In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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Zeige Ergebnisse 1651-1660 von 3063.
KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenrückrufElonva 150 Mikrogramm, „axicorp“, 0,5 ml Injektionslösung Corifollitropin alfaaxicorp Pharma1055241009.04.2019
Rückrufe allgemeinMoxifloxacin-Actavis 400 mg, 5, 7 und 10 Filmtabletten MoxifloxacinPuren Pharma10357430
10357447
10357482
09.04.2019
Rote-Hand-BriefeFluorchinolon-haltige ArzneimittelCiprofloxacin, Levofloxacin, Moxifloxacin, Norfloxacin, Ofloxacin08.04.2019
ChargenrückrufElonva 150 Mikrogramm, „Orifarm”, 1 Stück, Injektionslösung Corifollitropin alfaOrifarm0698620305.04.2019
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Rubraca®Rucaparib Clovis Oncology15235890
15235915
15235921
03.04.2019
ChargenrückrufCanesten Gyn 3-Tage-Kombi, 3 Vaginaltabletten und 20 g Creme ClotrimazolBayer Vital0154033602.04.2019
Rote-Hand-BriefeXeljanz®TofacitinibPfizer Pharma29.03.2019
ChargenrückrufPalladon® retard 24 mg, 50 Retard-Kapseln HydromorphonMundipharma0885992829.03.2019
Rote-Hand-BriefeBenlysta®BelimumabGlaxoSmithKline27.03.2019
Rote-Hand-BriefeGenvoya®, Stribild® und Tybost®Elvitegravir / Cobicistat / Emtricitabin / Tenofoviralafenamid, Elvitegravir / Cobicistat / Emtricitabin / Tenofovirdisoproxil, CobicistatGilead Sciences26.03.2019
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenBfArM empfiehlt, auf Manipulationen bei importiertem Mabthera (Rituximab) und HerceptinV (Trastuzumab) zu achten23.09.2014

Information der Institutionen und Behörden

Äquivalenzdosistabellen als Hilfestellung zur Auswahl eines pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Arzneimittels (Aut-simile)

Datum:
28.04.2020

AMK / Mit Inkrafttreten der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung (SARS-CoV-2-AM-VersVO) am 22. April 2020 wurden Apotheken weitreichende Möglichkeiten eingeräumt, im Falle der Nichtverfügbarkeit eines verordneten Arzneimittels u. a. von der Packungsgröße, der Packungsanzahl oder der Wirkstärke abzuweichen (1). Auch die Entnahme von Teilmengen aus Fertigarzneimittelpackungen ist gestattet.

Ziel dieser Maßnahmen ist es im Rahmen der SARS-CoV-19-Pandemie die Arzneimittelversorgung bestmöglich aufrechtzuerhalten und gleichzeitig das Infektionsrisiko zu minimieren, indem die Apotheken- und Arztkontakte der Patienten reduziert werden.
Ist kein wirkstoffgleiches Präparat verfügbar oder lieferbar, kann nach Rücksprache mit dem verordnenden Arzt ein pharmakologisch-therapeutisch vergleichbares Arzneimittel abgegeben werden (Aut-simile-Substitution).

Dabei ist es vor der Umstellung eines Patienten auf einen alternativen Wirkstoff in der Regel notwendig, zunächst die Dosisäquivalenz zum bisherigen Arzneimittel abzuschätzen. Als Hilfestellung veröffentlicht die AMK, wie bereits zuvor für Angiotensin-II-Rezeptorblocker (Sartane) und ACE-Hemmer geschehen (2, 3), entsprechende Vergleichstabellen zu Äquivalenz- bzw. Tagesdosen zu ausgesuchten Wirkstoffklassen.

Dabei gilt es zu beachten, dass diese nur einen Anhaltspunkt darstellen können und im Einzelfall die Indikationen, Wechselwirkungen, die Pharmakokinetik, Kontraindikationen sowie patientenindividuelle Faktoren zu berücksichtigen sind. Hierfür sind v. a. die jeweils aktuellen Fachinformationen zu nutzen.

Die Vergleichstabellen stehen auf der AMK-Homepage unter Hinweise und Materialien für Apotheken → Äquivalenzdosistabellen bereit. Das Angebot wird sukzessive erweitert. /
 

Quellen:
1)    BMG; SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung (BAnz AT 21.04.2020 V1). www.bundesanzeiger.de (Zugriff am 21. April 2020)
2)    AMK; Valsartan-haltige Arzneimittel mit verunreinigtem Wirkstoff - Hilfestellung zur Abschätzung der Äquivalenzdosis alternativer Sartane. Pharm. Ztg. 2018 (163) 29:81.
3)    AMK; Valsartan-haltige Arzneimittel mit verunreinigtem Wirkstoff - Hilfestellung zur Abschätzung der Äquivalenz-Dosis alternativer Wirkstoffe nun auch für ACE-Inhibitoren. Pharm. Ztg. 2018 (163) 30:80.