In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

JJJJ-MM-TT

Zeige Ergebnisse 2031-2040 von 3063.
KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenrückrufAbtei Bronchial Sirup mit Thymian, 100 ml, SirupThymian-FluidextraktAbtei OP Pharma1356949213.03.2018
ChargenrückrufEbrantil 60 mg, »kohlpharma«, 50 und 100 Hartkapseln, retardiertUrapidilkohlpharma01882605
01882611
13.03.2018
ChargenrückrufUtrogestan 100 mg, »Emra-Med«, 30 und 90 WeichkapselnProgesteronEmra-Med03991706
03992692
13.03.2018
ChargenrückrufUtrogestan 100 mg, »EurimPharm«, 90 WeichkapselnProgesteronEurimPharm Arzneimittel 0670632713.03.2018
ChargenrückrufUtrogestan 100 mg, »Pharma Gerke«, 30 und 90 WeichkapselnProgesteronPharma Gerke 09714959
09740773
13.03.2018
HerstellerinformationZinbryta®DaclizumabBiogen13.03.2018
HerstellerinformationCellCept® 500 mg FilmtablettenMycophenolatmofetilRoche13.03.2018
Rückrufe allgemeinFlupirtin-Aristo 100 mg, 30, 50 und 80 Hartkapseln FlupirtinAristo Pharma12526954
12526960
12526977
06.03.2018
Rückrufe allgemeinZinbryta 150 mg Injektionslösung, 1 und 3 FertigspritzenDaclizumabBiogen 11660691
11660716
06.03.2018
ChargenrückrufPsoradexan, diverseDithranol, HarnstoffAlmirall Hermal04904939
01315378
04904945
06.03.2018
Zeige Ergebnisse 521-521 von 521.
KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenBfArM empfiehlt, auf Manipulationen bei importiertem Mabthera (Rituximab) und HerceptinV (Trastuzumab) zu achten23.09.2014

Information der Institutionen und Behörden

EU: Ephedrakraut in Nahrungsergänzungen künftig verboten

Datum:
24.03.2015
AMK /Die sogenannte Anreicherungsverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1925/2006) regelt seit 1. Juli 2007 in der EU den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen sowie bestimmten anderen Stoffen zu Lebensmitteln, zu denen auch die Nahrungsergänzungsmittel zählen. Bislang regelte die Verordnung nur Mineralstoffe und Vitamine; nun kommen erstmals Einschränkungen bei den »bestimmten anderen Stoffen« hinzu: Ab 1. April 2015 dürfen »Ephedrakraut und Zubereitungen daraus, die aus Ephedra-Arten gewonnen werden«, Lebensmitteln nicht mehr zugesetzt werden. In der Begründung heißt es, dass zwar keine Vermarktung von Lebensmitteln mit Ephedrakraut in Europa bekannt sei, dass es aber leicht möglich sei, Ephedra-haltige Nahrungsergänzungsmittel über das Internet zu bestellen. Die Produkte würden in der Regel zur Gewichtsreduktion oder zur Verbesserung der sportlichen Leistung angeboten. Ephedrakraut beziehungsweise entsprechende Zubereitungen in Nahrungsergänzungsmitteln könnten einem wissenschaftlichen Gutachten der European Food Safety Authority (EFSA) zufolge die Gesamtexposition gegenüber Ephe­dra-Alkaloiden oder Ephedrin soweit erhöhen, dass sie der therapeutischen Dosis für Ephedrin in Arzneimitteln entspreche beziehungsweise diese übersteige. Darüber hinaus wird Yohimberinde und entsprechende Zubereitungen in Teil C des Anhangs III der Anreicherungsverordnung aufgenommen, was bedeutet, dass deren Verwendung möglicherweise gesundheitsschädlich ist, dies aber weiter wissenschaftlich geprüft werden soll. / Quelle Amtsblatt der Europäischen Union vom 12. März 2015, L67/4-L67/5: Verordnung (EU) der Kommission vom 11. März 2015 zur Änderung des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Ephedra-Arten und Yohimbe (Pausinystalia Yohimbe (K. Schum) Pierre ex Bielle): www.eur-lex.europa.eu --> DE --> Ephedra; Yohimbe (12. März 2015)