In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenrückrufFolsäure Hevert 5 mg TablettenFolsäureHevert-Arzneimittel1829310313.01.2026
ChargenrückrufFosfuro® 3000 mg Granulat zur Herstellung einer Lösung zum Einnehmen 8 gFosfomycinApogepha Arzneimittel0484205513.01.2026
Rückrufe allgemeinVihuma 250 I.E., 500 I.E., 1000 I.E., 2000 I.E., 3000 I.E. und 4000 I.E Pulver und Lösungsmittel zur Herstellung einer InjektionSimoctocog alfaBiotest12549903
12549926
12549932
12549949
14358521
14358538
12.01.2026
ChargenrückrufAtomoxetin Heumann 10 mg Hartkapseln, 7 und 28 StückAtomoxetinHeumann Pharma & Co. Generica KG14063872
14063889
08.01.2026
ChargenrückrufBupropion-neuraxpharm 300 mg Tabletten mit veränderter WirkstofffreisetzungBupropionneuraxpharm Arzneimittel1425192907.01.2026
Rückrufe allgemeinAlle Arzneimittel der Hanosan GmbHHanosan05.01.2026
HerstellerinformationNimotop®, 30 mg, Filmtabletten und Nimotop® S, 30 mgLaboratoire X.O05.01.2026
HerstellerinformationTegretal®CarbamazepinNovartis Pharma05.01.2026
ChargenrückrufTenofovirdisoproxil Cipla 245 mg FilmtablettenTenofovirdisoproxilCipla N.V.14144116
14144122
02.01.2026
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Imaavy® NipocalimabJohnson & Johnson01.01.2026
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenDie neue Ausgabe des „Bulletin zur Arzneimittelsicherheit“ ist da!30.03.2022
Information der Institutionen und BehördenAMK/ABDATA: Bereitstellung von Listen mit russischen und polnischen Arzneimitteln zur erleichterten Auswahl der medikamentösen Therapie von geflüchteten Menschen aus der Ukraine21.03.2022
Information der Institutionen und BehördenBMG/BfArM: Erneuter Appell zur konsequenten Verordnung und gleichmäßigen Abgabe kleiner Packungsgrößen Tamoxifen-haltiger Arzneimittel18.03.2022
Information der Institutionen und BehördenDie AMK in Zahlen: Das Jahr 202115.03.2022
Information der Institutionen und BehördenBMG/BfArM: Appell an Ärzte und Apotheker zur konsequenten Verordnung und gleichmäßigen Abgabe kleiner Packungsgrößen Tamoxifen-haltiger Arzneimittel bis Ende April 202203.03.2022
Information der Institutionen und BehördenAMK: Stellungnahme zur vorgesehenen Rabattvertrags-gesteuerten „automatischen Substitution“ von Biologika/Biosimilars in öffentlichen Apotheken02.03.2022
Information der Institutionen und BehördenAMK: Stellungnahme zur Verwendung von Jodtabletten bei einem Notfall mit Freisetzung von radioaktivem Jod01.03.2022
Information der Institutionen und BehördenÄnderungen in der Verschreibungspflicht28.02.2022
Information der Institutionen und BehördenCMDh/PRAC: Ruhen der Zulassung von Hydroxyethylstärke-haltigen Arzneimitteln (▼) empfohlen25.02.2022
Information der Institutionen und BehördenBMG/BfArM: Ergänzende Informationen zum Lieferengpass von Tamoxifen-haltigen Arzneimitteln24.02.2022

Information der Institutionen und Behörden

BMG/PEI: Versorgungsmangel für Atgam® (▼, equines Anti-T-Lymphozytenglobulin) festgestellt - Update

Produkt:
Atgam®
Datum:
18.09.2023

Aktualisierung der AMK vom 18. September 2023: In einer Bekanntmachung nach § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes vom 7. September 2023 stellt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) fest, dass der in der Bekanntmachung vom 12. Juni 2023 festgestellte Versorgungsmangel mit Atgam® in Deutschland nicht mehr länger vorliegt (2).

AMK / Derzeit besteht nach Mitteilung des PEI in Deutschland ein Versorgungsmangel mit Atgam® (▼, equines Anti-T-Lymphozytenglobulin (eATG)), ein Arzneimittel zur Behandlung der aplastischen Anämie bei Patienten, für die eine hämatopoetische Stammzelltransplantation (HSZT) nicht in Frage kommt oder für die ein geeigneter HSZ-Spender nicht verfügbar ist (1).

Die aplastische Anämie ist eine seltene, lebensbedrohliche Erkrankung. Alternative gleichwertige Arzneimittel stehen nicht zur Verfügung.

Auf Grundlage der Bekanntmachung des BMG nach § 79 Absatz 5 und 6 des Arzneimittelgesetzes (AMG) können nun die zuständigen Behörden der Länder im Einzelfall ein befristetes Abweichen von den Vorgaben des AMG gestatten und geeignete Maßnahmen zur Abmilderung des Versorgungsmangels ergreifen. Apotheken sollten sich daher bei Fragen hierzu an ihre zuständige Behörde wenden.

Die AMK bittet darum, Verdachtsfälle von Arzneimittelrisiken im Zusammenhang mit der Anwendung von Atgam® unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. /

Quellen
1) BMG; Bekanntmachung nach § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes vom 12. Juni 2023 (BAnz AT 16.06.2023 B8). www.bundesanzeiger.de (Zugriff am 19. Juni 2023)
2) BMG; Bekanntmachung nach § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes vom 7. September 2023 (BAnz AT 18.09.2023 B4). www.bundesanzeiger.de (Zugriff am 18. September 2023)