In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

JJJJ-MM-TT

Zeige Ergebnisse 1761-1770 von 3063.
KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
HerstellerinformationNebivolol-ActavisNebivololPuren Pharma04.12.2018
ChargenrückrufRamipril Puren 5 mg, 20 Tabletten RamiprilPuren Pharma0931322604.12.2018
ChargenrückrufTrigoa®, 1x21, 3x21 und 6x21 Dragees Levonorgestrel, EthinylestradiolPfizer Pharma PFE06961060
06961077
03025495
04.12.2018
HerstellerinformationErwinase® CrisantaspaseJazz Pharmaceuticals Germany03.12.2018
ChargenrückrufUro-Vaxom 6 mg, „Emra-Med“, 30 und 90 Hartkapseln Escherichia-coli-LysatEmra-Med Arzneimittel 09687889
09687895
03.12.2018
ChargenrückrufSolosin® Tropfen, 50 und 100 ml Lösung TheophyllinSanofi-Aventis Deutschland02089984
03087697
03.12.2018
Rückrufe allgemeinTaxilan 100 mg, 50, 100 und 10x20 Filmtabletten PerazinLundbeck02491172
04917014
02549612
27.11.2018
ChargenrückrufUro-Vaxom 6 mg, „kohlpharma“, 30 und 90 Hartkapseln Escherichia-coli-Lysatkohlpharma09490247
09490253
26.11.2018
ChargenrückrufPrednifluid® 10 mg / ml, 1x5 ml Augentropfensuspension Prednisolonacetatmibe1077579426.11.2018
ChargenrückrufValsartan dura und Valsartan / HCT Mylan ValsartanMylan dura09239582
09239599
09239607
09239613
09239636
09333803
09333826
10054959
10054965
10054971
10054988
10054994
10055002
10055019
10055025
10055031
10055048
23.11.2018
Zeige Ergebnisse 521-521 von 521.
KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenBfArM empfiehlt, auf Manipulationen bei importiertem Mabthera (Rituximab) und HerceptinV (Trastuzumab) zu achten23.09.2014

Information der Institutionen und Behörden

Änderungen in der Verschreibungspflicht

Datum:
28.11.2017

AMK / Am 24. November wurde die sechzehnte Verordnung zur Änderung der  Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Der Bundesrat hatte dem Verordnungsentwurf am 3. November 2017 zugestimmt (siehe auch unter der Rubrik »Amtliche Bekanntmachungen« in der nächsten Ausgabe). Die Änderungen werden nun am 1. Dezember 2017 wirksam.


Die Änderungen der Anlage 1 der AMVV lauten wie folgt. »Ephedrin zur parenteralen Anwendung« wird der Verschreibungspflicht unterstellt. Die Position »Follitropin« wird gestrichen und die Position »Follitropin alfa und beta« umfasst nun »Follitropin und seine rekombinanten Glycoformen alfa, beta und delta«. Die Position »Tenofovir und seine Ester« wird zu »Tenofovir und seine Derivate« und die Position »L-Asparaginase« wird zu »Asparaginase« gefasst.
Außerdem wurden 25 Wirkstoffe, wie Succimer, Obeticholsäure (Ocaliva®) und Selexipag (Uptravi®) der Verschreibungspflicht unterstellt.


Die Verschreibungspflicht der Position Amitraz wird erweitert und umfasst nun die Anwendung bei Bienen und Schweinen. Die orale Anwendung von Zinkoxid unterliegt der Verschreibungspflicht bei Menschen, als auch bei Tieren, ausgenommen in Tagesdosen bis zu 25 mg Zink.
Zudem wird die Position »Aciclovir in Zubereitungen als Creme zur Anwendung bei Herpes labialis in Packungsgrößen bis zu 2 g und einem Wirkstoffgehalt bis zu 100 mg Aciclovir je abgeteilter Arzneiform« um die »Kombination mit Hydrocortison in einer Konzentration von 1 Prozent Hydrocortison zur Behandlung von Herpes labialis zur Verringerung des Risikos ulzerasiver Läsionen bei Erwachsenen und Kindern ab 12 Jahren« ergänzt.


Auch die Position Ibuprofen wird um weitere Ausnahmen von der Verschreibungspflicht ergänzt. Der äußere Gebrauch von Ibuprofen wird zunächst enger definiert. Demnach sind Salben oder ähnliche Zubereitungen von der Verschreibungspflicht ausgenommen, wenn diese bis zu 5 Gewichtsprozent Ibuprofen enthalten. Neu sind dafür Anwendungen »zum äußeren Gebrauch als Pflaster ohne Zusatz weiterer arzneilich wirksamer Bestandteile in einer Wirkstoffmenge bis zu 200 mg Ibuprofen je abgeteilter Arzneiform« ebenfalls von der Verschreibungspflicht ausgenommen.


Die Tagesdosis für Selenverbindungen »in Zubereitungen zum inneren Gebrauch«, die von der Verschreibungspflicht ausgenommen ist, wird von 50 µg auf 70 µg
Selen erhöht, nachdem die Referenzwerte für die Nährstoffzufuhr 2015 überarbeitet wurden. /


Quellen

  • Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 74, 24. November 2017, Sechzehnte Verordnung zur Änderung der
    Arzneimittelverschreibungsverordnung, Seite 3780-3782