In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

JJJJ-MM-TT

Zeige Ergebnisse 191-200 von 3012.
KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
Rote-Hand-BriefeAtarax® HydroxyzinUCB-Pharma21.04.2015
ChargenrückrufClarithromycin dura 500 mg, 14 Stück, FilmtablettenClarithromycinMylan dura0367726928.04.2015
ChargenrückrufIsoket retard 60 mg Retardtabletten, 60, 98, 100 und 5x70 Stück, RetardtablettenIsosorbid dinitratUCB Pharma04877059
02288382
05969243
07579635
28.04.2015
ChargenüberprüfungenCefpodoxim AL 200 mg, 15 Stück, FilmtablettenCefpodoximAliud Pharma0105341228.04.2015
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Rixubis®Nonacog gammaBaxter11047401
11047418
11047424
11047430
11047447
04.05.2015
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Cerdelga®EliglustatGenzyme1093820404.05.2015
ChargenrückrufSterillium Tissue, 10 Stück, FeuchttücherIsopropanol, Propan-1-ol, MecetroniumBode Chemie0954536205.05.2015
Rote-Hand-BriefeImnovidPomalidomidCelgene05.05.2015
Rote-Hand-BriefeGilenyaFingolimodNovartis Pharma05.05.2015
Rückrufe allgemeinPsorinum nosode-Injeel, 10, 50 und 100 Stück, Ampullen, alle ChargenPsorinum-Nosode D12, D30, D200Biologische Heilmittel Heel00844005
00844011
00844028
12.05.2015
Zeige Ergebnisse 191-200 von 516.
KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Nachtrag zu Fälschungen des Arzneimittels Velcade 3,5 mg Pulver zur Herstellung einer Injektionslösung22.08.2017
Information der Institutionen und BehördenBVL: Tierarzneimittel Bravecto (Fluralaner): Krämpfe und Lethargie als sehr seltene Nebenwirkung in Fachinformation zu ergänzen22.08.2017
Information der Institutionen und BehördenSchriftliche Anhörung gemäß Stufenplanverfahren zu Andromedotoxin/Grayanotoxin-haltigen homöopathischen Arzneimitteln: Maßnahmen zur Risikominimierung geplant.05.09.2017
Information der Institutionen und Behörden05.09.2017
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Erneute Ergänzung zum Fälschungsfall Velcade 3,5 mg12.09.2017
Information der Institutionen und BehördenWHO: Desloratadin- und Loratadin-haltige Arzneimittel: Gewichtszunahme bei Kindern beobachtet19.09.2017
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Apotheken können neuen RSS-Feed zu Lieferengpässen abonnieren26.09.2017
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Nachtrag zur Fälschung des Arzneimittels Abraxane 5 mg/ml, Pulver zur Herstellung einer Infusionssuspension10.10.2017
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Weitere Informationen im Fälschungsfall Velcade 3,5 mg10.10.2017
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Fälschungen von Cialis® 20 mg Filmtabletten in den Niederlanden entdeckt17.10.2017

Information der Institutionen und Behörden

Amygdalin-haltige Arzneimittel sind bedenklich

Datum:
07.10.2014
AMK / Im Bulletin zur Arzneimittelsicherheit vom September 2014 (1) begründet das BfArM sehr ausführlich, warum es Amygdalin-haltige Arzneimittel (auch Mandelonitril, Mandelonitril-Glykoside, Laetrile, »Vitamin B17«) als bedenklich nach § 5 Absatz 2 Arzneimittelgesetz (AMG) bewertet. Damit bestätigt es die AMK, die Amygdalin in ihrer Nachricht über bedenkliche Rezepturarzneimittel ebenso eingestuft hatte (siehe PZ 36/2013). Amygdalin-haltige Arzneimittel sind in Deutschland nicht zugelassen. Sie werden aber seit einiger Zeit wieder verstärkt als alternatives Heilmittel in der Krebstherapie und -vorbeugung beworben. Amygdalin ist ein cyanogenes Glykosid, das unter anderem in bitteren Aprikosen- und Mandelkernen mit bis zu 8 Prozent vorkommt. In Gegenwart von Wasser und der ebenfalls in den Kernen vorhandenen β-Glucosidase wird aus Amygdalin Blausäure freigesetzt. Das entstehende Cyanid hemmt die Cytochrom-c-Oxidoreduktase der Atmungskette: Die Energiegewinnung der Zelle versagt und eine »innere Erstickung« ist die Folge. Geringe Amygdalin-Mengen können zwar durch Stoffwechselvorgänge entgiftet werden; mehr als zwei bittere Aprikosenkerne seien aber bedenklich. Das BfArM informiert ausführlich über Theorien zur Krebswirksamkeit beziehungsweise Krebsvorbeugung und die verschiedenen Versuche, die Wirksamkeit zu belegen. Die Theorien seien aber widerlegt beziehungsweise unhaltbar und der Wirksamkeitsnachweis nicht erbracht worden. Dagegen stünden die toxischen Wirkungen von Amygdalin außer Zweifel. In der Literatur seien schleichende Cyanidvergiftungen bei Menschen, die über Jahre Aprikosenkerne gekaut oder Amygdalin zu sich genommen hatten, ebenso dokumentiert wie schwere Nebenwirkungen und Todesfälle durch relativ geringe Dosen. Das BfArM führt hierzu in einer Tabelle 23 Fallberichte mit schweren Vergiftungen durch Amygdalin-Einnahme an. Im Unterschied zur oralen Gabe von Amygdalin träten bei parenteral appliziertem Amygdalin keine erhöhten Blutcyanidwerte auf. Sie könnten aber, zum Beispiel bei stärkerer Verunreinigung der Zubereitung durch ß-Glucosidase, auch nicht sicher ausgeschlossen werden. Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg lehnte 2007 die Einstufung von Amygdalin als »bedenkliches Rezepturarzneimittel« ab. Dabei habe es sich aber um eine Einzelfallentscheidung gehandelt, die das BfArM nicht binde. Dem Gericht zufolge habe Amygdalin keine nachgewiesene Wirksamkeit in der Tumorbehandlung, so dass es in dem Verfahren um die Frage ging, ob das reine Amygdalin schädlich ist. Das Gericht stütze sich im Wesentlichen auf die Einschätzung eines Gutachters, der anhand eigener In-vitro-Toxizitätsuntersuchungen an Krebszellen ausführte, dass reines Amygdalin nicht toxisch sei. Da Amygdalin aber erst im Körper durch Enzyme – hauptsächlich β-Glucosidase – in toxisches Cyanid umgewandelt wird, lässt sich nach Auffassung des BfArM die Humantoxizität aus In-vitro-Unter­suchungen nicht ableiten. Unter Berücksichtigung sämtlicher verfügbarer Daten kommt das BfArM zu der Bewertung, dass der Einsatz von Amygdalin am Menschen erhebliche Risiken birgt und die Wirksamkeit in der Tumortherapie am Menschen als widerlegt gelten muss. Der Nutzen sei nicht vorhanden und der mögliche Schaden überwiege bei Weitem – auch bei ausreichender pharmazeu­tischer Qualität. Regulatorisch bedeute dies, dass es sich bei Amygdalin um ein »bedenkliches Arzneimittel« im Sinne des § 5 AMG handele. Bedenkliche Arzneimittel dürfen danach nicht in Verkehr gebracht und nicht an anderen Menschen angewendet werden. Eine Abgabe Amygdalin-haltiger Arzneimittel sei somit auch dann unzulässig, wenn eine ärztliche Verordnung vorliege. / Quelle Bulletin zur Arzneimittelsicherheit Ausgabe 3 – September 2014, 7-13: Amygdalin – fehlende Wirksamkeit und schädliche Nebenwirkungen www.bfarm.de --> Arzneimittel --> Pharmako­vigilanz --> Bulletin zur Arzneimittelsicherheit (September 2014)