In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

JJJJ-MM-TT

Zeige Ergebnisse 1781-1790 von 3063.
KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
Rote-Hand-BriefeValproat09.11.2018
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Kymriah® Tisagenlecleucel Novartis1418846107.11.2018
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Mylotarg®Gemtuzumab Ozogamicin Pfizer1390622207.11.2018
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Mepsevii®Vestronidase alfa Ultragenyx1436154607.11.2018
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Cuprior®Trientin gmp-Orphan1436274107.11.2018
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Onpattro®Patisiran Alnylam Pharmaceuticals1436273507.11.2018
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Myalepta®MetreleptinAegerion Pharmaceuticals14042284
14042290
07.11.2018
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Tegsedi®Inotersen Ionis1431828907.11.2018
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Braftovi®Encorafenib Pierre Fabre Pharma14275924
14275930
07.11.2018
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Imfinzi®Durvalumab Astra-Zeneca13929223
13929401
07.11.2018
Zeige Ergebnisse 521-521 von 521.
KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenBfArM empfiehlt, auf Manipulationen bei importiertem Mabthera (Rituximab) und HerceptinV (Trastuzumab) zu achten23.09.2014

Information der Institutionen und Behörden

BMG: Versorgungsmangel für Salbutamol-haltige Arzneimittel in pulmonaler Darreichungsform festgestellt

Datum:
02.01.2024

AMK / Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat einen Versorgungsmangel nach § 79 Absatz 5 des AMG für Salbutamol-haltige Arzneimittel in pulmonaler Darreichungsform bekanntgegeben.

Bei Salbutamol-haltigen Arzneimitteln handelt es sich um Arzneimittel zur Vorbeugung oder Behandlung von Erkrankungen, die lebensbedrohliche Verläufe nehmen können. Eine alternative gleichwertige Arzneimitteltherapie steht nicht zur Verfügung.

Diese Feststellung ermöglicht es den zuständigen Behörden der Länder, nach Maßgabe des § 79 Absatz 5 und 6 AMG im Einzelfall ein befristetes Abweichen von den Vorgaben des AMG zu gestatten. Apotheken sollten sich daher bei Fragen hierzu an ihre zuständige Behörde wenden. Das BMG wird bekannt machen, sobald der Versorgungsmangel nicht mehr vorliegt.

Die AMK bittet darum, Verdachtsfälle von Arzneimittelrisiken im Zusammenhang mit Lieferengpässen für Salbutamol-haltige Arzneimittel in pulmonaler Darreichungsform unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. /


Quellen
BMG; Bekanntmachung nach § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes vom 15. Dezember 2023 (BAnz AT 27.12.2023 B6). www.bundesanzeiger.de (Zugriff am 2. Januar 2024)