In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenrückrufAtomoxetin-neuraxpharm Atomoxetinneuraxpharm Arzneimittel14330161
14330178
14330273
16337003
14330327
06.05.2024
ChargenrückrufRabipur, „Bavarian Nordic A / S“Bavarian Nordic A/S1663260106.05.2024
Rote-Hand-BriefeAcitretin, Alitretinoin und lsotretinoin02.05.2024
ChargenrückrufEssigsäure 99%, 250 ml und 1 lCaesar & Loretz10166813
17591100
02.05.2024
ChargenrückrufOeKolp® forte Ovula 0,5 mg VaginalzäpfchenEstriolBesins Healthcare Germany0093084529.04.2024
ChargenrückrufProfelan® Arnika nach Müller-WohlfahrtArnika[formula] Müller-Wohlfahrt Health & Fitness0050243425.04.2024
HerstellerinformationHevert Arzneimittel11.04.2024
ChargenrückrufNortriptylin Glenmark 25 mg FilmtablettenGlenmark Arzneimittel13912493
14190435
13912524
13912530
09.04.2024
HerstellerinformationAptivus®TipranavirBoeringer Ingelheim Pharma08.04.2024
Rote-Hand-BriefeDr. Franz Köhler Chemie05.04.2024
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenDie neue Ausgabe des „Bulletin zur Arzneimittelsicherheit“ ist da! 31.03.2020
Information der Institutionen und BehördenBMG: Zentrale Beschaffung von Arzneimitteln zur Therapie schwerwiegender Verläufe COVID-19 infizierter Patienten und Verteilung an Apotheken durch die Bundeswehr24.03.2020
Information der Institutionen und BehördenCMDh/PRAC: Wechselwirkung zwischen ASS und Metamizol: Aktualisierung der Produktinformationen ASS-haltiger Arzneimittel zur Hemmung der Thrombozytenaggregation 24.03.2020
Information der Institutionen und BehördenBMG: Mengenbeschränkte Belieferung bzw. Abgabe von Paracetamol-haltigen Arzneimitteln durch Hersteller, pharmazeutische Großhändler und Apotheken 24.03.2020
Information der Institutionen und BehördenIn eigener Sache: Besetzung der AMK-Geschäftsstelle aufgrund der SARS-CoV-2-Pandemie eingeschränkt 20.03.2020
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Anordnung zur Lagerhaltung und bedarfsgerechten Belieferung von Humanarzneimitteln (Kontingentierung) 20.03.2020
Information der Institutionen und BehördenAMK: COVID-19 und Therapie mit Ibuprofen bzw. ACE-Hemmern/Sartanen 17.03.2020
Information der Institutionen und BehördenPRAC/EMA: Esmya®: Ruhen der Zulassungen 16.03.2020
Information der Institutionen und BehördenPEI: Lieferengpässe von Pneumokokken-Impfstoffen (Pneumovax® 23 und Prevenar® 13) – aktuelle STIKO-Empfehlungen und priorisierte Impfung 13.03.2020
Information der Institutionen und BehördenAMK: Trexject® Fertigspritzen: Risiken bei der Vorbereitung und Verabreichung durch Patienten 10.03.2020

Information der Institutionen und Behörden

Duale Blockade mit Renin-Angiotensin-Sytem (RAS)-beeinflussenden Arzneimitteln: Änderung der Zulassungen aufgrund von Nierenvers

Datum:
18.11.2014
AMK / Das europäische Risikobewertungsverfahren zu Renin-Angiotensin-(Aldosteron)-System (RAS/RAAS)-beeinflussenden Arzneimitteln und deren Anwendung in der dualen Therapie wurde abgeschlossen. Fach- und Gebrauchsinformation sowie die Deklaration sind im Hinblick auf Risiken im Zusammenhang von dualer Therapie mit ACE-Hemmern und Angiotensin-II-Rezeptor-Antagonisten beziehungsweise dem Renin-Inhibitor Aliskiren zu ändern. Zur Aufnahme des Verfahrens und zu den Risiken, die diesem Beschluss zugrunde liegen, hatte die AMK bereits berichtet (PZ 17/2014). Kerninhalte der Änderungen der Produktinformationen sind: Eine Therapie mit dualer RAS-Blockade wird nicht empfohlen, da das Risiko für Nebenwirkungen wie Hyperkaliämie, Hypotonie und Abnahme der Nierenfunktion erhöht ist. Eine Therapie mit dualer RAS-Blockade sollte insbesondere nicht bei Patienten mit diabetischer Nephropathie angewendet werden. Kontraindiziert ist die Kombination von ACE-Hemmern oder Angiotensin-II-Rezeptorblockern mit Aliskiren-haltigen Arzneimitteln bei Patienten mit Diabetes mellitus oder eingeschränkter Nierenfunktion (GFR < 60 ml/min/1,73 m2). Weiterhin zugelassen bleiben zur Behandlung der Herzinsuffizienz in Kombination mit ACE-Hemmern Valsartan und Candesartan bei ausgewählten Patienten, für die andere Therapien der Herzinsuffizienz nicht in Frage kommen. Wird eine duale RAS-Blockade, wie auch im vorerwähnten Fall, als unbedingt notwendig erachtet, sollte diese nur unter Aufsicht eines Spezialisten und unter häufiger Überwachung der Nierenfunktion, der Elektrolytwerte und des Blutdrucks erfolgen. Patienten, die derzeit mit einer dualen RAS-Blockade behandelt werden, wird empfohlen, ihre Therapie beim nächsten vorgesehenen Termin mit ihrem behandelnden Arzt zu besprechen. Die von den genannten Änderungen betroffene Wirkstoffe sind: Benazepril, Captopril, Cilazapril, Delapril, Enalapril, Fosinopril, Lisinopril, Moexipril, Perindopril, Quinapril, Ramipril, Spirapril, Trandolapril und Zofenopril sowie Eprosartan, Irbesartan, Losartan, Olmesartan, Telmisartan, Candesartan und Valsartan sowie Alis­kiren. Ab dem 1. Mai 2015 ist für alle in Deutschland betroffenen Arzneimittel das In­verkehrbringen nur noch mit Produktinformationen zulässig, die die von der EU-Kommission beschlossenen Änderungen und Ergänzungen vollständig enthalten. Die Veröffentlichung im Bundesan­zeiger wird in Kürze erwartet./ Quelle BfArM an Stufenplanbeteiligte (E-Mail-Korrespondenz); Stufenplanbescheid: Renin-Angiotensin-System-beeinflussende Arzneimittel (11. November 2014)