In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

JJJJ-MM-TT

Zeige Ergebnisse 1901-1910 von 3063.
KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenrückrufAlimta 500 mg, „Lunapharm“, 1 Stück, Pulver zur Herstellung eines InfusionslösungskonzentratsPemetrexedLunapharm Deutschland1073806624.07.2018
ChargenrückrufHerceptin 150 mg, „Lunapharm“, 1 Stück, Pulver zur Herstellung eines InfusionslösungskonzentratsTrastuzumabLunapharm Deutschland24.07.2018
ChargenrückrufMabthera 100 mg, „Lunapharm“, 2 Stück, Infusionslösungskonzentrat und Mabthera 500 mg, „Lunapharm“, 1 Stück, InfusionslösungskonRituximabLunapharm Deutschland11102703
11090242
24.07.2018
ChargenrückrufVelcade 3,5 mg, „Lunapharm“ 1 Stück, Pulver zur Herstellung einer InfusionslösungBortezomibLunapharm Deutschland1100114924.07.2018
ChargenrückrufXgeva 120 mg, „Lunapharm“, 1 Stück, InjektionslösungDenosumabLunapharm Deutschland1255393924.07.2018
Rückrufe allgemeinBuparid® 0,25 mg Suspension für einen Vernebler, 20x2 ml, 40x2 ml und 60x2 ml sowie Buparid® 0,5 mg und 1 mg Suspension für eineBudesonidPari Pharma10738623
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24.07.2018
ChargenrückrufNeulasta 6 mg, „CC Pharma“, 1 Fertigspritze, InjektionslösungPegfilgrastimCC Pharma0922299520.07.2018
ChargenüberprüfungenAtozet 10 mg / 10 mg, „EurimPharm“, 100 FilmtablettenEzetimib, AtorvastatinEurimPharm Arzneimittel1247815519.07.2018
HerstellerinformationJext® Adrenalin-Autoinjektor17.07.2018
Rückrufe allgemeinOlmeAmlo® 20 mg / 5 mg, 40 mg / 5 mg und 40 mg / 10 mg, alle Packungsgrößen, FilmtablettenTAD Pharma13724366
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17.07.2018
Zeige Ergebnisse 521-521 von 521.
KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenBfArM empfiehlt, auf Manipulationen bei importiertem Mabthera (Rituximab) und HerceptinV (Trastuzumab) zu achten23.09.2014

Information der Institutionen und Behörden

Änderungen in der Verschreibungspflicht

Datum:
28.02.2022

AMK / Am 28. Februar 2022 wurde die 20. Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) im Bundesanzeiger veröffentlicht (1). Der Bundesrat hatte dem Verordnungsentwurf am 11. Februar 2022 zugestimmt.

Die Änderungen der Anlage 1 der AMVV lauten wie folgt:

  • Die Position „Bilastin und seine Ester“ wird „in festen Zubereitungen zur oralen Anwendung in Konzentrationen von 20 mg je abgeteilter Form, sofern auf Behältnissen und äußeren Umhüllungen eine Beschränkung der Anwendung auf Erwachsene und Jugendliche ab zwölf Jahren angegeben ist“, von der Verschreibungspflicht ausgenommen.
  • Der Wirkstoff „Dexibuprofen“ wird „zur oralen Anwendung ohne Zusatz weiterer arzneilich wirksamer Bestandteile in einer maximalen Einzeldosis von 200 mg, einer maximalen Tagesdosis von 600 mg und einer Gesamtwirkstoffmenge von bis zu 4 g pro Packung bei leichten bis mäßig starken Schmerzen und einer Anwendungsdauer von bis zu 4 Tagen“ von der Verschreibungspflicht ausgenommen.
  • Kombinationen zur oralen Anwendung aus Ibuprofen (in maximaler Einzeldosis von 200 mg und maximaler Tagesdosis von 1 200 mg) und Paracetamol (in maximaler Einzeldosis von 500 mg und maximaler Tagesdosis von 3 000 mg) und einer Gesamtwirkstoffmenge von bis zu 4 g Ibuprofen und bis zu 10 g Paracetamol je Packung für die kurzzeitige symptomatische Behandlung leichter bis mäßig starker Schmerzen werden von der Verschreibungspflicht ausgenommen. Die Positionen von „Ibuprofen“ und „Paracetamol“ werden jeweils um diese Ausnahme erweitert.
  • Die Position „Levodropropizin“ wird „zur oralen Anwendung bei Erwachsenen und Kindern ab dem vollendeten 2. Lebensjahr zur symptomatischen Therapie des Reizhustens und einer Anwendungsdauer von bis zu 7 Tagen“ von der Verschreibungspflicht ausgenommen.
  • Die Position „Parathyroidhormon vom Menschen“ wird neu gefasst zu „Parathyroidhormon“.
  • Die Positionen „DL-Methyldopa“ sowie „Schilddrüsenwirkstoffe“ werden gestrichen.
  • Weitere 47 Positionen werden neu der Verschreibungspflicht unterstellt.


Weiterhin wird § 3a der AMVV angepasst. Hintergrund ist der in Kürze erwartete Markteintritt von Lenalidomid-Generika und der damit verbundene Anpassungsbedarf bei T-Rezeptvordrucken. Die Aushändigung der aktuellen Gebrauchsinformation des verordneten Fertigarzneimittels durch die verschreibende Person an den Patienten entfällt, weshalb dieser Passus „und die aktuelle Gebrauchsinformation des entsprechenden Fertigarzneimittels“ (zweites Pflichtfeld auf dem T-Rezept) gestrichen wird. Die Gebrauchsinformation wird bei Abgabe in der Apotheke mit Aushändigung der Fertigarzneimittelpackung zur Verfügung gestellt.

Die alten Vordrucke des T-Rezeptes behalten ihre Gültigkeit. Sofern die Aut-idem-Substitution nicht ausgeschlossen wird, ist das zweite Pflichtfeld zu streichen. Nähere Informationen können der BfArM-Webseite entnommen werden (2).

Mit Veröffentlichung im Bundesanzeiger treten die Änderungen zum 1. März 2022 in Kraft. /

 

Quellen

1) BMG; Zwanzigste Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (BAnz AT 28.02.2022 V1). www.bundesanzeiger.de (Zugriff am 28. Februar 2022)
2) BfArM; T-Rezept: BfArM informiert über Änderungen bei der Verschreibung von lenalidomidhaltigen Arzneimitteln. www.bfarm.de → Aktuelles → Presse → Pressemitteilungen (Zugriff am 22. Februar 2022)