In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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Zeige Ergebnisse 2101-2110 von 3063.
KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
HerstellerinformationErwinase®Jazz Pharmaceuticals France SAS24.01.2018
Rote-Hand-Briefe24.01.2018
Rückrufe allgemeinHomeda Pharma0000000016.01.2018
ChargenrückrufBombastus-Tee, diverseBombastus-Werke05467091
06858971
05466944
06862636
16.01.2018
HerstellerinformationFerro sanol® 30 mg / ml Tropfen zum EinnehmenUCB Pharma16.01.2018
HerstellerinformationHaldol®Janssen Cilag16.01.2018
ChargenrückrufCelecoxib Zentiva 200 mg, 20 und 100 HartkapselnCelecoxibZentiva Pharma10542127
10542162
09.01.2018
ChargenrückrufLevium 100 mg, 50 und 100 TablettenLevomepromazinHexal08668329
08668335
09.01.2018
ChargenrückrufMoringa BioMoringa oleiferaSanitas1040751809.01.2018
ChargenrückrufZarzio, »Inopha«, 5 Fertigspritzen, diverseFilgrastimInopha12566936
12566942
09.01.2018
Zeige Ergebnisse 521-521 von 521.
KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenBfArM empfiehlt, auf Manipulationen bei importiertem Mabthera (Rituximab) und HerceptinV (Trastuzumab) zu achten23.09.2014

Information der Institutionen und Behörden

Korrektur: Bedenkliche Rezepturarzneimittel

Datum:
09.06.2015
AMK / In der PZ 20/2015 (14. Mai 2015) aktualisierte die AMK ihre Empfehlungen zu bedenklichen Rezepturarzneimitteln. Ergänzt wurden unter anderem Pyrrolizidinalkaloid(PA)-haltige Drogen, bei denen Grenzwerte der PA-Zufuhr einzuhalten sind, was den Apotheken kaum möglich ist. Darunter findet sich unter Symphyti herba/folium, radix (Beinwell) die Angabe, dass bei äußer­licher Anwendung eine maximale Tagesdosis von 10 µg einzuhalten sei. Dies ist nicht korrekt. Die maximale Tagesdosis bei äußerlicher Anwendung von Beinwellkraut beziehungsweise -wurzel beträgt 100 µg. Dies geht zurück auf eine Stufenplanmaßnahme von 1992 des damaligen Bundesgesundheitsamtes zu Pyrrolizidin­alkaloid-haltigen Arzneimitteln und wurde seither nicht verändert (Pharm. Ztg. 137 (1992) 1964-1965). Die korrigierte Fassung findet sich auf der Homepage der AMK (www.arzneimittelkommission.de) im Mitgliederbereich unter »Hinweise und Materialien für Apotheken«. /