In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

JJJJ-MM-TT

Zeige Ergebnisse 1971-1980 von 3063.
KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenrückrufLongtussin duplex Tag und Nacht N, 30 WeichkapselnGuaifenesin, CodeinTussin Pharma0105527929.05.2018
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Zinplava®BezlotoxumabMSD1185375729.05.2018
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Crysvita®BurosumabKyowa Kirin13654878
13654855
13654861
29.05.2018
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Hemlibra®EmicizumabRoche Pharma12892736
12892742
12892713
12909224
29.05.2018
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Tookad®PadeliporfinSteba Biotech13986764
13986770
29.05.2018
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Veltassa®PatiromerVifor Fresenius Medical Care Renal Pharma1268315029.05.2018
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Reagila®CariprazinRecordati Pharma14016453
14016499
14016476
14016482
14016513
14016559
14016536
14016542
14016571
14016602
14016588
14016594
14016625
14016654
14016631
14016648
29.05.2018
HerstellerinformationXGEVA®DenosumabAmgen23.05.2018
ChargenrückrufTramadol Stada® 100 mg / ml, 100 ml Tropfen zum EinnehmenTramadolStadapharm0617968423.05.2018
ChargenrückrufTramadol AL Tropfen, 100 ml Lösung zum EinnehmenTramadolAliud Pharma0749318723.05.2018
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenBfArM empfiehlt, auf Manipulationen bei importiertem Mabthera (Rituximab) und HerceptinV (Trastuzumab) zu achten23.09.2014

Information der Institutionen und Behörden

BfArM: Miracle Mineral Supplement-Produkte zulassungspflichtig und bedenklich

Datum:
03.03.2015
AMK / Einer Pressemitteilung des BfArM zufolge stuft die Bundesoberbehörde die Miracle Mineral Supplement-Produkte MMS und MMS2 der Firma Luxusline Ltd. als zulassungspflichtige Arzneimittel ein. Darüber hinaus sieht das BfArM die Produkte als bedenklich nach § 5 Arzneimittelgesetz an, weil der begründete Verdacht besteht, dass sie bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen haben, die über ein vertretbares Maß hinausgehen. Das BfArM hatte bereits im Mai 2014 vor Natriumchlorit-Produkten gewarnt (Pharm. Ztg. Nr. 23 vom 5. Juni 2014, Seite 109), die über das Internet als Miracle Mineral Supplement zur Heilung von Krebs, Malaria, chronischen Infektionen und weiteren schwerwiegenden Krankheiten beworben und vertrieben werden. Gegen die Einstufung kann der Hersteller innerhalb eines Monats Widerspruch erheben. MMS enthält eine 28-prozentige Natriumchlorit-Lösung, MMS2 Calciumhypochlorit 70 Prozent in Kapseln. Beide Produkte werden zusammen mit einer »Aktivator«-Zitronensäurelösung 10 Prozent zur Trinkwasseraufbereitung in Verkehr gebracht. Durch die Reaktion mit der »Aktivatorlösung« entsteht Chlordioxid, ein giftiges Gas mit stechendem, Chlor-ähnlichem Geruch. Den Giftnotrufzentralen liegen Berichte über Erbrechen, Atemstörungen und Hautverätzungen bei der Einnahme von MMS vor. Das BfArM hat die beiden Produkte MMS und MMS2 als sogenannte Präsentationsarzneimittel eingestuft, die einer arzneimittelrechtlichen Zulassung bedürfen, weil der Hersteller arzneiliche Zweckbestimmungen angibt. Auf seiner mittlerweile nicht mehr zugänglichen Internetseite weist er auch auf mögliche starke Nebenwirkungen wie Durchfall und Übelkeit hin. Das BfArM kann über die Einstufung beziehungsweise die Zulassungspflicht eines konkreten Produktes entscheiden, wenn eine Landesbehörde dies nach § 21 Absatz 4 Arzneimittelgesetz beim BfArM beantragt. Ein solcher Antrag wurde 2014 gestellt. Die Entscheidung des BfArM versetzt nun die zuständigen Länderbehörden in die Lage, Maßnahmen zum Schutz der Patientinnen und Patienten einzuleiten und zum Beispiel die Einfuhr oder den Vertrieb dieser Produkte zu untersagen. / Quelle BfArM; Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte stuft zwei »Miracle Mineral Supplement«-Produkte als zulassungspflichtig und bedenklich ein. www.bfarm.de, Presse (26. Februar 2015)