 1 mg / g, Emulsion, diverseMometasonfuroatAlmirall Hermal05025708
05025714
19.12.2017
ChargenrückrufSortis 20 mg, »EurimPharm«, 100 FilmtablettenAtorvastatinEurimPharm Arzneimittel0092688419.12.2017
Rote-Hand-BriefeEligard®LeuprorelinacetatAstellas Pharma19.12.2017
ChargenrückrufZoledronat Medicopharm 4 mg / 5 ml, 1 und 4 Stück, InfusionslösungskonzentratZoledronsäureMedicopharm10037671
10037688
12.12.2017
ChargenrückrufZoledronsäure AL 4 mg / 5 ml, 4 Stück, Konzentrat zur Herstellung einer InfusionslösungZoledronsäureAliud Pharma0149816612.12.2017
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenBfArM empfiehlt, auf Manipulationen bei importiertem Mabthera (Rituximab) und HerceptinV (Trastuzumab) zu achten23.09.2014

Information der Institutionen und Behörden

AkdÄ: Sturzrisiko unter der Off-Label-Einnahme von Methadon beachten

Datum:
27.05.2019

AMK / Die AkdÄ berichtet aktuell über zwei Glioblastom-PatientInnen, die nach einer Temozolomid-Behandlung Methadon außerhalb der Zulassung (off label) einnahmen und stürzten. Bei einer 56-jährigen Frau kam es möglicherweise zu einer durch Methadon bedingten Symptomverschleierung mit verspäteter Diagnose einer Schenkelhalsfraktur und bei einem 59-jährigen Patienten infolge des Sturzes zu einem schweren Schädelhirntrauma. In beiden Fällen konnte die parallel verabreichte Begleitmedikation (Dexamethason, Levetiracetam) sowie die maligne Grunderkrankung als alternative Ursache für die Stürze/Frakturen nicht komplett ausgeschlossen werden.

Das Racemat Methadon bindet relativ selektiv agonistisch an μ-Opioidrezeptoren und wirkt ungefähr zweimal potenter als Morphin. Im Unterschied zu anderen Staaten ist es in Deutschland ausschließlich zur Substitutionstherapie von Erwachsenen mit Opioid-Abhängigkeit zugelassen.

Zu den Wirkungen von Methadon gehören klassische Opioideffekte wie Sedierung, Verwirrtheit, Schwindel, Euphorie, Miosis, Obstipation, Bronchokonstriktion, Antidiurese und QT-Verlängerungen. Aufgrund der langen und erheblichen interindividuellen Variabilität der Halbwertszeit besteht zudem die Gefahr von Überdosierungen und Atemdepression.

Auf Ihrer Homepage informiert die AkdÄ über den antiproliferativen Effekt von Methadon; medizinische Fachgesellschaften lehnen derzeit das Substitutionsmittel zur Tumortherapie aufgrund unzureichender Datenbasis ab. Veränderte Fraktur-Risiken wurden mit analgetischer Opioid- und speziell Methadon-Therapie in einer dänischen Fall-Kontroll-Studie in Verbindung gebracht: Ein Anstieg des Frakturrisikos war bereits bei kumulativer Einnahme von weniger als zehn definierten Tagesdosen (DDD) zu beobachten. Zudem fänden sich in Eudravigilance laut AkdÄ zum Wirkstoff 59 Fälle zu Stürzen und zahlreichen Frakturen, unter anderem der Hüfte und der Extremitäten (www.adrreports.eu/de).

Die AMK bittet ApothekerInnen, unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) unter Opioideinnahme, insbesondere Methadon, auch wenn diese off-label erfolgen, unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. /

Quellen
AkdÄ; Berichte an die AkdÄ über Stürze unter der Einnahme von Methadon: Was muss beachtet werden? („Aus der UAW-Datenbank“). Deutsches Ärzteblatt, Jg. 116, Heft 20, 17.05.2019