In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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Zeige Ergebnisse 2071-2080 von 3063.
KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
HerstellerinformationVomex A SirupKlinge Pharma13.02.2018
ChargenrückrufBiatain Ag, »Avitamed«, Schaumverband, diverseAvitamed11646805
11726674
13831731
06.02.2018
ChargenrückrufBiatain Ag, »B2B Medical«, 5 Stück, Schaumverband, diverseB2B Medical13581292
13975424
13902603
11560305
06.02.2018
ChargenrückrufBiatain Ag, selbsthaftend 7,5x7,5 cm, »Tora Pharma«, 5 Stück, SchaumverbandTora Pharma1389994706.02.2018
ChargenrückrufBuccolam, Fertigspritzen, Lösung zur Anwendung in der Mundhöhle, diverseMidazolamShire Deutschland09247110
09247127
09247133
09247156
06.02.2018
ChargenrückrufClonazepam-neuraxpharm 2,5 mg / ml, 10 und 50 ml, Tropfen zum Einnehmen, LösungClonazepamneuraxpharm Arzneimittel09680120
09680137
06.02.2018
ChargenrückrufVelcade 3,5 mg, »axicorp«, 1 Durchstechflasche, Pulver zur Herstellung einer InjektionslösungBortezomibaxicorp Pharma B.V.1038545506.02.2018
ChargenrückrufVelcade 3,5 mg, »CC Pharma«, 1 Durchstechflasche, Pulver zur Herstellung einer InjektionslösungBortezomibCC Pharma0733535306.02.2018
ChargenrückrufVelcade 3,5 mg, »Haemato Pharm«, 1 Durchstechflasche, Pulver zur Herstellung einer InjektionslösungBortezomibHaemato Pharm06.02.2018
ChargenrückrufVelcade 3,5 mg, »kohlpharma«, 1 Durchstechflasche, Pulver zur Herstellung einer InjektionslösungBortezomibkohlpharma1018123806.02.2018
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenBfArM empfiehlt, auf Manipulationen bei importiertem Mabthera (Rituximab) und HerceptinV (Trastuzumab) zu achten23.09.2014

Information der Institutionen und Behörden

RKI: Händedesinfektionsmittel – dritter Wirkbereich definiert: »begrenzt viruzid PLUS«

Datum:
16.05.2017

AMK / In der aktuellen Ausgabe des Epidemiologischen Bulletin vom 4. Mai 2017 wird auf die vom Arbeitskreis Viruzidie des Robert-Koch-Instituts (RKI) erarbeitete neue Definition eines dritten Wirkbereichs »begrenzt viruzid PLUS« für Händedesinfektionsmittel aufmerksam gemacht. Bislang erfolgte die Einteilung der Händedesinfektionsmittel in die Wirkbereiche »begrenzt viruzid« und »viruzid«. 

Hintergrund für die Schaffung eines neuen Wirkbereiches waren die bisher oftmals widersprüchlichen Wirksamkeitsangaben für bestimmte, schwer inaktivierbare Viren in den Produktinformationen bei ein und demselben Desinfektionsmittel. Die neue Definition wird der Tatsache gerecht, dass es unter den unbehüllten Viren solche gibt, die sich leichter inaktivieren lassen. Der neu definierte Wirkbereich »begrenzt viruzid PLUS« umfasst neben den durch den Bereich »begrenzt viruzid« erfassten behüllten Viren speziell die Wirksamkeit gegenüber unbehüllten Adeno-, Noro- und Rotaviren, die vergleichsweise häufig an Virusausbrüchen beteiligt sind. 

Derzeit stehen nur sehr wenige Mittel mit geprüfter (Haut-)Verträglichkeit und »viruzider« Wirksamkeit zur Verfügung, da die Anforderungen für eine »viruzide« Wirksamkeit nur von sehr wenigen Produkten erreicht werden. 

Durch die im Verhältnis hierzu geringeren Prüfanforderungen des neuen Bereichs »begrenzt viruzid PLUS« wird erwartet, dass zukünftig die Zahl von wirksamen Produkten mit besserer Verträglichkeit zunimmt und eine höhere Compliance der Anwender bei der hygienischen Händedesinfektion resultiert, die für die Vermeidung der Weiterverbreitung von viralen Krankheitserregern so bedeutsam ist. 

Die AMK weist darauf hin, dass die Desinfektionsmittellisten des Verbunds für angewandte Hygiene e. V. (VAH) und des RKI noch nicht entsprechend aktualisiert wurden. Dort eingetragene Produkte wurden bezüglich ihrer Wirksamkeit geprüft. /


Quellen

  • Schwebke I. et al., Händedesinfektionsmittel: Welche Bedeutung und Konsequenzen hat der neue Wirkbereich »begrenzt viruzid PLUS«? Epid Bull 2017; 18/19:171-172.