In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

JJJJ-MM-TT

Zeige Ergebnisse 1971-1980 von 3063.
KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenrückrufLongtussin duplex Tag und Nacht N, 30 WeichkapselnGuaifenesin, CodeinTussin Pharma0105527929.05.2018
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Zinplava®BezlotoxumabMSD1185375729.05.2018
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Crysvita®BurosumabKyowa Kirin13654878
13654855
13654861
29.05.2018
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Hemlibra®EmicizumabRoche Pharma12892736
12892742
12892713
12909224
29.05.2018
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Tookad®PadeliporfinSteba Biotech13986764
13986770
29.05.2018
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Veltassa®PatiromerVifor Fresenius Medical Care Renal Pharma1268315029.05.2018
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Reagila®CariprazinRecordati Pharma14016453
14016499
14016476
14016482
14016513
14016559
14016536
14016542
14016571
14016602
14016588
14016594
14016625
14016654
14016631
14016648
29.05.2018
HerstellerinformationXGEVA®DenosumabAmgen23.05.2018
ChargenrückrufTramadol Stada® 100 mg / ml, 100 ml Tropfen zum EinnehmenTramadolStadapharm0617968423.05.2018
ChargenrückrufTramadol AL Tropfen, 100 ml Lösung zum EinnehmenTramadolAliud Pharma0749318723.05.2018
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenBfArM empfiehlt, auf Manipulationen bei importiertem Mabthera (Rituximab) und HerceptinV (Trastuzumab) zu achten23.09.2014

Information der Institutionen und Behörden

„Schnelltests“ auf SARS-CoV-2-Antikörper: Risiko von Fehlinterpretationen

Datum:
09.04.2020

AMK / Aktuell erhält die AMK vermehrt Anfragen bezüglich sogenannter SARS-CoV-2-Antikörper-Schnelltests, die neben Arztpraxen auch durch Apotheken bezogen werden können.

Das Testprinzip basiert auf der Detektion von IgM- und IgG-Antikörpern, die gegen das SARS-CoV-2-Virus gerichtet sind. Die Testsysteme sind nur für den Gebrauch durch Fachpersonal vorgesehen.

IgM-Antikörper werden in der Frühphase einer Infektion gebildet; im späteren Verlauf erfolgt ein Klassenwechsel zu IgG-Antikörpern. Spezifische, gegen das Virus gerichtete Antikörper sind frühestens eine Woche nach Erkrankungsbeginn nachweisbar, in der Regel sogar erst nach 14 Tagen. Gesicherte Erkenntnisse zu dieser Serokonversion liegen für SARS-CoV-2-Infektionen noch nicht vor. Erste Veröffentlichungen weisen darauf hin, dass diese zeitlich ähnlich verläuft wie bei der SARS-CoV-Infektion in 2002-2004 (1, 2).

Antikörpertests sind somit nur bedingt geeignet eine Infektion aufzuzeigen, da diese vorhanden sein kann, ohne dass sich bereits Antikörper detektieren lassen. Ein negatives Testergebnis kann nicht ausschließen, dass der Patient zum Zeitpunkt der Testung eine SARS-CoV-2-Infektion aufweist und bereits infektiös ist. Hier besteht das Risiko, gebotene Hygienemaßnahmen zu vernachlässigen. Ausgeschlossen werden kann zudem nicht, dass bereits vorhandene Antikörper gegen andere Coronaviren eine Kreuzreaktivität verursachen, also zu einem falsch-positiven Testergebnis führen (1).

Die „Genauigkeit“ der derzeit angebotenen Antikörper-Tests, angegeben als Sensitivität und Spezifität, wurde häufig nur auf der Basis von kleinen Probenmengen in einzelnen Laboren ermittelt, die es unabhängig zu verifizieren gilt. Dabei bedeutet eine Sensitivität von z. B. 85 %, dass in 15 von 100 Testungen ein falsch-negatives Ergebnis auftritt, also eine Infektion stattgefunden hat, ohne dass Antikörper detektiert wurden. Bei einer Spezifität von z. B. 95 % sind 5 von 100 Testungen falsch-positiv, obgleich der Mensch nicht mit SARS-CoV-2 infiziert war.

Medizinprodukte wie die Antikörper-„Schnelltests“ werden zurzeit als In-Vitro-Diagnostika (IVD) niedrigen Risikos eingestuft (Liste B). Dadurch ist es erlaubt, auf eine unabhängige Überprüfung zu verzichten. Die Tests können durch die Hersteller selbst zertifiziert und mit einem CE-Kennzeichen versehen werden. Eine Validierung der Tests gilt daher nicht als gesichert (3). Zudem wurden Fälschungen bekannt, vor denen auch die WHO jüngst warnte (4).

Das RKI sowie Fachgesellschaften lehnen die alleinige Akutdiagnostik mithilfe dieser „Schnelltests“ ab (5, 6). Eine breite Testung auf SARS-CoV-2 spezifische Antikörper kann hingegen für epidemiologische Fragestellungen sinnvoll sein, wie der Erfassung der Serokonversionsrate in der Bevölkerung, um den Stand der Immunisierung abzuschätzen.

Als Goldstandard zum Nachweis einer Infektion mit SARS-CoV-2 gelten weiterhin Nukleinsäure-Amplifikations-Techniken (NAT), wie die hoch-sensitive real-time Polymerase-Kettenreaktion (RT-PCR). Im Gegensatz zu den o. g. Testsystemen, wird hier das Erbgut (RNA) des Virus direkt nachgewiesen. Bei einem Verdacht auf eine Infektion sollten daher die amtlich empfohlenen Testverfahren durchgeführt werden.

Die AMK bittet daher ApothekerInnen Kunden bzw. Patienten, die sich über eine Testung von SARS-CoV-2-Antikörpern informieren möchten, angemessen über die Limitationen der Testsysteme aufzuklären. Weiterhin sollten Patienten bei Verdacht auf COVID-19 an die lokalen Gesundheitsämter verwiesen werden, um die Notwendigkeit einer laboranalytischen Testung zu prüfen. Diese sollte nicht durch einen Antikörper-„Schnelltest“ ersetzt werden. /

Quellen

1)    Akkreditierte Labore in der Medizin (ALM e.V.) und Berufsverband der Ärzte für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie (BÄMI e.V.); Abstrich-Untersuchungen mit etablierten PCR-Verfahren bleiben das Mittel der Wahl. Pressemitteilung vom 6. März 2020. www.alm-ev.de → Presse (Zugriff am 8. April 2020)
2)    Xiao DAT et al. Profile of specific antibodies to SARS-CoV-2: the first report [published online ahead of print, 21 Mar 2020]. J Infect. 2020; S0163-4453 (20) 30138-9.
3)    PEI; COVID-19-Tests: NAT-Test gilt als Goldstandard. www.pei.de → Newsroom → Meldungen (Zugriff am 8. April 2020)
4)    WHO; Falsified medical products, including in vitro diagnostics, that claim to prevent, detect, treat or cure COVID-19. www.who.int → Newsroom (Zugriff am 8. April 2020)
5)    Robert Koch-Institut; Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus SARS-CoV-2. www.rki.de/covid-19 → Antworten auf häufig gestellte Fragen → Wie wird eine Infektion mit SARS-CoV-2 labordiagnostisch nachgewiesen? (Zugriff am 8. April 2020)
6)    ALM e.V.; Mehr als eine Million SARS-CoV-2-PCR-Tests in den deutschen Laboratorien. Pressemitteilung vom 7. April 2020. www.alm-ev.de → Presse (Zugriff am 8. April 2020)