In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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Zeige Ergebnisse 1701-1710 von 3063.
KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenrückrufTriamGalen® Creme, 25 g TriamcinolonGalenpharma0688040408.02.2019
ChargenrückrufAfinitor 10 mg, „CC Pharma“, 30 und 90 Tabletten EverolimusCC Pharma07776873
14062252
07.02.2019
Rote-Hand-BriefeCarbimazol- oder Thiamazol-haltige Arzneimittel06.02.2019
HerstellerinformationOxcarbazepin-1 A Pharma® 60 mg / ml und Oxcarbazepin Hexal® 60 mg / mlOxcarbazepin1 A Pharma und Hexal05.02.2019
ChargenrückrufDiazepam 10 mg - Rotexmedica, 5 Ampullen, Injektionslösung Diazepam Rotexmedica0373142505.02.2019
Rote-Hand-BriefeLartruvo®OlaratumabLilly Deutschland29.01.2019
ChargenrückrufMagnesium Verla®, 50 Brausetabletten MagnesiumVerla-Pharm Arzneimittel0490991929.01.2019
ChargenrückrufOlynth®XylometazolinJohnson & Johnson01014501
01014470
08425213
29.01.2019
ChargenrückrufBatrafen® 1 %, 30 g Puder CiclopiroxSanofi-Aventis Deutschland0252550529.01.2019
Rote-Hand-Briefehormonelle Kontrazeptiva21.01.2019
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenBfArM empfiehlt, auf Manipulationen bei importiertem Mabthera (Rituximab) und HerceptinV (Trastuzumab) zu achten23.09.2014

Herstellerinformation

Informationsbrief zu Amoxi 250 TS - 1 A Pharma 250 mg/5 ml: Inverkehrbringung eines begrenzten Kontingents an Packungen mit veralteter Gebrauchsinformation

Hersteller:
1 A Pharma GmbH
Datum:
23.02.2024

AMK / Die Firma 1 A Pharma GmbH informiert in Abstimmung mit dem BfArM und der zuständigen Landesbehörde, der Regierung von Oberbayern, zur geplanten Inverkehrbringung von Amoxi 250 TS – 1 A Pharma 250 mg/5 ml, Pulver zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen, der Charge MX7204 mit veralteter Gebrauchsinformation.

Die Gestattung des Inverkehrbringens ist befristet und stützt sich auf § 79 des Arzneimittelgesetzes (AMG), wonach nun die zuständigen Behörden der Länder im Einzelfall ein befristetes Abweichen von den Vorgaben des AMG gestatten können; die AMK berichtete (siehe Pharm. Ztg. 2023 Nr. 18, Seite 87).

Die Anordnung dient der Sicherstellung der Versorgung mit Antibiotika zur Behandlung von Infektionen, da verschiedene Antibiotika derzeit in Deutschland nur eingeschränkt verfügbar sind.

Die veraltete Gebrauchsinformation unterscheidet sich von der aktuellen Version u. a. bei den sicherheitsrelevanten Angaben: Der aktualisierte Text enthält präzisere Angaben zu den bereits bekannten Wechselwirkungen zwischen Amoxicillin und Probenecid sowie Methotrexat.

Darüber hinaus sind die Angaben zu der bereits bekannten Nebenwirkung einer aseptischen Meningitis präzisiert und die Häufigkeitsangabe der bekannten Nebenwirkung Kristallurie von „sehr selten“ zu „nicht bekannt“ herabgestuft. Zusätzlich sind folgende Nebenwirkungen mit einer Häufigkeit „nicht bekannt“ neu aufgenommen: Kounis-Syndrom, arzneimittelbedingtes Enterokolitissyndrom (DIES) und lineare IgA-Krankheit.

Die aktuelle Gebrauchsinformation (Stand Februar 2023) ist in der ABDA-Datenbank hinterlegt sowie dem Informationsbrief als Anlage beigefügt.

Die AMK bittet Apothekerinnen und Apotheker, Patienten, Eltern oder Erziehungsberechtigte bei der Abgabe der Packungen angemessen zum Sachverhalt zu informieren und Risiken im Zusammenhang mit der Anwendung von Amoxicillin-haltigen Arzneimitteln unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. /


Quellen
1 A Pharma GmbH an AMK (E-Mail-Korrespondenz); 1 A Pharma - Veröffentlichung in der Rubrik "Information der Hersteller". (21. Februar 2024)