In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenrückrufOzurdex 700 Mikrogramm, „Abacus”, 1 Stück, Implantat in einem Applikator Abacus Medicine A/S1362548615.10.2018
HerstellerinformationOzurdex®DexamethasonEurimPharm Arzneimittel12.10.2018
ChargenrückrufOzurdex 700 Mikrogramm, „axicorp“, 1 Stück, Implantat in einem Applikator Dexamethasonaxicorp Pharma1403300312.10.2018
HerstellerinformationSildenafil11.10.2018
ChargenrückrufOzurdex 700 Mikrogramm, „Haemato Pharm“ 1 Stück, Implantat in einem ApplikatorDexamethasonAllergan Pharmaceuticals1398898711.10.2018
ChargenrückrufOzurdex 700 Mikrogramm, „kohlpharma“ 1 Stück, Implantat in einem ApplikatorDexamethasonkohlpharma-GmbH1249384111.10.2018
ChargenrückrufOzurdex 700 Mikrogramm, „Orifarm”, 1 Stück, Implantat in einem Applikator DexamethasonOrifarm1252657511.10.2018
ChargenrückrufIrbesartan Aurobindo 150 mg, Irbesartan / Hydrochlorothiazid Aurobindo 150 mg / 12,5 mg, 300 mg / 12,5 mg und 300 mg / 25 mg FilmtablettAurobindo Pharma02724216
02724222
02815947
02815953
02816071
02816094
02816125
02816131
02816148
02816214
11.10.2018
ChargenrückrufOzurdex 700 Mikrogramm, „Emra-Med“, 1 Stück, Implantat in einem ApplikatorDexamethasonEmra-Med Arzneimittel1334962608.10.2018
ChargenrückrufOzurdex 700 Mikrogramm, „CC Pharma“, 1 Stück, Implantat in einem Applikator DexamethasonCC Pharma1386143608.10.2018
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenBfArM empfiehlt, auf Manipulationen bei importiertem Mabthera (Rituximab) und HerceptinV (Trastuzumab) zu achten23.09.2014

Information der Institutionen und Behörden

Änderungen in der Verschreibungspflicht

Datum:
13.05.2024

AMK / Am 8. Mai 2024 wurde die 21. Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) im Bundesgesetzblatt verkündet. Der Bundesrat hatte dem Verordnungsentwurf am 26. April 2024 zugestimmt.

Die Änderungen der Anlage 1 der AMVV lauten wie folgt:

  • Die Position „Bilastin und seine Ester“ wird „in festen Zubereitungen zur oralen Anwendung in Konzentrationen von 10 mg je abgeteilter Form, sofern auf Behältnissen und äußeren Umhüllungen eine Beschränkung der Anwendung bei Kindern von sechs bis elf Jahren angegeben ist“, von der Verschreibungspflicht ausgenommen.
  • Der Wirkstoff „Olopatadin“ wird „zur Anwendung am Auge, sofern auf Behältnissen und äußeren Umhüllungen eine Beschränkung der Anwendung auf Erwachsene angegeben ist, es sei denn, es handelt sich um von der Europäischen Kommission als verschreibungspflichtig zugelassene Arzneimittel“ von der Verschreibungspflicht ausgenommen.
  • Der Wirkstoff „Rizatriptan“ wird „zur akuten Behandlung der Kopfschmerzphase bei Migräneanfällen mit und ohne Aura, nach ärztlicher Erstdiagnose einer Migräne, in festen Zubereitungen zur oralen Anwendung in einer Konzentration von 5 mg je abgeteilter Form und in einer Gesamtmenge von 10 mg je Packung“ von der Verschreibungspflicht ausgenommen.
  • Die Position „Ranelinsäure“ wird ergänzt um ihre Ester.
  • Die Position „Natriumthiosulfat“ wird ergänzt um den Anwendungsbereich „zur Vorbeugung einer durch Cisplatin-Chemotherapie induzierten Ototoxizität“.
  • Die Position „Rimazoliummetilsulfat“ wird ohne Änderung der Verschreibungspflicht entsprechender Arzneimittel geändert in „Rimazolium“.
  • Die Position „Ursodeoxycholsäure“ wurde ohne Änderung der Verschreibungspflicht geändert in „Ursodesoxycholsäure“.
  • Der Wirkstoff „Nifuroxazid“ wird ab 1. August 2024 ausnahmslos der Verschreibungspflicht unterstellt.
  • Weitere 53 Positionen werden neu eingefügt.

Die Unterstellung der PositionNifuroaxazid unter die Verschreibungspflicht gilt ab dem 1. August 2024, die übrigen Änderungen treten am 9. Mai 2024 in Kraft. /

Quellen
Bundesgesetzblatt; Einundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (BGBl I, Nr. 146). www.recht.bund.de (Zugriff am 10. Mai 2024)