In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

JJJJ-MM-TT

Zeige Ergebnisse 181-190 von 3052.
KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenrückrufDuloxetin Heumann 60 mg magensaftresistente HartkapselnDuloxetinHeumann Pharma & Co. Generica KG12955974
10785686
28.03.2024
ChargenrückrufTannolact Fettcreme 0,4 %Galderma Laboratorium08665615
08665621
27.03.2024
ChargenrückrufMagnesium-Optopan®MagnesiumOptopan Pharma0431995125.03.2024
ChargenrückrufACC® Kindersaft, 20 mg / ml Lösung zum EinnehmenAcetylcysteinHexal0696461525.03.2024
ChargenrückrufLevodopa / Benserazid Devatis 100 mg / 25 mg TablettenLevodopa / BenserazidDevatis1685668325.03.2024
HerstellerinformationPfizer Pharma21.03.2024
Herstellerinformation20.03.2024
ChargenrückrufPantoprazol Heumann 20 mg magensaftresistente TablettenPantoprazolHeumann Pharma & Co. Generica KG0586033920.03.2024
HerstellerinformationAmitriptylin Micro Labs 66,29 mg FilmtablettenMicro Labs18.03.2024
ChargenrückrufDuloxetin betaDuloxetinbetapharm Arzneimittel18.03.2024
Zeige Ergebnisse 181-190 von 520.
KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenÄquivalenzdosistabellen als Hilfestellung zur Auswahl eines pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Arzneimittels (Aut-simile) 28.04.2020
Information der Institutionen und BehördenPEI: Kurzfristige Beschaffung einer Charge Prevenar 13® in englischer Aufmachung 28.04.2020
Information der Institutionen und BehördenPRAC: Ibuprofen-haltige Arzneimittel: Risiko für akute generalisierte exanthemische Pustulose 23.04.2020
Information der Institutionen und BehördenPEI: Bläschenförmige Hautreaktionen nach Shingrix® (▼)-Impfung: Aufruf zur Teilnahme an Beobachtungsstudie 21.04.2020
Information der Institutionen und Behörden„Schnelltests“ auf SARS-CoV-2-Antikörper: Risiko von Fehlinterpretationen 09.04.2020
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Sicherstellung der Versorgung chronisch Kranker mit Hydroxychloroquin-haltigen Arzneimitteln durch Verordnung unter Angabe einer zugelassenen Indikationen 03.04.2020
Information der Institutionen und BehördenAMK: Übersicht zu den zentral beschafften Arzneimitteln zur (Off-Label) Behandlung von COVID-1901.04.2020
Information der Institutionen und BehördenPEI: Kurzfristige Beschaffung von 2 Chargen Pneumovax® 23 aus Japan mit begrenzter Haltbarkeit01.04.2020
Information der Institutionen und BehördenDie neue Ausgabe des „Bulletin zur Arzneimittelsicherheit“ ist da! 31.03.2020
Information der Institutionen und BehördenBMG: Zentrale Beschaffung von Arzneimitteln zur Therapie schwerwiegender Verläufe COVID-19 infizierter Patienten und Verteilung an Apotheken durch die Bundeswehr24.03.2020

Information der Institutionen und Behörden

Verordnung zur Erhöhung der Bevorratung von Arzneimitteln zur intensivmedizinischen Versorgung in Kraft getreten

Datum:
14.07.2020

AMK / Am 9. Juli 2020 ist die Verordnung zur Erhöhung der Bevorratung mit Arzneimitteln zur intensivmedizinischen Versorgung (ITS-Arzneimittelbevorratungsverordnung, ITS-ABV) in Kraft getreten (siehe auch unter der Rubrik „Amtliche Bekanntmachung“ in der Pharm. Ztg. Nr. 29, Seite 59).

Um Engpasssituationen bei Auftreten weiterer Infektionswellen der SARS-CoV-2-Pandemie oder beim Auftreten von COVID-19-Hotspots zu vermeiden, werden Krankenhausapotheken sowie krankenhausversorgende Apotheken dazu verpflichtet, spätestens ab dem 31. Oktober 2020 die Menge der vorrätig zu haltenden parenteral anzuwendenden Arzneimittel zur intensivmedizinischen Versorgung von einem durchschnittlichen Bedarf von derzeit zwei auf drei Wochen zu erhöhen.

Die Verordnung gilt für Arzneimittel mit den folgenden Wirkstoffen: Adrenalin, Amiodaron, Argatroban, Clonidin, Esmolol, Heparin, Meropenem, Midazolam, Morphin, Noradrenalin, Novaminsulfon, Piperazillin/Tazobactam, Propofol und Sufentanil. Die individuelle Verpflichtung zur Bevorratung beschränkt sich dabei auf jene Arzneimittel, die dem Bedarf des jeweiligen versorgten Krankenhauses entsprechen.

Die Verordnung wird mit der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite oder spätestens am 31. März 2021 außer Kraft treten. /

Quellen
1) BMG; Verordnung zur Erhöhung der Bevorratung mit Arzneimitteln zur intensivmedizinischen Versorgung (ITS-Arzneimittelbevorratungsverordnung – ITSABV) vom 7. Juli 2020. (BAnz AT 08.07.2020 V1) www.bundesanzeiger.de (Zugriff am 13. Juli 2020)