In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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Zeige Ergebnisse 2101-2110 von 3063.
KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
HerstellerinformationErwinase®Jazz Pharmaceuticals France SAS24.01.2018
Rote-Hand-Briefe24.01.2018
Rückrufe allgemeinHomeda Pharma0000000016.01.2018
ChargenrückrufBombastus-Tee, diverseBombastus-Werke05467091
06858971
05466944
06862636
16.01.2018
HerstellerinformationFerro sanol® 30 mg / ml Tropfen zum EinnehmenUCB Pharma16.01.2018
HerstellerinformationHaldol®Janssen Cilag16.01.2018
ChargenrückrufCelecoxib Zentiva 200 mg, 20 und 100 HartkapselnCelecoxibZentiva Pharma10542127
10542162
09.01.2018
ChargenrückrufLevium 100 mg, 50 und 100 TablettenLevomepromazinHexal08668329
08668335
09.01.2018
ChargenrückrufMoringa BioMoringa oleiferaSanitas1040751809.01.2018
ChargenrückrufZarzio, »Inopha«, 5 Fertigspritzen, diverseFilgrastimInopha12566936
12566942
09.01.2018
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenBfArM empfiehlt, auf Manipulationen bei importiertem Mabthera (Rituximab) und HerceptinV (Trastuzumab) zu achten23.09.2014

Information der Institutionen und Behörden

LAGeSo (Berlin): Miochol E 20mg/2ml: Fälschungsverdacht bei Packungen mit der Charge A8015

Hersteller:
Bausch & Lomb Swiss AG
Produkt:
Miochol E 20mg/2ml (1+1), Pulver und Lösungsmittel
Datum:
13.12.2019
AMK / Das Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin (LAGeSo) bittet die AMK um Bekanntgabe, dass 1000 Packungen des Ophthalmikums Miochol E 20mg/2ml (1+1), Pulver und Lösungsmittel zur Herstellung einer Instillationslösung zur intraokularen Anwendung, mit der Charge A8015 des Zulassungsinhabers Bausch & Lomb Swiss AG im deutschen Markt entdeckt wurden, die jedoch ausschließlich für den Markt in der Schweiz bestimmt sind.

Die Überwachungsbehörde des Landes Berlin übernimmt hierbei eine koordinierende Funktion unter den Länderbehörden und bittet Apotheken und Großhändler, ihre Lager zu überprüfen und ggf. bei Vorhandensein entsprechender Bestände die für sie zuständige Behörde zu informieren.

Da die Ware aus formellen Gründen in Deutschland nicht zugelassen ist, ist diese formell auch nicht verkehrsfähig und darf nicht abgegeben werden.

Die AMK bittet ApothekerInnen um Mithilfe bei der Aufklärung des Sachverhalts und der Rückverfolgung der Lieferwege. /
 
Quelle
Lageso an AMK (E-Mail-Korrespondenz); Fälschungsverdacht von Miochol E – Charge A8015 - Ergänzung (11. Dezember 2019)