In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

JJJJ-MM-TT

Zeige Ergebnisse 2001-2010 von 3063.
KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
Rote-Hand-BriefeInhixa® Injektionslösung Enoxaparin-Natrium20.04.2018
ChargenrückrufArilin® Kombipackung 12 Filmtabletten und 6 VaginalzäpfchenMetronidazolDr. August Wolff & Co.KG Arzneimittel0218264320.04.2018
HerstellerinformationErwinase® CrisantaspaseJazz Pharmaceuticals France SAS / Jazz Pharmaceuticals Germany20.04.2018
HerstellerinformationGlaxoSmithKline Biologicals SA16.04.2018
Rückrufe allgemein Docetaxel Hospira 10 mg / ml, alle Packungsgrößen, Konzentrat zur Herstellung einer InfusionslösungDocetaxelPfizer Pharma PFE05852133
05852179
05852185
16.04.2018
ChargenrückrufArilin® Kombipackung, 12 Filmtabletten und 6 VaginalzäpfchenMetronidazolDr. August Wolff & Co.KG Arzneimittel0218264316.04.2018
ChargenrückrufColchicum-Dispert® 20 überzogene TablettenColchicinJohannes Bürger Ysatfabrik0022650816.04.2018
ChargenrückrufColchicum-Dispert® 20 überzogene TablettenColchicin Johannes Bürger Ysatfabrik0022650816.04.2018
ChargenrückrufVitamin B6 Hevert 50x2 ml und 100x2 ml AmpullenPyridoxinHevert-Arzneimittel04674356
03920008
16.04.2018
HerstellerinformationDiverse ImpfstoffeGlaxoSmithKline Biologicals SA04.04.2018
Zeige Ergebnisse 521-521 von 521.
KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenBfArM empfiehlt, auf Manipulationen bei importiertem Mabthera (Rituximab) und HerceptinV (Trastuzumab) zu achten23.09.2014

Information der Institutionen und Behörden

Bei Arzneimittelrückrufen kein Austausch ohne ärztliche Verschreibung

Datum:
21.10.2014
AMK / In Abhängigkeit vom Risiko sind Arzneimittelrückrufe bis auf die Ebene der Patienten nötig. Patienten werden, teilweise über die Medien, aufgefordert das betroffene Arzneimittel der Apotheke zurückzugeben und fordern einen unkomplizierten Ersatz. Dies geschah zuletzt beim Rückruf zu Jext® Autoinjektor und Novomix® 30 Flexpen®. Die AMK hatte sich an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gewandt, um die Rechtsauffassung des Ministeriums zur Sicherstellung der Patientenversorgung bei Rückrufen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu eruieren. Das Ministerium ist der Auffassung, dass nach Sinn und Zweck des § 48 Absatz 1 AMG auch bei einem Austausch eines Arzneimittels ein Arzt konsultiert werden muss. Die Diagnose sowie Therapiealternativen sollten auch anlässlich einer »Austausch-»Verschreibung vom Arzt geprüft werden. Dabei sollte eine zuvor möglicherweise fehlerhafte oder unwirksame Medikation des Patienten bei der ärztlichen Beurteilung der weiteren Behandlung mit berücksichtigt werden. Für die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel ist gemäß § 1 AMVV das Vorliegen einer ärztlichen Verschreibung vorgeschrieben. Auch die Regelung in § 4 AMVV spricht gegen den »unbürokratischen« Austausch eines von einem (Chargen-) Rückruf betroffenen Arzneimittels gegen ein fehlerfreies durch den Apotheker. Daher darf die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel an Patienten ohne das Vorliegen einer Verschreibung nur unter den dort genannten engen Voraussetzungen, die kumulativ vorliegen müssen, erfolgen: die Anwendung des Arzneimittels erlaubt keinen Aufschub (»dringender Fall«, zum Beispiel Vorliegen einer lebens- oder gesundheitsgefährdenden Situation), der Apotheker muss durch den Arzt vorher über die Rechtmäßigkeit der Abgabe fernmündlich unterrichtet worden sein, der Apotheker muss sich Gewissheit über die Identität des anrufenden Arztes verschafft haben. Auch in diesen Fällen ist die Verschreibung vom Arzt unverzüglich in schriftlicher oder elektronischer Form nachzureichen. Aus den vorgenannten Gründen ist auch im Falle eines (Chargen-) Rückrufs die erneute Ausstellung einer ärztlichen Verschreibung für den Austausch eines Arzneimittels in der Apotheke gegen ein fehlerfreies unverzichtbar. Desweiteren möchte die AMK zu bedenken geben, dass es unter Abwägung der Risiken durch den Qualitätsmangel einerseits und einer Versorgungslücke andererseits sinnvoll sein kann, die Rücknahme des fehlerhaften Arzneimittels vom Patienten erst bei Abgabe des Ersatzpräparates durchzuführen. / Quelle Bundesministerium für Gesundheit (Korrespondenz an AMK); Abgabe von Arzneimitteln an Patienten ohne erneute Verschreibung im Austausch bei Arzneimittelrückrufen. (10. April 2014)