In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenrückrufRE:CANNIS 21 / 1 Indica Cannabisblüten SubstanzCannabisblütenFette Pharma1823068618.11.2024
ChargenrückrufQuetiapin Glenmark 400 mg RetardtablettenQuetiapin Glenmark Arzneimittel1603167515.11.2024
ChargenüberprüfungenSimbrinza® 10 mg / ml + 2 mg / ml Augentropfensuspension, „axicorp“Brinzolamid / Brimonidintartrataxicorp Pharma1239166115.11.2024
ChargenrückrufMethotrexat medac 25 mg / ml InjektionslösungMethotrexatmedac1118096212.11.2024
Herstellerinformation08.11.2024
ChargenrückrufNystaderm®NystatinDermapharm0356091708.11.2024
ChargenrückrufNystatin acis® MundgelNystatinacis Arzneimittel0737119408.11.2024
ChargenrückrufArpoyaAripiprazolkohlpharma-GmbH1911840207.11.2024
HerstellerinformationUltivaRemifentanilAspen Germany06.11.2024
ChargenrückrufBendafolin 10 mg / ml Infusionslösung 1000 mgCalciumfolinatBendalis0148819101.11.2024
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenAMK in eigener Sache: COVID-19-Impfung – Risiken mit Beratung und aktiver Pharmakovigilanz minimieren helfen07.01.2021
Information der Institutionen und BehördenDie neue Ausgabe des „Bulletin zur Arzneimittelsicherheit“ ist da! 23.12.2020
Information der Institutionen und BehördenAMK in eigener Sache: Mit aktiver Pharmakovigilanz vermehrten Unsicherheiten in Zeiten der Pandemie begegnen 15.12.2020
Information der Institutionen und BehördenAMK: Fremdartiger Geschmack von Vigantol® (Colecalciferol) Öl 20.000 I.E./ml Tropfen07.12.2020
Information der Institutionen und BehördenIn eigener Sache: Die Qual der Wahl – die zwei Meldeformulare der AMK 03.12.2020
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Lieferengpass bei Cisatracurium: Empfehlung der AWMF und DGAI 01.12.2020
Information der Institutionen und BehördenAkdÄ: Meningoenzephalitis durch Varizella-zoster-Virus im Zusammenhang mit Gilenya® (▼, Fingolimod) 23.11.2020
Information der Institutionen und BehördenEmpfehlungen zum sachgerechten Einsatz von Remdesivir (▼) bei COVID-19-Patienten 16.11.2020
Information der Institutionen und BehördenAMK: Trulicity® Injektionslösung in einem Fertigpen: Überdurchschnittliche Häufung von Beanstandungen bei bestimmten Chargen, die teilweise auf einem nicht entfernten Nadelschutz beruhen 10.11.2020
Information der Institutionen und BehördenInfluenza-Impfstoff Fluzone High-Dose Quadrivalent 2020/2021 zur vorzugsweisen Impfung von Bewohnern in Alten- und Pflegeheimen voraussichtlich ab Kalenderwoche 46 im Handel09.11.2020

Information der Institutionen und Behörden

CHMP: Änderung der Indikation oraler Kontrazeptiva mit Dienogest 2 mg und Ethinylestradiol 0,03 mg bezüglich Akne

Datum:
14.02.2017

AMK / Der CHMP empfiehlt die Wirkstoffkombination Dienogest 2 mg und Ethinyl­estradiol 0,03 mg weiterhin als Zweit­linientherapie zur Behandlung der mittelschweren Akne bei Frauen (1). Das Gestagen Dienogest ist ein Nortestosteron-Derivat mit antiandrogener Wirkung, wodurch unter anderem die Talgproduktion der Haut verändert wird. Bisher ist laut Fachinformation die Anwendung indiziert, wenn geeignete lokale Therapeutika nicht wirksam sind und keine Gegenanzeigen für eine Behandlung mit oralen Kontrazeptiva bestehen (2).


Die Arzneimittel-Agentur MHRA (Medi­cines and Healthcare products Regulatory Agency) des Vereinigten Königreichs zweifelte das positive Nutzen/Risiko-Profil dieser Wirkstoffkombination zur Behandlung mittelschwerer Akne an und initiierte im Februar 2016 ein europäisches Bewertungsverfahren. Begründet wurde dies mit den aus Sicht der MHRA bisher nur unzureichenden Wirksamkeitsbelegen aus klinischen Studien, bei gleichzeitig ungenügender Datenlage zu potentiellen schweren unerwünschten Nebenwirkungen, die im Rahmen einer Aknetherapie nicht zu akzeptieren sind (3).


Nach Abschluss des europäischen Bewertungsverfahrens sieht der CHMP die Evidenz zur Zweitlinientherapie der mittelschweren Akne bei Frauen mit Dienogest 2 mg und Ethinylestradiol 0,03 mg als gegeben an, sofern topisch anzuwendende Behandlungen oder oral eingenommene Antibiotika nicht wirksam sind. Anhand der verfügbaren Daten zu Nebenwirkungen ergaben sich zunächst keine neuen Sicherheitsbedenken. Das Risiko für venöse Thromboembolien (VTE) wird weiterhin als niedrig eingestuft, wobei jedoch die derzeitige Datenlage noch keine vergleichende Risikoabschätzung gegenüber anderen Kontrazeptiva zulässt. Um Frauen, die keine orale Kontrazeption wünschen, nicht einem unnötigen Risiko für VTE auszusetzen, beschränkt der CHMP nun die Anwendung der Hormonkombination auf Patientinnen, die sich eine orale Kontrazeption wünschen.

 

Die Notwendigkeit einer Weiterbehandlung ist drei bis sechs Monate ab Behandlungsbeginn und hiernach regelmäßig zu prüfen. Frauen sollten für das Risiko von VTE sensibilisiert werden und auf Anzeichen und Symptome von Blutgerinnseln in den Venen achten, wie starke Schmerzen oder Schwellungen der Beine, plötzlich auftretende unerklärbare Luftnot, schnelle Atmung oder Husten, Brustschmerzen, Schwäche oder Taubheitsgefühle des Gesichtes, der Arme oder Beine. Entsprechende Hinweise finden sich bereits in den Fach- und Gebrauchsinformationen (2).

 

Die Stellungnahme des CHMP wird der Europäischen Kommission vorgelegt, damit ein endgültiger, für alle Mitgliedsstaaten der EU geltender, rechtsverbindlicher Durchführungsbeschluss erlassen wird.


Quellen

  • BfArM; Dienogest 2 mg und Ethinylestradiol 0,03 mg: Anwendung bei Akne möglich, wenn bestimmte andere Behandlungen nicht wirksam sind. Unter: www.bfarm.de -> Arzneimittel -> Pharmakovigilanz -> Risikoinformation -> Risikobewertungsverfahren (2. Februar 2017)
  • Jenapharm GmbH; Fachinformation Valette® (Stand: Februar 2016)
  • EMA; Dienogest/Ethinylestradiol Article-31 referral – Notification. www.ema.europa.eu -> document library -> reference numbers: EMA/CHMP/147246/2016 (26. Februar 2016)