In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenrückrufM-beta® 10, 100 Retardtabletten und M-beta® 100, 100 RetardtablettenMorphinbetapharm Arzneimittel00293054
00293166
06.08.2018
ChargenrückrufEzetrol 10 mg, „Orifarm“, 100 TablettenEzetimibOrifarm0537133302.08.2018
Chargenrückruf InfectoFos® 5 g, 10x1 Stück, Pulver zur Herstellung einer InfusionslösungFosfomycinInfectoPharm Arzneimittel und Consilium0033282502.08.2018
Rote-Hand-BriefeSpinraza®NusinersenBiogen 31.07.2018
ChargenrückrufRobinul® zur Injektion 0,2 mg / ml, 5x1 ml, InjektionslösungGlycopyrroniumRiemser Pharma0189411731.07.2018
ChargenrückrufEzetrol 10 mg, „Emra-Med“, 30, 50 und 100 TablettenEzetimibEmra-Med Arzneimittel10388092
10339449
09434792
27.07.2018
ChargenrückrufBotulismus-Antitoxin Behring, 250 ml, FlascheGlaxoSmithKline0441061127.07.2018
ChargenrückrufEzetrol 10 mg, „kohlpharma“, 100 TablettenEzetimibkohlpharma-GmbH0734982326.07.2018
ChargenrückrufIrbesartan-Hormosan 150 mg, 28, 56 und 98 Filmtabletten und Irbesartan-Hormosan 300 mg, 98 Filmtabletten IrbesartanHormosan Pharma09893531
09893548
09893560
09893749
26.07.2018
HerstellerinformationCertican® EverolimusDocpharm ArzneimittelvertriebaA25.07.2018
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenBfArM empfiehlt, auf Manipulationen bei importiertem Mabthera (Rituximab) und HerceptinV (Trastuzumab) zu achten23.09.2014

Information der Institutionen und Behörden

AMK: Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht

Datum:
22.01.2025
AMK / Am 21. Januar 2025 fand die 90. Sitzung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht gemäß § 53 Absatz 2 des Arzneimittelgesetzes (AMG) statt. Der Ausschuss, in dem der Vorsitzende der AMK, Prof. Dr. Martin Schulz, als eines von zehn stimmberechtigten Mitgliedern vertreten ist (Stellvertreter ist der Leiter der Geschäftsstelle der AMK, Dr. André Said), berät den Verordnungsgeber in Fragen der Verschreibungspflicht. Die Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) wird jeweils durch eine Rechtsverordnung des BMG geändert, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Hier werden die für Apotheken relevanten Ergebnisse der Sitzung mitgeteilt. Der Ausschuss empfahl einstimmig die Entlassung aus der Verschreibungspflicht für Zubereitungen aus Prednisolon und Salicylsäure zur Anwendung auf der Kopfhaut bei gering ausgeprägten entzündlichen Erkrankungen. Eine Empfehlung für den Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht für Sildenafil 25 mg und 50 mg zur oralen Anwendung lehnte der Sachverständigenausschuss mehrheitlich ab. Zu Naloxon zur nasalen Anwendung als Notfalltherapie bei bekannter oder vermuteter Opioid-Überdosierung lagen dem Ausschuss zwei Anträge vor. Der erste Antrag auf Änderung der AMVV soll die Verschreibung für Einrichtungen der Drogen- und Suchthilfe, der Obdachlosenhilfe, des Strafvollzuges, der Zollbehörden oder der Bundes- und Landespolizei ermöglichen. Der zweite Antrag zielte auf die Entlassung aus der Verschreibungspflicht. Der Sachverständigenausschuss empfahl die Annahme beider Anträge einstimmig. Eine Abstimmung auf Erweiterung des § 2 Absatz 1 Nummer 4 AMVV bzgl. der Wirkstoffangabe bei Fertigarzneimittelverschreibungen mittels Praxisverwaltungssystem wurde vertagt. / Quellen BfArM; 90. Sitzung (21. Januar 2025) – Kurzprotokoll: Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht nach § 53 Absatz 2 AMG. www.bfarm.de → Arzneimittel → Pharmakovigilanz → Ausschüsse und Gremien → Verschreibungspflicht (Zugriff am 22. Januar 2025)