In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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Zeige Ergebnisse 1931-1940 von 3063.
KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenrückrufValsartan Zentiva und Valsartan Zentiva comp. ValsartanZentiva Pharma05.07.2018
Rote-Hand-BriefeFinasterid04.07.2018
HerstellerinformationEmerade® 150 / 300 / 500 Mikrogramm Injektionslösung in einem FertigpenAdrenalin03.07.2018
Rückrufe allgemeinMinulet, „axicorp“, 3x21 überzogene TablettenGestoden, Ethinylestradiolaxicorp Pharma 0343141003.07.2018
ChargenrückrufArilin® 250 mg, 12 Filmtabletten und Arilin® Kombipackung, 12 Filmtabletten und 6 VaginalzäpfchenMetronidazolDr. August Wolff 02182637
02182643
03.07.2018
Rote-Hand-BriefeEmerade®Adrenalin29.06.2018
HerstellerinformationEmerade®Adrenalin29.06.2018
Rückrufe allgemeinAngeliq 1 mg / 2 mg, „CC Pharma“, 28 und 3x28 FilmtablettenEstradiol, DrospirenonCC Pharma03566877
03566972
29.06.2018
Rückrufe allgemeinSalofalk Granu-Stix 1,5 g, „CC Pharma“, 100 Stück, magensaftresistentes RetardgranulatMesalazinCC Pharma0922258729.06.2018
HerstellerinformationEmerade® 150, 300 und 500 Mikrogramm, Injektionslösung in einem FertigpenAdrenalinDr. Gerhard Mann chem.-pharm. Fabrik10544267
10552611
10544304
10552634
10544333
10552640
26.06.2018
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenBfArM empfiehlt, auf Manipulationen bei importiertem Mabthera (Rituximab) und HerceptinV (Trastuzumab) zu achten23.09.2014

Information der Institutionen und Behörden

BfArM: Miracle Mineral Supplement-Produkte zulassungspflichtig und bedenklich

Datum:
03.03.2015
AMK / Einer Pressemitteilung des BfArM zufolge stuft die Bundesoberbehörde die Miracle Mineral Supplement-Produkte MMS und MMS2 der Firma Luxusline Ltd. als zulassungspflichtige Arzneimittel ein. Darüber hinaus sieht das BfArM die Produkte als bedenklich nach § 5 Arzneimittelgesetz an, weil der begründete Verdacht besteht, dass sie bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen haben, die über ein vertretbares Maß hinausgehen. Das BfArM hatte bereits im Mai 2014 vor Natriumchlorit-Produkten gewarnt (Pharm. Ztg. Nr. 23 vom 5. Juni 2014, Seite 109), die über das Internet als Miracle Mineral Supplement zur Heilung von Krebs, Malaria, chronischen Infektionen und weiteren schwerwiegenden Krankheiten beworben und vertrieben werden. Gegen die Einstufung kann der Hersteller innerhalb eines Monats Widerspruch erheben. MMS enthält eine 28-prozentige Natriumchlorit-Lösung, MMS2 Calciumhypochlorit 70 Prozent in Kapseln. Beide Produkte werden zusammen mit einer »Aktivator«-Zitronensäurelösung 10 Prozent zur Trinkwasseraufbereitung in Verkehr gebracht. Durch die Reaktion mit der »Aktivatorlösung« entsteht Chlordioxid, ein giftiges Gas mit stechendem, Chlor-ähnlichem Geruch. Den Giftnotrufzentralen liegen Berichte über Erbrechen, Atemstörungen und Hautverätzungen bei der Einnahme von MMS vor. Das BfArM hat die beiden Produkte MMS und MMS2 als sogenannte Präsentationsarzneimittel eingestuft, die einer arzneimittelrechtlichen Zulassung bedürfen, weil der Hersteller arzneiliche Zweckbestimmungen angibt. Auf seiner mittlerweile nicht mehr zugänglichen Internetseite weist er auch auf mögliche starke Nebenwirkungen wie Durchfall und Übelkeit hin. Das BfArM kann über die Einstufung beziehungsweise die Zulassungspflicht eines konkreten Produktes entscheiden, wenn eine Landesbehörde dies nach § 21 Absatz 4 Arzneimittelgesetz beim BfArM beantragt. Ein solcher Antrag wurde 2014 gestellt. Die Entscheidung des BfArM versetzt nun die zuständigen Länderbehörden in die Lage, Maßnahmen zum Schutz der Patientinnen und Patienten einzuleiten und zum Beispiel die Einfuhr oder den Vertrieb dieser Produkte zu untersagen. / Quelle BfArM; Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte stuft zwei »Miracle Mineral Supplement«-Produkte als zulassungspflichtig und bedenklich ein. www.bfarm.de, Presse (26. Februar 2015)