In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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Zeige Ergebnisse 1801-1810 von 3244.
KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenrückrufLevetiracetam Desitin® 100 mg / ml Lösung zum Einnehmen, 300 ml Saft LevetiracetamDesitin Arzneimittel 0880529810.05.2019
ChargenrückrufFenchel, 20 x 2,2 g Filterbeutel Bombastus-Werke0485648809.05.2019
ChargenrückrufCandesartan-comp Puren 32 mg / 12,5 mg und 32 mg / 25 mg, je 98 Tabletten CandesartanPuren Pharma11354037
11354008
09.05.2019
ChargenrückrufCandesartan-comp PUREN 32 mg / 25 mg, 98 Tabletten und Candesartan-comp PUREN 32 mg / 12,5 mg, 98 Tabletten CandesartanPuren Pharma08.05.2019
ChargenrückrufPregabalin Basics 50 mg und 150 mg, je 98 Hartkapseln PregabalinBasics11172299
11172402
06.05.2019
ChargenrückrufCamlostar 8 mg / 10 mg, 98 Hartkapseln Candesartan, AmlodipinAristo Pharma1254070103.05.2019
ChargenüberprüfungenOxycodonhydrochlorid Puren 10 mg, 100 Hartkapseln OxycodonhydrochloridPuren Pharma1135699303.05.2019
ChargenrückrufXylocain Pumpspray, 50 ml, Lösung zur Anwendung auf der Haut XylocainAspen Pharma0383948203.05.2019
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Emgality®Galcanezumab Lilly 14445697
14445728
03.05.2019
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Luxturna®Voretigen Neparvovec Novartis1520531103.05.2019
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenBfArM empfiehlt, auf Manipulationen bei importiertem Mabthera (Rituximab) und HerceptinV (Trastuzumab) zu achten23.09.2014

Information der Institutionen und Behörden

BfArM: Beirat für Liefer- und Versorgungsengpässe ergänzt Empfehlungen zur Abmilderung des Versorgungsmangels von Salbutamol-haltigen Inhalativa

Datum:
14.07.2025
AMK / Der Beirat für Liefer- und Versorgungsengpässe gemäß § 52b Abs. 3b AMG hat seine bisherigen Empfehlungen zum bestehenden Versorgungsmangel Salbutamol-haltiger Arzneimittel zur pulmonalen Applikation um eine weitere Maßnahme ergänzt (1); die AMK informierte dazu (siehe Pharm. Ztg. 2024 Nr. 4, Seite 91). Apothekerinnen und Apothekern sowie Ärztinnen und Ärzten wird empfohlen, im Rahmen ihrer jeweiligen Verantwortung alternative Darreichungsformen von Salbutamol, insbesondere Trockenpulver-Inhalatoren, zu verordnen bzw. abzugeben, sofern therapeutisch vertretbar und keine eindeutigen Gründe dagegensprechen: wie etwa Kinder unter fünf Jahren, geriatrische Patienten, Personen mit (erwartbar) schweren akuten Exazerbationen oder nachgewiesen geringem Atemzugvolumen bzw. Atemzugstärke. Im Falle eines Device-Wechsels ist eine erneute Instruktion der Patienten zur Inhalationstechnik (und Reinigung/Pflege des Inhalators) erforderlich, sofern die korrekte Anwendung nicht bekannt ist. Unterstützend kann hierfür die Nationale Versorgungsleitlinie Asthma herangezogen werden (2). Zu Fragen zur Erbringung und Abrechnung der pharmazeutischen Dienstleistung „Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik“ verweist die AMK auf die Materialien der ABDA (3). Die AMK bittet Apothekerinnen und Apotheker, Patienten bei der Abgabe Salbutamol-haltiger Inhalativa – sofern erforderlich – in der Handhabung des neuen Inhalationssystems zu schulen. / Quellen 1) BfArM; Empfehlung des Beirats für Liefer- und Versorgungsengpässe gemäß § 52b Abs. 3b AMG zu weiteren Maßnahmen zur Milderung des Versorgungsmangels von salbutamolhaltigen Arzneimitteln zur pulmonalen Applikation (Stand: 11.07.2025). www.bfarm.de → Arzneimittel → Arzneimittelinformation → Lieferengpässe → Informationen zur Verfügbarkeit von salbutamolhaltigen Arzneimitteln in pulmonaler Darreichungsform und Empfehlung zur Abmilderung möglicher Engpässe (Zugriff am 14. Juli 2025) 2) Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V.; Nationale Versorgungsleitlinie Asthma. www.awmf.org → Service → AWMF aktuell → Nationale Versorgungsleitlinie Asthma (Zugriff am 14. Juli 2025) 3) ABDA; Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik. www.abda.de → Für Apotheker → Pharmazeutische Dienstleistungen → Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung mit Üben der Inhalationstechnik (Zugriff am 14. Juli 2025)