In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenrückrufIsoket retard 20 mg RetardtablettenIsosorbiddinitratMerus Labs Luxco II S.à.R.L.0487698204.08.2025
ChargenrückrufIsozid® 0,5 N Pulver zur Herstellung einer InfusionslösungIsoniazidEsteve Pharmaceuticals0425001804.08.2025
ChargenrückrufGlucose-Lösung 5 %, 18 x 500 mlGlucoseAguettant Deutschland1757579101.08.2025
ChargenrückrufDuloxetin beta 30 mg magensaftresistente Hartkapseln, 28, 84 und 98 StückDuloxetin betabetapharm Arzneimittel11096517
08468872
11096523
29.07.2025
ChargenrückrufLinola® H N (Prednisolon), 50 g CremePrednisolonDr. August Wolff Arzneimittel0463888628.07.2025
ChargenrückrufDuloxetin Glenmark magensaftresistente HartkapselnDuloxetinGlenmark Arzneimittel17305353
11323338
16383322
11323373
18131961
25.07.2025
ChargenrückrufDuloxetin neuraxpharmDuloxetinneuraxpharm Arzneimittel13502111
14289501
13502128
13502134
14289524
13502163
25.07.2025
HerstellerinformationOzempic® (Semaglutid) 1 mg, Injektionslösung im FertigpenSemaglutidNovo Nordisk Pharma24.07.2025
Chargenrückruf Gleitgelen®Dr. August Wolff Arzneimittel0258786022.07.2025
HerstellerinformationCannabis flos Pedanios 22 / 1Fagron &Co. KG1444784521.07.2025
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenBMG: Versorgungsmangel für Fosfomycin-haltige Arzneimittel zur Herstellung einer Infusionslösung festgestellt - Update12.06.2025
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Dobutamin-hameln 5 mg/ml und 12,5 mg/ml Konzentrat zur Herstellung einer Infusionslösung: Gestattung zur Inverkehrbringung in englischer Aufmachung10.06.2025
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Risiko für Missbrauch von Ketamin- und Esketamin-haltigen Arzneimitteln10.06.2025
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Änderung der Produktinformationen für Paracetamol-haltige Arzneimittel (mit Standardzulassung): Risiko einer metabolischen Azidose mit vergrößerter Anionenlücke (HAGMA)10.06.2025
Information der Institutionen und BehördenUrbason solubile forte (Methylprednisolon) 1000 mg Pulver und Lösungsmittel zur Herstellung einer Injektions- beziehungsweise Infusionslösung: Gestattung zur Inverkehrbringung 06.06.2025
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Hinweis zur Referenzdatenbank für Fertigarzneimittel: Patientenverständlich gestaltete Wirkstoffbezeichnung korreliert in Einzelfällen nicht mit der angegebenen Wirkstoffstärke im BMP06.06.2025
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Lieferengpass Calciumfolinat-haltiger Parenteralia: Einschränkung der Distributionswege und eine kontingentierte Abgabe angeordnet - Update06.06.2025
Information der Institutionen und BehördenEMA/CHMP: Empfehlungen zur Harmonisierung der Anwendungsgebiete für Azithromycin-haltige Arzneimittel und für neue Warnhinweise in den Produktinformationen27.05.2025
Information der Institutionen und BehördenBfArM: neue Monografie für die Standardzulassung „Xylometazolin-HCl-Lösung 0,1 %“20.05.2025
Information der Institutionen und BehördenBMG/PEI: Versorgungsmangel für Arzneimittel mit dem Wirkstoff Nirsevimab (▼) festgestellt - Update12.05.2025

Information der Institutionen und Behörden

AMK/ZL: Methylphenidat Zentiva: vermehrt Meldungen zu Problemen bei der Entnahme aus dem kindergesicherten Blister

Produkt:
Methylphenidat Zentiva
Wirkstoff:
Methylphenidat
Datum:
08.07.2025
AMK / Die AMK erhielt im Zeitraum April 2024 bis Mai 2025 13 Meldungen aus Apotheken zu Verdachtsfällen von Qualitätsmängeln bei Methylphenidat Zentiva Hartkapseln (mit Pellets) mit veränderter Wirkstofffreisetzung. Hierin wurden über Schwierigkeiten bei der Entnahme der Kapseln aus der kindergesicherten Blister-Verpackung berichtetet. Teilweise standen die Meldungen in Zusammenhang mit einem Rabattvertrags- oder Engpass-gesteuerten Präparatewechsel. Das indirekt wirkende Sympathomimetikum ist angezeigt im Rahmen einer therapeutischen Gesamtstrategie zur Behandlung von Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitäts-Störungen (ADHS) bei Kindern ab 6 Jahren und Erwachsenen, wenn sich andere therapeutische Maßnahmen allein als unzureichend erwiesen haben. Laut aktueller Gebrauchsinformation ist zunächst ein Blister-Napf entlang der Perforation abzutrennen, bevor die Folie an der vorgesehenen Lasche abgezogen wird (1). Die Apotheken monierten gegenüber der AMK, dass sich die betroffene Blister-Folie trotz deutlicher Kraftaufwendung nicht wie vorgesehen an der innenliegenden Abziehlasche öffnen lässt. Teilweise riss die Folie an der äußeren Kunststoffseite ein. In acht Fällen war eine Entnahme nur unter Zuhilfenahme eines spitzen Gegenstandes möglich. Ergänzend wurde in einigen Fällen berichtet, dass die Kapseln selbst nach Entfernung der Blister-Folie nur durch (vorsichtiges) Klopfen aus der geöffneten Blister-Kammer herausgelöst werden konnten. Beim Versuch, die Kapseln (entgegen der Anweisung laut Gebrauchsinformation) durch die Blister-Folie herauszudrücken, wurden diese beschädigt oder gar zerdrückt. Die AMK beauftragte das Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker e. V. (ZL) mit der Untersuchung eines vorliegenden Musters. Das ZL bestätigte zunächst, dass die Kapseln grundsätzlich unter Beachtung der Hinweise auf Verpackung und Gebrauchsinformation ohne Beschädigung entnommen werden konnten. Einschränkend wurde jedoch festgestellt, dass die Tiefziehfolie teilweise unzureichend perforiert war, um einzelne Blister-Näpfe ohne Hilfsmittel (z. B. mittels Schere) sicher abzutrennen. Bei zusammenhängenden Blister-Näpfen erhöht sich das Risiko, dass unbeabsichtigt mehrere Blister-Näpfe geöffnet werden und/oder Folieneinrisse entstehen. Zudem waren die quadratischen Einstanzungen der Tiefziehfolie nicht mittig platziert, was die Größe und Greifbarkeit der hieraus entstandenen Abziehlaschen beeinflusste (Abb. 1 und Abb. 2). Die unsymmetrischen quadratischen Einstanzungen verändern die Größe der Abziehlasche, sodass insbesondere kleine Abziehlaschen teilweise schwerer aufzuziehen sind. Die Firma bestätigte gegenüber der AMK, dass sich in Einzelfällen die Folie trotz korrektem Öffnungsversuch schwer oder gar nicht entfernen lässt und stuft entsprechende Beanstandungen als berechtigt ein. Zur Verbesserung der Öffnungseigenschaften wurden spezifische Korrektur- und Präventionsmaßnahmen in Aussicht gestellt, bei der insbesondere die Siegeltemperatur überprüft und mit Unterstützung des Folienherstellers die optimale Versiegelungskonfiguration ermittelt werden soll (2). Meldungen hingegen, in denen versucht wurde, Kapseln durch die Blister-Folie zu drücken, stuft die Firma nicht als Qualitätsmangel, sondern als Anwendungsfehler ein (3). Mögliche Folgen einer unsachgemäßen Entnahme sind beschädigte Kapselhüllen, Unsicherheiten bei der Anwendung und potenziell nachlassende Adhärenz betroffener Patienten. Die Firma verweist hierzu auf die in der Gebrauchsinformation enthaltenen Hinweise zur korrekten Entnahme, wodurch sich derartige Medikationsfehler weitgehend vermeiden ließen; insbesondere dann, wenn oben beschriebene Korrekturmaßnahmen greifen (2). Demgegenüber erkennt die AMK produktspezifische Faktoren, die eine sichere Entnahme erschweren bzw. Anwendungsfehler patientenseitig begünstigen können. Tatsächlich war in vier Fällen den betroffenen Patienten bzw. Erziehungsberechtigten unbekannt, dass es sich um eine kindersichere Blister-Verpackung handelt, deren Handhabung von der herkömmlicher Blister abweicht. Der auf der Faltschachtel angebrachte Hinweis „Packungsbeilage beachten. Die Kapsel nicht aus dem Blister herausdrücken.“ kann von den betroffenen Personen leicht übersehen werden (Abb. 3). Aus Sicht der AMK empfiehlt es sich, derartige Hinweise gut sichtbar, d. h. fett bzw. farblich hervorgehoben und/oder mittels Hinweiskasten, auf der äußeren Umverpackung anzubringen, um die Wahrnehmung zu erhöhen. Eine farbliche Markierung der Abziehlaschen könnte die Handhabung zudem verbessern. Erschwerend kommt hinzu, dass Methylphenidat-haltige Arzneimittel mit und ohne kindersichere Primärverpackung im Markt verfügbar sind. Methylphenidat gehört derzeit nicht zu den Wirkstoffen, für die gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 5 Arzneimittelgesetz (AMG) eine kindersichere Verpackung verpflichtend ist (4). Entsprechende Auflagen werden nur im Einzelfall durch das BfArM erteilt (5, 6). Auf Nachfrage teilt das BfArM mit, dass auf Basis der eigenverantwortlichen Implementierung einer kindergesicherten Primärverpackungen durch die Firma Zentiva Pharma GmbH keine (rechtliche) Grundlage zur Harmonisierung weiterer Methylphenidat-haltiger Arzneimittel bestünde (5). Die AMK empfiehlt, bei der Abgabe auf mögliche Schwierigkeiten bei der Entnahme hinzuweisen und die Handhabung kindergesicherter Verpackungen gezielt in die Beratung einzubeziehen. Besonderes Augenmerk liegt hier auf einer fachlichen Beratung zur sachgemäßen Öffnung der Blister-Näpfe. Diese sollte gemeinsam mit den Patienten und/oder Erziehungsberechtigten besprochen werden. Verdachtsfälle von Arzneimittelrisiken im Zusammenhang mit kindersicheren Verpackungen sind bitte unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. / Quellen 1) Zentiva Pharma GmbH; Gebrauchsinformation Methylphenidat Zentiva 10 mg/20 mg/30 mg/40 mg/60 mg Hartkapseln mit veränderter Wirkstofffreisetzung. Stand: September 2022. 2) Zentiva Pharma GmbH an AMK (E-Mail-Korrespondenz); Anfrage Fallserie METHYLPHENIDAT Zentiva 10/20/30/40/60 mg Hartk.verä.Wfrs. alle Packungsgröße (3. Juni 2025) 3) Zentiva Pharma GmbH an AMK (E-Mail-Korrespondenz); Ihre Mitteilung zu METHYLPHENIDAT Zentiva 10 mg Hartk.verä.Wfrs. / […] (26. März 2025) 4) BfArM; Kindergesicherte Verpackung. www.bfarm.de → Arzneimittel → FAQ → Zulassung → Kindergesicherte Verpackungen (Zugriff am 28. Mai 2025) 5) BfArM an AMK (E-Mail-Korrespondenz); Fallserie METHYLPHENIDAT Zentiva 10/20/30/40 mg Hartk.verä.Wfrs. - Bitte um Einschätzung. (30. April 2025) 6) AMK: Anordnungen zu kindergesicherten Verpackungen aufgehoben. Pharm. Ztg. 2021, (166) 6:91