In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenrückrufLevodopa / Benserazid Devatis 100 mg / 25 mg TablettenLevodopa / BenserazidDevatis1685668325.03.2024
HerstellerinformationPfizer Pharma21.03.2024
Herstellerinformation20.03.2024
ChargenrückrufPantoprazol Heumann 20 mg magensaftresistente TablettenPantoprazolHeumann Pharma & Co. Generica KG0586033920.03.2024
HerstellerinformationAmitriptylin Micro Labs 66,29 mg FilmtablettenMicro Labs18.03.2024
ChargenrückrufDuloxetin betaDuloxetinbetapharm Arzneimittel18.03.2024
ChargenüberprüfungenSpasmovowen®Atropa belladonna D4, Carbo vegetabilis D8, Citrullus colocynthis D4 und weitereWeber & Weber0329999115.03.2024
ChargenrückrufDuloxetin GlenmarkDuloxetinGlenmark Arzneimittel1132337314.03.2024
Rückrufe allgemeinVYEPTI®EptinezumabLundbeck1843867114.03.2024
Herstellerinformation13.03.2024
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenÄquivalenzdosistabellen als Hilfestellung zur Auswahl eines pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Arzneimittels (Aut-simile) 28.04.2020
Information der Institutionen und BehördenPEI: Kurzfristige Beschaffung einer Charge Prevenar 13® in englischer Aufmachung 28.04.2020
Information der Institutionen und BehördenPRAC: Ibuprofen-haltige Arzneimittel: Risiko für akute generalisierte exanthemische Pustulose 23.04.2020
Information der Institutionen und BehördenPEI: Bläschenförmige Hautreaktionen nach Shingrix® (▼)-Impfung: Aufruf zur Teilnahme an Beobachtungsstudie 21.04.2020
Information der Institutionen und Behörden„Schnelltests“ auf SARS-CoV-2-Antikörper: Risiko von Fehlinterpretationen 09.04.2020
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Sicherstellung der Versorgung chronisch Kranker mit Hydroxychloroquin-haltigen Arzneimitteln durch Verordnung unter Angabe einer zugelassenen Indikationen 03.04.2020
Information der Institutionen und BehördenAMK: Übersicht zu den zentral beschafften Arzneimitteln zur (Off-Label) Behandlung von COVID-1901.04.2020
Information der Institutionen und BehördenPEI: Kurzfristige Beschaffung von 2 Chargen Pneumovax® 23 aus Japan mit begrenzter Haltbarkeit01.04.2020
Information der Institutionen und BehördenDie neue Ausgabe des „Bulletin zur Arzneimittelsicherheit“ ist da! 31.03.2020
Information der Institutionen und BehördenBMG: Zentrale Beschaffung von Arzneimitteln zur Therapie schwerwiegender Verläufe COVID-19 infizierter Patienten und Verteilung an Apotheken durch die Bundeswehr24.03.2020

Information der Institutionen und Behörden

AMK: Unerwünschte Arzneimittelwirkungen – melden leicht gemacht!

Datum:
05.12.2017

AMK / Spontanberichte zu Verdachtsfällen unerwünschter Arzneimittelwirkungen (UAW) bilden die wichtigste Basis, um nach der Zulassung Arzneimittelrisiken aufzudecken und hieraus Maßnahmen zum Schutz der Patienten abzuleiten. Informationen aus Berichten von Apothe­kerInnen sind wichtig und ergänzen die­jenigen anderer Heilberufe und auch der Patienten!


UAW können zum Beispiel 

  • durch Überdosierung, Fehlgebrauch, Missbrauch oder Off-Label-Use,
  • unbeabsichtigt durch Medikationsfehler oder
  • durch Interaktion, berufliche Exposition, Minderwirkung, Qualitätsmängel und Fälschungen bedingt sein.


Um das Melden zu erleichtern, stellt die AMK für Apotheken zwei verschiedene Meldeformulare bereit.


Grundsätzlich sollten Sie der AMK alles melden, was aus Ihrer Sicht relevant ist. Unerwartet schwer verlaufende UAW sollten ebenso berichtet werden wie bekannte UAW, da letztere – bei einer Häufung – ebenfalls das Nutzen/Risiko-Verhältnis eines Arzneimittels beeinflussen können. Zudem beruhen viele Beobachtungen auf noch unbekannten Mechanismen, daher ist für die Meldung einer UAW weder der Beweis der Kausalität noch eine Erklärung nötig.


Beachten Sie, dass für eine gültige Meldung schon vier Angaben genügen:

  • ein identifizierbarer Patient und Melder, ein verdächtigtes Arzneimittel und eine vermutete UAW.


Weitere Angaben sind vorteilhaft, vor allem solche, die für das verdächtigte Arzneimittel als Auslöser der UAW sprechen. Hierzu zählen insbesondere: 

  • konkrete Angaben zum zeitlichen Zusammenhang zwischen der Arzneimittelanwendung und der beobachteten UAW (Challenge),
  • ob sich die UAW nach dem Absetzen des Arzneimittels besserte (Dechallenge) und ob die UAW gegebenenfalls nach dem Wiederansetzen erneut auftrat (Re­challenge) und
  • da die Symptome und Anzeichen einer UAW durch Grunderkrankungen sowie Begleit- und Dauermedikation (zum Beispiel durch Interaktion) mitbedingt sein könnten, rät die AMK auch diesbezüglich Angaben zu machen.

Bei allen oben genannten Angaben unterstützt Sie das UAW-Formular. Wenn dieses an die AMK versandt wird, er­übrigt sich für Sie das Weiterleiten des Berichtes an die Bundesoberbehörden BfArM und PEI. Vergessen Sie nicht, sich Telefonnummer oder Anschrift des Patienten zu notieren, damit Sie diesen bei Rückfragen gegebenenfalls kontaktieren können. Die AMK dankt Ihnen für Ihren Einsatz und steht Ihnen gern unterstützend zur Seite.