In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenrückrufLitalir 500 mg Hartkapseln „Emra-Med”HydroxycarbamidEmra-Med Arzneimittel0014886603.07.2026
ChargenrückrufUsymro® 45 mg Injektionslösung in einer Fertigspritze, 1 Stück, Usymro® 90 mg Injektionslösung in einer Fertigspritze, 1 Stück, UstekinumabGedeon Richter Pharma20041975
20041981
20041969
01.07.2026
Rückrufe allgemeinVoltaren K Migräne 50 mg, „EurimPharm“DiclofenacEurimPharm Arzneimittel03063596
03063604
30.06.2026
HerstellerinformationSeacross Pharma2091290929.06.2026
HerstellerinformationTegsediInotersenAkcea Therapeutics Ireland Limited29.06.2026
HerstellerinformationZiextenzoPegfilgrastimHexal29.06.2026
Rückrufe allgemeinAtorimib® APONTIS® 10 mg / 20 mg TablettenEzetimib, AtorvastatinApontis Pharma Deutschland1876626326.06.2026
ChargenrückrufTimo-Vision ® 0,5% Augentropfen, LösungTimololOmniVision06790032
06790049
23.06.2026
ChargenrückrufNystatin Holsten Suspension, 24 ml und 48 mlNystatinHolsten Pharma00709460
00710204
23.06.2026
ChargenrückrufNovaminsulfon Lichtenstein 500 mg TablettenMetamizol0179800016.06.2026
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenAMK: Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) § 40c: Austausch von biotechnologisch hergestellten biologischen Fertigarzneimitteln in Apotheken: Hinweise zu (potenziellen) Risiken bei der Substitution31.03.2026
Information der Institutionen und BehördenBfArM: regulatorische Bewertung von gemeldeten Medikationsfehlern mit Salbutamol-haltigen Inhalatoren ohne Dosiszählwerk31.03.2026
Information der Institutionen und BehördenBMG/BfArM: Eingrenzung des Versorgungsmangels Antibiotika-haltiger Säfte für Kinder - Update 25.03.2026
Information der Institutionen und BehördenInformation der Institutionen und Behörden: PEI: Appell, die Bestellung saisonaler Grippeimpfstoffe gemäß Bedarfsplanung bis zum 31. März 2026 abzuschließen18.03.2026
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Risiko einer unbeabsichtigten Aspiration von Colecalciferol- und Fluorid-haltigen Tabletten bei Säuglingen und Kleinkindern18.03.2026
Information der Institutionen und BehördenAMK: Okedi (Risperidon) 75 mg und 100 mg Pulver und Lösungsmittel zur Herstellung einer Depot-Injektionssuspension: Risiko für Anwendungsfehler im Zusammenhang mit der Rekonstitution 17.03.2026
Information der Institutionen und BehördenDie AMK in Zahlen: Das Jahr 202503.03.2026
Information der Institutionen und BehördenAMK: Dolo-Dobendan (Cetylpyridiniumchlorid/Benzocain) 1,4 mg/10 mg Lutschtabletten: vereinzelt weiße Verfärbungen aufgrund Rekristallisation von Isomalt an der Oberfläche24.02.2026
Information der Institutionen und BehördenAMK/ZL: Enstilar (Calcipotriol, Betamethason) 50 µg/g + 0,5 mg/g Schaum zur Anwendung auf der Haut: Meldungen zu untypischer Schaumkonsistenz und auffälligem Sprühverhalten17.02.2026
Information der Institutionen und BehördenPEI: Influvac (Influenza-Impfstoff) 2025/2026 Injektionssuspension in einer Fertigspritze: Gestattung zur Inverkehrbringung in italienischer Sprache16.02.2026

Information der Institutionen und Behörden

EU: Ephedrakraut in Nahrungsergänzungen künftig verboten

Datum:
24.03.2015
AMK /Die sogenannte Anreicherungsverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1925/2006) regelt seit 1. Juli 2007 in der EU den Zusatz von Vitaminen und Mineralstoffen sowie bestimmten anderen Stoffen zu Lebensmitteln, zu denen auch die Nahrungsergänzungsmittel zählen. Bislang regelte die Verordnung nur Mineralstoffe und Vitamine; nun kommen erstmals Einschränkungen bei den »bestimmten anderen Stoffen« hinzu: Ab 1. April 2015 dürfen »Ephedrakraut und Zubereitungen daraus, die aus Ephedra-Arten gewonnen werden«, Lebensmitteln nicht mehr zugesetzt werden. In der Begründung heißt es, dass zwar keine Vermarktung von Lebensmitteln mit Ephedrakraut in Europa bekannt sei, dass es aber leicht möglich sei, Ephedra-haltige Nahrungsergänzungsmittel über das Internet zu bestellen. Die Produkte würden in der Regel zur Gewichtsreduktion oder zur Verbesserung der sportlichen Leistung angeboten. Ephedrakraut beziehungsweise entsprechende Zubereitungen in Nahrungsergänzungsmitteln könnten einem wissenschaftlichen Gutachten der European Food Safety Authority (EFSA) zufolge die Gesamtexposition gegenüber Ephe­dra-Alkaloiden oder Ephedrin soweit erhöhen, dass sie der therapeutischen Dosis für Ephedrin in Arzneimitteln entspreche beziehungsweise diese übersteige. Darüber hinaus wird Yohimberinde und entsprechende Zubereitungen in Teil C des Anhangs III der Anreicherungsverordnung aufgenommen, was bedeutet, dass deren Verwendung möglicherweise gesundheitsschädlich ist, dies aber weiter wissenschaftlich geprüft werden soll. / Quelle Amtsblatt der Europäischen Union vom 12. März 2015, L67/4-L67/5: Verordnung (EU) der Kommission vom 11. März 2015 zur Änderung des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Ephedra-Arten und Yohimbe (Pausinystalia Yohimbe (K. Schum) Pierre ex Bielle): www.eur-lex.europa.eu --> DE --> Ephedra; Yohimbe (12. März 2015)