In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenrückrufAbtswinder Brennnesseltee NAbtswinder Naturheilmittel16.12.2024
ChargenrückrufEudorlin® SchmerztablettenAcetylsalicylsäure, CoffeinBerlin-Chemie0265325516.12.2024
ChargenrückrufJohanniskraut Tee AuricaAurica Naturheilmittel und Naturwaren0247758016.12.2024
ChargenrückrufPaliperidon-ratiopharm® 75 mg Depot-InjektionssuspensionPaliperidonratiopharm1763942716.12.2024
ChargenrückrufAbtswinder JohanniskrautteeAbtswinder Naturheilmittel13.12.2024
HerstellerinformationLaborbedarf Klobasa12.12.2024
ChargenrückrufAbtswinder JohanniskrautteeAbtswinder Naturheilmittel12.12.2024
ChargenrückrufClopidogrel Glenmark 75 mg FilmtablettenClopidogrelGlenmark Arzneimittel1658740911.12.2024
HerstellerinformationAmoxicillin / Clavulansäure Micro Labs 400 mg / 57 mg / 5 ml Pulver zur Herstellung einer Suspension zum EinnehmenAmoxicillin / ClavulansäureMicro Labs10.12.2024
Rote-Hand-Briefe09.12.2024
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenListe ausgewählter AMK-Nachrichten 2. Halbjahr 2020 (PZ 27 bis 52/53) 26.01.2021
Information der Institutionen und BehördenAMK: Hinweis: Informationen zur Sicherheit von COVID-19-Impfstoffen 26.01.2021
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Ranitidin-haltige Arzneimittel: Befristetes Ruhen aller Zulassungen angeordnet 12.01.2021
Information der Institutionen und BehördenAMK in eigener Sache: COVID-19-Impfung – Risiken mit Beratung und aktiver Pharmakovigilanz minimieren helfen07.01.2021
Information der Institutionen und BehördenDie neue Ausgabe des „Bulletin zur Arzneimittelsicherheit“ ist da! 23.12.2020
Information der Institutionen und BehördenAMK in eigener Sache: Mit aktiver Pharmakovigilanz vermehrten Unsicherheiten in Zeiten der Pandemie begegnen 15.12.2020
Information der Institutionen und BehördenAMK: Fremdartiger Geschmack von Vigantol® (Colecalciferol) Öl 20.000 I.E./ml Tropfen07.12.2020
Information der Institutionen und BehördenIn eigener Sache: Die Qual der Wahl – die zwei Meldeformulare der AMK 03.12.2020
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Lieferengpass bei Cisatracurium: Empfehlung der AWMF und DGAI 01.12.2020
Information der Institutionen und BehördenAkdÄ: Meningoenzephalitis durch Varizella-zoster-Virus im Zusammenhang mit Gilenya® (▼, Fingolimod) 23.11.2020

Information der Institutionen und Behörden

Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht

Datum:
24.01.2017

AMK / Am 17. Januar 2017 fand die 77. Sitzung des Sachverständigen-Ausschusses für Verschreibungspflicht nach § 53 Absatz 2 des Arzneimittelgesetzes im BfArM, Bonn, statt. Der Ausschuss, in dem die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) mit einem von dreizehn stimmberechtigten Mitgliedern vertreten ist, berät den Verordnungsgeber in Fragen der Verschreibungspflicht. Die Arznei­mittelverschreibungsverordnung (AMVV) wird jeweils durch eine Rechtsverordnung geändert, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Da die Beratungen des Ausschusses vertraulich sind, können hier nur einige für die Apotheken wichtige Ergebnisse aus dem Kurzprotokoll der Sitzung mitgeteilt werden.


Der Sachverständigen-Ausschuss empfahl einstimmig, Aciclovir in Zuberei­tungen als Creme in Kombination mit Hydrocortison in der Konzentration von 1 % Hydrocortison zur Behandlung von Herpes labialis zur Verringerung des Ri­sikos von ulzerativen Läsionen bei Erwachsenen und Jugendlichen ab 12 Jahren, in Packungsgrößen bis zu 2 g und einem Wirkstoffgehalt bis zu 100 mg Aciclovir je abgeteilter Arzneiform, aus der Verschreibungspflicht zu entlassen.


Korrespondierend empfahl der Ausschuss die Entlassung von Hydrocortison und seinen Estern in Zubereitungen als Creme in Kombination mit Aciclovir nach gleichlautender Maßgabe.
Der Antrag, Zubereitungen zur peroralen Anwendung aus Ibuprofen und Coffein zur Behandlung von akuten mäßig starken Schmerzen bei Erwachsenen aus der Verschreibungspflicht zu entlassen, wurde mehrheitlich abgelehnt. Dagegen empfahl der Sachverständigen-Ausschuss einstimmig, den Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht von Ibuprofen zum äußeren Gebrauch (als Pflaster) in einer Konzentration bis zu sechs Gewichtsprozenten anzunehmen. Einer Anhebung der freigestellten Tagesdosis für Selenverbindungen in Zube­reitungen zum inneren Gebrauch auf 70 Mikrogramm wurde mehrheitlich zugestimmt.


Nach Überprüfung der von der Verschreibungspflicht ausgenommenen Tageshöchstmenge von Colecalciferol (1.000 I.E., entsprechend 0,025 mg) zur Anwendung bei Menschen empfahl der Sachverstän­digen-Ausschuss einstimmig, eine An­hebung dieser Menge abzulehnen.
Zuletzt empfahl der Sachverständigen-Ausschuss mehrheitlich, Zubereitungen aus den Antiparasitika Methopren und Fipronil – zur Anwendung bei Hunden und Katzen – aus der Verschreibungspflicht zu entlassen.


Wenn der Verordnungsgeber den Voten des Ausschusses folgt, ist damit zu rechnen, dass die genannten Änderungen zum 1. Juli 2017 (eventuell mit Übergangs­fristen) in Kraft treten. /


Quellen

  • BfArM; Kurzprotokoll der 77. Sitzung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht am 17. Januar 2017. www.bfarm.de --> Arzneimittel --> Pharmakovigilanz --> Ausschüsse und Gremien --> Verschreibungspflicht --> Tagesordnungen und Protokolle (18. Januar 2017)