In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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Zeige Ergebnisse 1781-1790 von 3315.
KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenrückrufMicrogynon, „ACA Müller“, 6x21 überzogene Tabletten Levonorgestrel, EthinylestradiolACA Müller ADAG Pharma0887501116.09.2019
ChargenrückrufSimbrinza 10 mg / ml + 2 mg / ml, „axicorp”, 1x5 ml Augentropfensuspension Brinzolamid, Brimonidinaxicorp Pharma1239165513.09.2019
ChargenrückrufBivalirudin Accord 250 mg, 1 Stück, Pulver zur Herstellung eines Konzentrates für eine Injektions- oder Infusionslösung BivalirudinAccord Healthcare1242243306.09.2019
ChargenrückrufSetLona® 0,120 mg / 0,015 mg pro 24 Stunden vaginales Wirkstofffreisetzungssystem, 3 Stück Etonogestrel, EthinylestradiolMylan dura 1370435206.09.2019
ChargenrückrufMicrogynon, „ACA Müller", 6x21 überzogene Tabletten Levonorgestrel, EthinylestradiolACA Müller ADAG Pharma 0887501106.09.2019
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Waylivra®VolanesorsenAkcea Therapeutics1432752606.09.2019
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Libtayo®CemiplimabSanofi Genzyme1435010006.09.2019
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Ultomiris®Ravulizumab Alexion1524648006.09.2019
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Esperoct®Turoctocog alfa pegol Novo Nordisk15635371
15635388
15635394
15635425
15635431
06.09.2019
ChargenrückrufSubutex 8 mg, 28 Sublingualtabletten BuprenorphinIndivior Europe Ltd0058309405.09.2019
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenPhosphat-haltige Klistiere bei Säuglingen: Schwere Hyperphosphatämien21.10.2014
Information der Institutionen und BehördenBei Arzneimittelrückrufen kein Austausch ohne ärztliche Verschreibung21.10.2014
Information der Institutionen und BehördenParallel vertriebenes Avastin rumänischen Ursprungs: Charge B7011B03 vorsorglich untersuchen07.10.2014
Information der Institutionen und BehördenAmygdalin-haltige Arzneimittel sind bedenklich07.10.2014
Information der Institutionen und BehördenBfArM empfiehlt, auf Manipulationen bei importiertem Mabthera (Rituximab) und HerceptinV (Trastuzumab) zu achten23.09.2014

Information der Institutionen und Behörden

Änderungen in der Verschreibungspflicht

Datum:
16.10.2025

AMK / Am 13. Oktober 2025 wurde die 23. Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) im Bundesgesetzblatt verkündet. Der Bundesrat hatte dem Verordnungsentwurf am 26. September 2025 zugestimmt.

Die Änderungen der Anlage 1 der AMVV lauten wie folgt:

  • Durch die Verordnung soll in § 2 Absatz 2a (neu) AMVV eine Ausnahme von bestimmten Pflichtangaben einer Verschreibung von Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Naloxon zur nasalen Anwendung als Notfalltherapie bei Opioid-Überdosierung, die für Einrichtungen der Drogen- und Suchthilfe, der Obdachlosenhilfe, des Strafvollzugs, der Zollbehörden, der Ordnungsbehörden oder der Bundes- oder Landespolizei bestimmt sind, vorgesehen werden. Betroffen sind die Angaben zu dem Patienten (Name und Geburtsdatum) sowie der Dosierung.
  • § 3a Absatz 7 AMVV regelt die Informationspflichten von Apotheken gegenüber dem BfArM bei der Abgabe von T-Rezept-pflichtiger Arzneimittel. Dabei soll bei elektronischen T-Rezepten die Übermittlung der Informationen durch den Fachdienst ans BfArM weitergeleitet werden, sobald die Apotheken innerhalb einer Frist von einer Woche die E-Rezept-Fachdienstquittung abrufen. Die übermittelten Informationen werden dabei um die Patientendaten sowie die nach § 17 Absatz 6 Nummer 2, 4 und 5 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) zu dokumentierenden Angaben (Namenszeichen der abgebenden Person, Preis des Arzneimittels, bundeseinheitliches Kennzeichen nach § 300 SGB V) bereinigt.
  • Anlage 1 wird wie folgt geändert:
    • In der Position „Naloxon“ wird folgender Spiegelstrich angefügt: „ausgenommen Arzneimittel zur nasalen Anwendung als Notfalltherapie bei bekannter oder vermuteter Opioid-Überdosierung, es sei denn, es handelt sich um von der Europäischen Kommission als verschreibungspflichtig zugelassene Arzneimittel“.
    • In der Position „Prednisolon und seine Ester“ wird folgender Spiegelstrich angefügt: „ausgenommen in Zubereitungen mit Salicylsäure zur Anwendung auf der Kopfhaut in einer Konzentration von 0,2 % Prednisolon in Kombination mit Salicylsäure 0,4 % und in Packungsgrößen bis zu 50 ml zur Behandlung von gering ausgeprägten entzündlichen Erkrankungen der Kopfhaut bei Erwachsenen und einer maximalen Anwendungsdauer von 3 Wochen“.
    • Neben weiteren 11 Positionen, wird auch das in Rezepturen verwendete Polihexanid als verschreibungspflichtig in die Anlage 1 neu eingefügt.

Die Änderungen traten am 14. Oktober 2025 in Kraft. /

 

Quellen
Bundesgesetzblatt; Dreiundzwanzigste Verordnung zur Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (BGBl I, Nr. 236). www.recht.bund.de (Zugriff am 16. Oktober 2025)