In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

JJJJ-MM-TT

Zeige Ergebnisse 2011-2020 von 3063.
KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenrückrufNephea Infant und Nephea HD Infant, jeweils 400 g und 6x400 g PulverMetax Institut für Diätetik10307449
10307455
10307426
10307432
03.04.2018
Rückrufe allgemeinKatadolon, „Orifarm“, 30 und 50 HartkapselnFlupirtinOrifarm09480757
09480763
29.03.2018
Rückrufe allgemeinMetanor, „kohlpharma“, 30 und 50 HartkapselnFlupirtinkohlpharma13722019
13722025
28.03.2018
Rückrufe allgemeinKatadolon, „kohlpharma“, 30 und 50 HartkapselnFlupirtinkohlpharma02698772
02698789
28.03.2018
ChargenrückrufAvastin 25 mg / ml 400 mg, »CC Pharma«, 1 Stück, InfusionslösungskonzentratBevacizumabCC Pharma0268728327.03.2018
ChargenrückrufFloradix mit Eisen, 15 ml, Lösung zum EinnehmenEisenSalus Pharma0590953127.03.2018
ChargenrückrufLidocain Deltamedica 20 mg / ml, 5x50 ml, InjektionslösungLidocainDeltamedica0922033527.03.2018
ChargenrückrufMimpara 60 mg, »CC Pharma«, 28 FilmtablettenCinacalcetCC Pharma0641455327.03.2018
ChargenrückrufReminyl 1 x täglich 8 mg, 28 Retard-KapselnGalantaminJanssen-Cilag0386684627.03.2018
ChargenrückrufZoledronsäure AL, diverseZoledronsäureAliud Pharma01498108
01498166
10413938
27.03.2018
Zeige Ergebnisse 521-521 von 521.
KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenBfArM empfiehlt, auf Manipulationen bei importiertem Mabthera (Rituximab) und HerceptinV (Trastuzumab) zu achten23.09.2014

Information der Institutionen und Behörden

BfArM: Sicherheitsmaßnahmen für Adrenalin-haltige Autoinjektoren

Wirkstoff:
Adrenalin
Datum:
06.10.2015

AMK / Das BfArM hat per Stufenplanbescheid (Stufe II) zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen für Adrenalin-haltige Autoinjektoren angeordnet und setzt damit einen Durchführungsbeschluss der EU-Kommission um (1). Die Zulassungsinhaber haben Aktualisierungen in den Fach- und Gebrauchsinformationen der betroffenen Arzneimittel basierend auf dem Gutachten des CHMP und des genannten Kommissionsbeschlusses vorzunehmen (2). So sieht der Abschnitt 4.2 der Fachinformationen (Dosierung und Art der Anwendung) folgende Textanpassung vor:
Bei einer fehlenden klinischen Verbesserung oder falls eine Verschlechterung eintritt, kann eine zweite Injektion mit einem zusätzlichen [Name des Adrenalin-Autoinjektors] 5 bis 15 Minuten nach der ersten Injektion angewendet werden. Es wird empfohlen, dass den Patienten zwei [Name des Adrenalin-Autoinjektors] verschrieben werden, die sie zu jeder Zeit bei sich tragen sollten.
Für Parallelimporte gelten die gleichen Anordnungen zur Umsetzung der Textanpassungen der Produktinformationen. Fertigarzneimittel, die nicht diesen Vorgaben in den Produktinformationen entsprechen, sind ab sofort nicht mehr zugelassen.


Ferner ist von den Zulassungsinhabern innerhalb von sechs Monaten ein Risiko­managementplan vorzulegen, der auch Schulungsmaterialien (Übungsgeräte, audiovisuelle Materialien) vorsieht, die sicherstellen sollen, dass sowohl medizinisches Fachpersonal als auch Patienten/Betreuungspersonen in der Lage sind, ­Adrenalin-haltige Autoinjektoren bestimmungsgemäß und erfolgreich anzuwenden.


Um weitere Erkenntnisse über den Einfluss verschiedener Faktoren auf die Verteilung, Exposition und Wirkung von ­Adrenalin bei Verabreichung über den jeweiligen Adrenalin-Autoinjektor zu gewinnen, müssen die Zulassungsinhaber eine Pharmakokinetik-/Pharmakodynamikstudie durchführen. Der Prüfplan einer solchen Studie ist dem BfArM einzureichen und der abschließende Studienbericht ist bis April 2017 vorzulegen (1). Die Zulassungsinhaber haben die Möglichkeit, Rechtsmittel gegen die Bescheide des BfArM einzulegen. /


Quellen

  1. BfArM an Stufenplanbeteiligte (E-Mail-Korrespondenz); EU-Risikobewertungsverfahren zu Adrenalin-Autoinjektoren (EMEA/H/H-31/1398) (1. Oktober 2015)
  2. EU-Kommission; Durchführungsbeschluss Adrenalin-Autoinjektoren (2015)5886 vom 14. August 2015. ec.europa.eu/health/documents/community-register/2015/20150814132578/anx_132578_de.pdf (18. August 2015)