In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenrückrufRE:CANNIS 21 / 1 Indica Cannabisblüten SubstanzCannabisblütenFette Pharma1823068618.11.2024
ChargenrückrufQuetiapin Glenmark 400 mg RetardtablettenQuetiapin Glenmark Arzneimittel1603167515.11.2024
ChargenüberprüfungenSimbrinza® 10 mg / ml + 2 mg / ml Augentropfensuspension, „axicorp“Brinzolamid / Brimonidintartrataxicorp Pharma1239166115.11.2024
ChargenrückrufMethotrexat medac 25 mg / ml InjektionslösungMethotrexatmedac1118096212.11.2024
Herstellerinformation08.11.2024
ChargenrückrufNystaderm®NystatinDermapharm0356091708.11.2024
ChargenrückrufNystatin acis® MundgelNystatinacis Arzneimittel0737119408.11.2024
ChargenrückrufArpoyaAripiprazolkohlpharma-GmbH1911840207.11.2024
HerstellerinformationUltivaRemifentanilAspen Germany06.11.2024
ChargenrückrufBendafolin 10 mg / ml Infusionslösung 1000 mgCalciumfolinatBendalis0148819101.11.2024
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenAMK in eigener Sache: COVID-19-Impfung – Risiken mit Beratung und aktiver Pharmakovigilanz minimieren helfen07.01.2021
Information der Institutionen und BehördenDie neue Ausgabe des „Bulletin zur Arzneimittelsicherheit“ ist da! 23.12.2020
Information der Institutionen und BehördenAMK in eigener Sache: Mit aktiver Pharmakovigilanz vermehrten Unsicherheiten in Zeiten der Pandemie begegnen 15.12.2020
Information der Institutionen und BehördenAMK: Fremdartiger Geschmack von Vigantol® (Colecalciferol) Öl 20.000 I.E./ml Tropfen07.12.2020
Information der Institutionen und BehördenIn eigener Sache: Die Qual der Wahl – die zwei Meldeformulare der AMK 03.12.2020
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Lieferengpass bei Cisatracurium: Empfehlung der AWMF und DGAI 01.12.2020
Information der Institutionen und BehördenAkdÄ: Meningoenzephalitis durch Varizella-zoster-Virus im Zusammenhang mit Gilenya® (▼, Fingolimod) 23.11.2020
Information der Institutionen und BehördenEmpfehlungen zum sachgerechten Einsatz von Remdesivir (▼) bei COVID-19-Patienten 16.11.2020
Information der Institutionen und BehördenAMK: Trulicity® Injektionslösung in einem Fertigpen: Überdurchschnittliche Häufung von Beanstandungen bei bestimmten Chargen, die teilweise auf einem nicht entfernten Nadelschutz beruhen 10.11.2020
Information der Institutionen und BehördenInfluenza-Impfstoff Fluzone High-Dose Quadrivalent 2020/2021 zur vorzugsweisen Impfung von Bewohnern in Alten- und Pflegeheimen voraussichtlich ab Kalenderwoche 46 im Handel09.11.2020

Information der Institutionen und Behörden

AMK/PHAGRO: Verifizierungscode und neues Layout für AMK-PHAGRO-Schnellinformationen eingeführt

Datum:
14.03.2017

AMK / Die AMK hat mit dem PHAGRO – Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels e. V. die Einführung eines Verifizierungscodes für AMK-PHAGRO-Schnellinformationen vereinbart*. Weiterhin wurde das Layout überarbeitet und unter anderem die Logos von AMK und PHAGRO eingebunden. Dadurch soll der unbefugten Verwendung durch Dritte vorgebeugt beziehungsweise die unkomplizierte Verifizierung einer AMK-PHAGRO-Schnellinformation ermöglicht werden.

Der Verifizierungscode setzt sich aus einer fortlaufenden Nummerierung inklusive Kalenderjahr sowie einer vierstelligen Buchstabenfolge zusammen (zum Beispiel 01_2017_ABCD). Dieser Code wird von der AMK individuell vergeben. 

Die Apotheke muss künftig eine eingehende AMK-PHAGRO-Schnellinformation auf das Vorhandensein des Verifizierungscodes prüfen. Auf der Website der AMK (www.arzneimittelkommission.de) findet sich die entsprechende AMK-PHAGRO-Schnellinformation unter der Rubrik »AMK-Nachrichten«. Der hier hinterlegte Verifizierungscode muss dem des empfangenen Schreibens entsprechen, womit die Nachricht verifiziert ist. In Zweifelsfällen ist die Geschäftsstelle der AMK (amk@arzneimittelkommission.de) zu kontaktieren. Die fortlaufende Nummerierung vereinfacht zudem die Dokumentation für empfangene Schnellinformationen im laufenden Kalenderjahr. 

Durch das seit 1996 bestehende AMK-PHAGRO-Schnellinformationssystem werden alle öffentlichen Apotheken und Krankenhausapotheken in Deutschland innerhalb kürzester Zeit über besonders dringliche Arzneimittelrisiken informiert. Die rasche Übermittlung der AMK-PHAGRO-Schnellinformation erfolgt durch den pharmazeutischen Großhandel an die öffentlichen Apotheken. Krankenhausapotheken werden direkt durch die AMK-Geschäftsstelle informiert. 

Über die Einleitung einer AMK-PHAGRO-Schnellinformation entscheidet ausschließlich die AMK. Unter Berücksichtigung medizinisch-pharmazeutischer Aspekte werden Faktoren wie das akute Gefahrenpotenzial, das öffentliche Interesse, die Bescheide oder Angaben von Behörden beziehungsweise von pharmazeutischen Unternehmen einbezogen. Hierzu zählen insbesondere dringende Chargenrückrufe von Arzneimitteln. 

Die AMK weist in diesem Zusammenhang auf die Möglichkeit des Abonnements eines RSS-Feeds hin: AMK-Nachrichten (unter: www.abda.de/rss/). So können sich Abonnenten automatisch über Informationen der Institutionen, Behörden und Hersteller, wie auch über dringliche AMK-PHAGRO-Schnellinformationen benachrichtigen lassen. / 

*) Ein Muster der neuen AMK-PHAGRO-Schnellinformation finden Sie in der Online-Meldung unter www.arzneimittelkommission.de