In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenrückrufFosfomycin Eberth 2 g Pulver zur Herstellung einer InfusionslösungFosfomycinDr. Friedrich Eberth Arzneimittel18167551
18167568
27.12.2024
HerstellerinformationSanofi-Aventis Deutschland27.12.2024
ChargenrückrufMetamizol Zentiva 500 mg / ml und Novaminsulfon 500 mg LichtensteinZentiva Pharma17418927
17418956
04443361
03507946
03507952
23.12.2024
ChargenrückrufAirbufo Forspiro 160 µg / 4,5 µg einzeldosiertes Pulver zur Inhalation, „1 0 1 Carefarm“Budesonid, Formoterol1 0 1 Carefarm18913327
18913310
23.12.2024
HerstellerinformationFumaderm® initial und Fumaderm®Dimethylfumarat, EthylhydrogenfumaratBiogen20.12.2024
HerstellerinformationMaprotilin-neuraxpharmMaprotilinneuraxpharm Arzneimittel20.12.2024
Rote-Hand-BriefeAlofiselDarvadstrocelTakeda20.12.2024
HerstellerinformationTeva20.12.2024
HerstellerinformationAlbuterol SulfateSalbutamolHexal17.12.2024
HerstellerinformationTecrapharm (Germany)16.12.2024
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenBMG/BfArM: Ergänzende Informationen zum Lieferengpass von Tamoxifen-haltigen Arzneimitteln24.02.2022
Information der Institutionen und BehördenAMK: Statement zur diskutierten Freigabe von Cannabis zu "Genusszwecken" verabschiedet22.02.2022
Information der Institutionen und BehördenBMG/BfArM: Ergänzende Informationen zum Lieferengpass von Tamoxifen-haltigen Arzneimitteln18.02.2022
Information der Institutionen und BehördenBMG/BfArM: Maßnahmen zur Abmilderung des Lieferengpasses für Tamoxifen-haltige Arzneimittel11.02.2022
Information der Institutionen und BehördenAMK: Paxlovid® (Nirmatrelvir/Ritonavir): weiteres oral verfügbares antivirales Arzneimittel zur Behandlung von COVID-19-Patienten mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Kürze verfügbar31.01.2022
Information der Institutionen und BehördenAMK: Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht26.01.2022
Information der Institutionen und BehördenBMG/PEI: Ronapreve® (▼, Casirivimab/Imdevimab): deutlich verminderte in-vitro-Neutralisierungseigenschaften gegenüber der SARS-CoV-2-Omikron-Variante18.01.2022
Information der Institutionen und BehördenAMK: Ökotoxizität von Diclofenac – Hinweise zum verantwortungsbewussten Umgang13.01.2022
Information der Institutionen und BehördenAMK: Lagevrio® (Molnupiravir) und Paxlovid® (Nirmatrelvir, Ritonavir): Oral verfügbare antivirale Wirkstoffe zur Behandlung von COVID-19-Patienten mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf03.01.2022
Information der Institutionen und BehördenDie neue Ausgabe des „Bulletin zur Arzneimittelsicherheit“ ist da!20.12.2021

Information der Institutionen und Behörden

Fetotoxisches Risiko der Angiotensin-II-Rezeptorantagonisten und ACE-Hemmer

Datum:
14.04.2015
AMK / Im aktuellen Bulletin zur Arzneimittelsicherheit – Informationen aus BfArM und PEI – informiert das BfArM über das hohe fetotoxische Risiko der Inhibitoren des Renin-Angiotensin-Aldosteron-Systems (RAAS-Inhibitoren). Eine Therapie mit Angiotensin-II-Rezeptorantagonisten (Sartane) oder Hemmern des Angiotensin-konvertierenden Enzyms (ACE-Hemmer) im zweiten beziehungsweise dritten Trimenon einer Schwangerschaft kann zu Oligohydramnion (zu geringe Fruchtwassermenge) und beim Fötus zu Nierenfunktionsstörungen bis zur Anurie, Gelenkkontrakturen, Lungen- und Schädelhypoplasie sowie Hohlvenenthrombosen führen. Daher soll bei Frauen im gebärfähigen Alter die Indikation zur Behandlung mit Sartanen oder ACE-Hemmern streng gestellt werden, gerade auch wegen ungeplanter Schwangerschaften. Eine Hypertonie soll möglichst vor einer Schwangerschaft stabil mit einem sicheren Antihypertensivum wie Methyldopa eingestellt werden. Wird eine Patientin unter einem RAAS-Inhibitor schwanger, muss die Medikation umgestellt und ein Oligohydramnion ausgeschlossen werden. Frauen im gebärfähigen Alter sollen daher bei der Verordnung von RAAS-Inhibitoren über deren Risiko aufgeklärt werden: Bei einer Schwangerschaft sollen sie sich wegen Umstellung der Medikation umgehend an ihren Arzt wenden. Weder eine invasive Diagnostik noch ein Schwangerschaftsabbruch ist indiziert. Laut Auskunft des Pharmakovigilanz- und Beratungszentrums für Embryonaltoxikologie (PVZ Embryonaltoxikologie) ist keine Abnahme RAAS-Inhibitoren-exponierter Schwangerschaften zu verzeichnen; mit einer höheren Dunkelziffer muss gerechnet werden. Wenn eines der oben genannten Symptome während der Schwangerschaft, bei Geburt oder beim Neugeborenen diagnostiziert wird, sollen daher sowohl Kinder- als auch Frauenärzte die mütterliche Medikamentenanamnese prüfen. In jedem Fall einer Exposition mit ACE-Hemmern oder Sartanen während der Schwangerschaft mit oder ohne die genannten Symptome soll das PVZ Embryonaltoxikologie kontaktiert werden (Telefonnummer 030/450525700, www.embryotox.de). Im Falle einer fetotoxischen Symptomatik wird das PVZ dann eine Meldung als Arzneimittelnebenwirkung veranlassen. Die AMK bittet die Apotheken, bekannt gewordene Verdachtsfälle unerwünschter Wirkungen im Zusammenhang mit der Anwendung von Angiotensin-II-Rezeptorantagonisten und ACE-Hemmer an die AMK (www.arzneimittelkommission.de) zu melden. / Quellen Bulletin zur Arzneimittelsicherheit (Ausgabe 1, März 2015, Seite 8-11): Fetotoxisches Risiko der AT1-Antagonisten und ACE-Hemmer. www.bfarm.de - Arzneimittel - Pharmakovigilanz - Bulletin zur Arzneimittelsicherheit