In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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Zeige Ergebnisse 1911-1920 von 3063.
KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
Rote-Hand-BriefeKeytruda®PembrolizumabMerck Sharp & Dohme B.V. 11.07.2018
ChargenrückrufValsartanDiverse11.07.2018
ChargenrückrufAripiprazol beta 10 mg, 98 TablettenAripiprazolbetapharm Arzneimittel1078443910.07.2018
ChargenrückrufValsargamma 80 mg, alle Packungsgrößen, FilmtablettenValsartanAAA-Pharma07554687
07554724
07554730
10.07.2018
ChargenrückrufValsartan AL 40 mg, 28 FilmtablettenValsartanAliud Pharma0775834910.07.2018
Rote-Hand-BriefeTecentriq®AtezolizumabRoche 09.07.2018
ChargenrückrufValsartan-Actavis 80 mg, 28 Filmtabletten, Valsartan-Actavis 320 mg, 28, 56 und 98 FilmtablettenValsartanPuren Pharma07533343
10316000
10316017
09687263
09.07.2018
ChargenrückrufValsartan PurenValsartanPuren Pharma09.07.2018
ChargenrückrufValsartan-ratiopharm® und Valsartan-ratiopharm® comp.Valsartanratiopharm09.07.2018
ChargenrückrufValsartan Hennig und Valsartan Hennig plus HCTValsartanHennig Arzneimittel09.07.2018
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenBfArM empfiehlt, auf Manipulationen bei importiertem Mabthera (Rituximab) und HerceptinV (Trastuzumab) zu achten23.09.2014

Information der Institutionen und Behörden

Empfehlungen des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht

Datum:
20.01.2015
AMK / Am 13. Januar 2015 fand im BfArM, Bonn, die 73. Sitzung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht nach Paragraph 53 Absatz 2 des Arzneimittelgesetzes statt. Dieser Ausschuss der Sachverständigen aus der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaft sowie den Arzneimittelkommissionen der Ärzte, Tierärzte und Apotheker berät den Gesetzgeber in Fragen der Verschreibungspflicht von Arzneimitteln und gibt hierzu fachliche Empfehlungen. Die AMK ist mit einem von 13 stimmberechtigten Mitgliedern in diesem Gremium vertreten. Die Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) wird jeweils durch eine Rechtsverordnung geändert, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Da die Beratungen des Ausschusses vertraulich sind, können hier nur einige für die Apotheken wichtige Ergebnisse mitgeteilt werden. Der Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht empfahl, das Glucocorticoid Mometasonfuroat zur intranasalen Anwendung zur symptomatischen Behandlung der saisonalen allergischen Rhinitis in einer Einzeldosis von 200 μg ausschließlich zur Anwendung bei Erwachsenen und bei Kindern ab 12 Jahren aus der Verschreibungspflicht zu entlassen. Nachdem der Enkephalinase-Hemmer Racecadotril für die Anwendung bei Erwachsenen bereits 2013 aus der Verschreibungspflicht entlassen worden war, empfahl der Sachverständigenausschuss nun auch die Entlassung aus der Verschreibungspflicht für die Anwendung von Racecadotril bei Kindern ab dem vollendeten 12. Lebensjahr in der Menge von 30 mg je abgeteilter Form zur Herstellung einer Suspension und in einer Gesamtmenge von bis zu 540 mg je Packung für eine maximale Anwendungsdauer von drei Tagen. Wenn der Verordnungsgeber den Voten des Ausschusses folgt, ist damit zu rechnen, dass die genannten Änderungen zum 1. Juli 2015 (eventuell mit Übergangsfristen) in Kraft treten.