In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

JJJJ-MM-TT

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenrückrufTacrolimus AL 0,5 mg Hartkapseln, retardiert, 30 und 100 Stück, Tacrolimus AL 1 mg Hartkapseln, retardiert, 30 und 100 Stück, TaTacrolimusAliud Pharma18110404
18105389
18110410
18105432
18110479
18105455
18110485
18105478
10.03.2025
ChargenrückrufDuloxetin Glenmark 20 mg magensaftresistente HartkapselnDuloxetinGlenmark Arzneimittel11323309
11323344
11323373
07.03.2025
ChargenrückrufDuloxetin beta 30 mg magensaftresistente Hartkapseln und Duloxetin beta 60 mg magensaftresistente HartkapselnDuloxetinbetapharm Arzneimittel11096523
11096552
07.03.2025
ChargenrückrufClarithromycin Eberth 500 mg Pulver zur Herstellung einer InfusionslösungClarithromycinFirma Eberth Arzneimittel1039420106.03.2025
Rückrufe allgemeinAllopurinol Hexal 300 - TabletteAllopurinolFirma Hexal00345673
00345704
06.03.2025
Chargenrückrufsertralin-biomo 50 mg Filmtabletten, 50 und 100 Stück, sertralin-biomo 100 mg Filmtabletten, 50 und 100 Stücksertralinbiomo pharma01055055
01055061
01055084
01055090
03.03.2025
ChargenrückrufTacrolimus Heumann retard 0,5 mg Hartkapseln, retardiert, 100 Stück, Tacrolimus Heumann retard 1 mg Hartkapseln, retardiert, 100TacrolimusHeumann Pharma & Co. Generica KG18490766
18490795
18490832
03.03.2025
ChargenrückrufFentanyl Puren 50 Mikrogramm / h transdermales Pflaster, 10 Stück, Fentanyl Puren 75 Mikrogramm / h transdermales Pflaster, 20 StückFentanylPuren Pharma14165288
14165348
03.03.2025
ChargenrückrufZoledronsäure medac 4 mg / 100 ml InfusionslösungZoledronsäuremedac0147698628.02.2025
Chargenrückrufisla®-cassis Isländisches MoosEngelhard Arzneimittel0000000026.02.2025
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenInformation der Institutionen und Behörden: BfArM: Petinimid® (Ethosuximid) 50 mg/ml Sirup: Gestattung zum Inverkehrbringen in österreichischer Aufmachung22.01.2025
Information der Institutionen und BehördenAMK: Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht22.01.2025
Information der Institutionen und BehördenAMK/ZL: Melderate zu Qualitätsmangel bei Novaminsulfon (Metamizol) 500 mg/ml Lichtenstein und Metamizol Zentiva 500 mg/ml, Tropfen zum Einnehmen: unzureichende Risikoabwehrmaßnahmen seitens des Herstellers 21.01.2025
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Risiko von Anwendungsfehlern mit Überdosierung bei Deferasirox-haltigen Filmtabletten20.12.2024
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Ranitidin-haltige Arzneimittel: Befristetes Ruhen aller Zulassungen angeordnet - Update20.12.2024
Information der Institutionen und BehördenBMG: Versorgungsmangel für Fosfomycin-haltige Arzneimittel zur Herstellung einer Infusionslösung festgestellt19.12.2024
Information der Institutionen und BehördenAMK in eigener Sache: Vielen Dank für Ihr Engagement zur Meldung von Arzneimittelrisiken17.12.2024
Information der Institutionen und BehördenAMK/ZL: Amoxicillin Micro Labs 500 mg/5 ml Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen: Bildung von Agglomeraten nach Herstellung gemäß Produktinformation02.12.2024
Information der Institutionen und BehördenBMG: Versorgungsmangel für Diamorphin-haltige Arzneimittel festgestellt18.11.2024
Information der Institutionen und BehördenBfArM/PEI: Aufruf zur Meldung von Nebenwirkungen im Rahmen der weltweiten MedSafetyWeek 202404.11.2024

Information der Institutionen und Behörden

Änderungen in der Verschreibungspflicht

Datum:
06.01.2015
AMK / Am 29. Dezember 2014 wurde die Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV), der Apothekenbetriebsordnung, der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel und der Medizinprodukte-Abgabeverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (1). In der Verschreibungspflicht von Arzneimitteln kommt es dadurch zu folgenden Änderungen, die außer in den angegebenen Ausnahmen (Chinin, Ketotifen, Telefonnummer des Arztes zur Kontaktaufnahme auf dem Rezept) zum 1. Januar 2015 in Kraft treten: 48 neue Wirkstoffe wie Avanafil (Spedra® Tabletten), Cobicistat (Tybost® Filmtabletten, Stribild® Filmtabletten) oder Teriflunomid (Aubagio® Filmtabletten) werden der Verschreibungspflicht unterstellt. Darüber hinaus wird Chinin, das bisher nur zur Anwendung bei Malaria verschreibungspflichtig war, vollständig der Verschreibungspflicht unterstellt. Dies bedeutet, dass das Arzneimittel Limptar® N 200 mg Filmtabletten ab dem 1. April 2015 nur noch auf ärztliche Verschreibung abgegeben werden darf, denn diese Neuregelung tritt mit einer Übergangsfrist von drei Monaten in Kraft. Esomeprazol (zum Beispiel Nexium®) wird ab 1. Januar 2015 partiell aus der Verschreibungspflicht entlassen: Zur Behandlung von Sodbrennen und saurem Aufstoßen in einer Einzel- beziehungsweise Tageshöchstdosis von 20 mg für eine maximale Anwendungsdauer von 14 Tagen und in einer maximalen Packungsgröße von 280 mg Wirkstoff. Arzneimittel, die diese verschreibungsfreien Bedingungen erfüllen, sind noch nicht im Handel. Nexium Control® magensaftresistente Tabletten aber sind auf Grund einer zentralen europäischen Zulassung bereits seit 1. August 2014 verschreibungsfrei im Verkehr (siehe Pharm. Ztg. Nr. 31 vom 31. Juli 2014, Seite 78). Auch Ketotifen zur Anwendung am Auge (zum Beispiel Zaditen® ophtha) in einer Konzentration von bis zu 0,025 Prozent wird verschreibungsfrei. Alle derzeit im Handel befindlichen Ketotifen-Augentropfen sind 0,025-prozentig und können daher ab 1. April 2015 im Handverkauf empfohlen werden, da auch hier die dreimonatige Übergangsfrist gilt. Die verschreibungsfreie Anwendung von Flurbiprofen, die bisher nur für Lutschtabletten (Dobendan® direkt) galt, wird auf die Anwendung im Mund- und Rachenraum ausgedehnt und zwar in einer Tageshöchstdosis von 50 mg. In Deutschland sind derzeit nur Lutschtabletten im Handel; es ist zu erwarten, dass demnächst verschreibungsfreie Flurbiprofen-haltige Gurgellösungen oder Mundsprays angeboten werden, die in anderen Ländern bereits am Markt sind. Außerdem fordert eine Neuregelung in Paragraf 2 Absatz 1 Nr. 1 der AMVV, dass der verschreibende Arzt beziehungsweise die Ärztin ab dem 1. Juli 2015 auf dem Rezept eine Telefonnummer angibt, um die Kontaktaufnahme wegen Rückfragen zu erleichtern. Die vollständige Änderungsverordnung finden Sie in der Rubrik »Amtliche Bekanntmachungen« dieser Ausgabe der Pharmazeutischen Zeitung abgedruckt./ Quelle Bundesgesetzblatt Nr. 62 (Teil I) vom 29. Dezember 2014, Seite 2371–2373: Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung, der Apothekenbetriebsordnung, der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel und der Medizinprodukte-Abgabeverordnung www1.bgbl.de --> kostenloser Bürgerzugang --> Bundesgesetzblatt Teil I --> 2014 --> 29. Dezember 2014 --> Inhaltsverzeichnis