In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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Zeige Ergebnisse 1971-1980 von 3315.
KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
Rückrufe allgemeinValpro TAD® 300 mg / ml, 100 ml, Lösung zum Einnehmen und Valpro TAD chrono® 300 mg und 500 mg, 100 und 200 Retardtabletten ValproinsäureTAD Pharma02460668
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14.01.2019
ChargenrückrufPinimenthol® Erkältungssalbe Eucalyptusöl Kiefernnadelöl Menthol, 20 g Creme Eucalyptusöl Kiefernnadelöl MentholDr. Willmar Schwabe 0374528411.01.2019
ChargenrückrufOzurdex 700 Mikrogramm, „Emra-Med“, 1 Stück, Implantat in einem Applikator DexamethasonEmra-Med Arzneimittel 1334962607.01.2019
ChargenrückrufOzurdex 700 Mikrogramm, „Abacus”, 1 Stück, Implantat in einem Applikator DexamethasonAbacus Medicine A/S1362548607.01.2019
ChargenrückrufOzurdex 700 Mikrogramm, „EurimPharm“, 1 Stück, Implantat in einem Applikator DexamethasonEurimPharm Arzneimittel 1257323807.01.2019
ChargenrückrufOzurdex 700 Mikrogramm, „kohlpharma“, 1 Stück, Implantat in einem Applikator Dexamethasonkohlpharma1249384103.01.2019
ChargenrückrufTollwut-Impfstoff (HDC)®, inaktiviert, 1 Stück, Pulver und Lösungsmittel zur Herstellung einer Injektionssuspension Sanofi-Aventis Deutschland 0193819728.12.2018
ChargenrückrufLosartan Hexal 100 mg, 98 Filmtabletten LosartanHexal0324996428.12.2018
ChargenrückrufLosartan 100 – 1 A Pharma, 28 Filmtabletten Losartan1 A Pharma0536909828.12.2018
ChargenrückrufOzurdex 700 Mikrogramm, „Haemato Pharm“, 1 Stück, Implantat in einem Applikator DexamethasonHaemato Pharm1398898727.12.2018
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenPhosphat-haltige Klistiere bei Säuglingen: Schwere Hyperphosphatämien21.10.2014
Information der Institutionen und BehördenBei Arzneimittelrückrufen kein Austausch ohne ärztliche Verschreibung21.10.2014
Information der Institutionen und BehördenParallel vertriebenes Avastin rumänischen Ursprungs: Charge B7011B03 vorsorglich untersuchen07.10.2014
Information der Institutionen und BehördenAmygdalin-haltige Arzneimittel sind bedenklich07.10.2014
Information der Institutionen und BehördenBfArM empfiehlt, auf Manipulationen bei importiertem Mabthera (Rituximab) und HerceptinV (Trastuzumab) zu achten23.09.2014

Information der Institutionen und Behörden

AMK: Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht

Datum:
22.01.2025
AMK / Am 21. Januar 2025 fand die 90. Sitzung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht gemäß § 53 Absatz 2 des Arzneimittelgesetzes (AMG) statt. Der Ausschuss, in dem der Vorsitzende der AMK, Prof. Dr. Martin Schulz, als eines von zehn stimmberechtigten Mitgliedern vertreten ist (Stellvertreter ist der Leiter der Geschäftsstelle der AMK, Dr. André Said), berät den Verordnungsgeber in Fragen der Verschreibungspflicht. Die Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) wird jeweils durch eine Rechtsverordnung des BMG geändert, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Hier werden die für Apotheken relevanten Ergebnisse der Sitzung mitgeteilt. Der Ausschuss empfahl einstimmig die Entlassung aus der Verschreibungspflicht für Zubereitungen aus Prednisolon und Salicylsäure zur Anwendung auf der Kopfhaut bei gering ausgeprägten entzündlichen Erkrankungen. Eine Empfehlung für den Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht für Sildenafil 25 mg und 50 mg zur oralen Anwendung lehnte der Sachverständigenausschuss mehrheitlich ab. Zu Naloxon zur nasalen Anwendung als Notfalltherapie bei bekannter oder vermuteter Opioid-Überdosierung lagen dem Ausschuss zwei Anträge vor. Der erste Antrag auf Änderung der AMVV soll die Verschreibung für Einrichtungen der Drogen- und Suchthilfe, der Obdachlosenhilfe, des Strafvollzuges, der Zollbehörden oder der Bundes- und Landespolizei ermöglichen. Der zweite Antrag zielte auf die Entlassung aus der Verschreibungspflicht. Der Sachverständigenausschuss empfahl die Annahme beider Anträge einstimmig. Eine Abstimmung auf Erweiterung des § 2 Absatz 1 Nummer 4 AMVV bzgl. der Wirkstoffangabe bei Fertigarzneimittelverschreibungen mittels Praxisverwaltungssystem wurde vertagt. / Quellen BfArM; 90. Sitzung (21. Januar 2025) – Kurzprotokoll: Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht nach § 53 Absatz 2 AMG. www.bfarm.de → Arzneimittel → Pharmakovigilanz → Ausschüsse und Gremien → Verschreibungspflicht (Zugriff am 22. Januar 2025)