In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

JJJJ-MM-TT

Zeige Ergebnisse 1971-1980 von 3063.
KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenrückrufLongtussin duplex Tag und Nacht N, 30 WeichkapselnGuaifenesin, CodeinTussin Pharma0105527929.05.2018
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Zinplava®BezlotoxumabMSD1185375729.05.2018
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Crysvita®BurosumabKyowa Kirin13654878
13654855
13654861
29.05.2018
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Hemlibra®EmicizumabRoche Pharma12892736
12892742
12892713
12909224
29.05.2018
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Tookad®PadeliporfinSteba Biotech13986764
13986770
29.05.2018
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Veltassa®PatiromerVifor Fresenius Medical Care Renal Pharma1268315029.05.2018
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Reagila®CariprazinRecordati Pharma14016453
14016499
14016476
14016482
14016513
14016559
14016536
14016542
14016571
14016602
14016588
14016594
14016625
14016654
14016631
14016648
29.05.2018
HerstellerinformationXGEVA®DenosumabAmgen23.05.2018
ChargenrückrufTramadol Stada® 100 mg / ml, 100 ml Tropfen zum EinnehmenTramadolStadapharm0617968423.05.2018
ChargenrückrufTramadol AL Tropfen, 100 ml Lösung zum EinnehmenTramadolAliud Pharma0749318723.05.2018
Zeige Ergebnisse 521-521 von 521.
KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenBfArM empfiehlt, auf Manipulationen bei importiertem Mabthera (Rituximab) und HerceptinV (Trastuzumab) zu achten23.09.2014

Information der Institutionen und Behörden

AkdÄ: Sturzrisiko unter der Off-Label-Einnahme von Methadon beachten

Datum:
27.05.2019

AMK / Die AkdÄ berichtet aktuell über zwei Glioblastom-PatientInnen, die nach einer Temozolomid-Behandlung Methadon außerhalb der Zulassung (off label) einnahmen und stürzten. Bei einer 56-jährigen Frau kam es möglicherweise zu einer durch Methadon bedingten Symptomverschleierung mit verspäteter Diagnose einer Schenkelhalsfraktur und bei einem 59-jährigen Patienten infolge des Sturzes zu einem schweren Schädelhirntrauma. In beiden Fällen konnte die parallel verabreichte Begleitmedikation (Dexamethason, Levetiracetam) sowie die maligne Grunderkrankung als alternative Ursache für die Stürze/Frakturen nicht komplett ausgeschlossen werden.

Das Racemat Methadon bindet relativ selektiv agonistisch an μ-Opioidrezeptoren und wirkt ungefähr zweimal potenter als Morphin. Im Unterschied zu anderen Staaten ist es in Deutschland ausschließlich zur Substitutionstherapie von Erwachsenen mit Opioid-Abhängigkeit zugelassen.

Zu den Wirkungen von Methadon gehören klassische Opioideffekte wie Sedierung, Verwirrtheit, Schwindel, Euphorie, Miosis, Obstipation, Bronchokonstriktion, Antidiurese und QT-Verlängerungen. Aufgrund der langen und erheblichen interindividuellen Variabilität der Halbwertszeit besteht zudem die Gefahr von Überdosierungen und Atemdepression.

Auf Ihrer Homepage informiert die AkdÄ über den antiproliferativen Effekt von Methadon; medizinische Fachgesellschaften lehnen derzeit das Substitutionsmittel zur Tumortherapie aufgrund unzureichender Datenbasis ab. Veränderte Fraktur-Risiken wurden mit analgetischer Opioid- und speziell Methadon-Therapie in einer dänischen Fall-Kontroll-Studie in Verbindung gebracht: Ein Anstieg des Frakturrisikos war bereits bei kumulativer Einnahme von weniger als zehn definierten Tagesdosen (DDD) zu beobachten. Zudem fänden sich in Eudravigilance laut AkdÄ zum Wirkstoff 59 Fälle zu Stürzen und zahlreichen Frakturen, unter anderem der Hüfte und der Extremitäten (www.adrreports.eu/de).

Die AMK bittet ApothekerInnen, unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) unter Opioideinnahme, insbesondere Methadon, auch wenn diese off-label erfolgen, unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. /

Quellen
AkdÄ; Berichte an die AkdÄ über Stürze unter der Einnahme von Methadon: Was muss beachtet werden? („Aus der UAW-Datenbank“). Deutsches Ärzteblatt, Jg. 116, Heft 20, 17.05.2019