In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
HerstellerinformationlnfectoCillin®PhenoxymethylpenicillinlnfectoPharm Arzneimittel und Consilium23.01.2026
HerstellerinformationGlycerol 85 % BiB, 5 LFagron0460686323.01.2026
ChargenrückrufVenlafaxin beta retard 37,5 mg Hartkapseln, retardiertVenlafaxinbetapharm Arzneimittel0162459923.01.2026
ChargenüberprüfungenDronabinol Konzentrat 500 mg / 1 ml, 1000 mgCandoro ethics1839817322.01.2026
Rote-Hand-BriefeRemsima®InfliximabCelltrion Healthcare Hungary Kft. 21.01.2026
ChargenrückrufNaropin® 2 mg / ml Amp. 10 ml Injektionslösung, Naropin® 5 mg / ml Amp. 10 ml Injektionslösung, Naropin® 10 mg / ml Amp. 10 ml InjektiRopivacainAspen Pharma Trading Limited07592096
02749854
07592133
21.01.2026
HerstellerinformationMounjaro®TirzepatidLilly Deutschland20.01.2026
ChargenrückrufFluoxetin beta 20, 20 mg, TablettenFluoxetinbetapharm Arzneimittel0370270220.01.2026
ChargenrückrufFingolimod Heumann 0,5 mg HartkapselnFingolimodHeumann Pharma & Co. Generica KG16358169
16358175
19.01.2026
ChargenrückrufBLEO-cell®BleomycinSTADAPHARM0698316219.01.2026
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenBMG/BfArM: Versorgungsmangel für Antibiotika-haltige Säfte für Kinder festgestellt25.04.2023
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Ozempic® (Semaglutid) und Trulicity® (Dulaglutid): Maßnahmen zur Sicherstellung der Versorgung für Patienten mit Typ 2 Diabetes05.04.2023
Information der Institutionen und BehördenPEI: Appell, die Bestellung saisonaler Grippeimpfstoffe gemäß Bedarfsplanung bis 31. März 2023 abzuschließen24.03.2023
Information der Institutionen und BehördenPEI: Lieferengpass von Vaxchora (▼, Cholera-Impfstoff): Freigabe einer Charge in finnisch-schwedischer Aufmachung für deutschen Markt07.03.2023
Information der Institutionen und BehördenDie AMK in Zahlen: Das Jahr 202228.02.2023
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Ablehnung des Zulassungsantrags von Lagevrio® (Molnupiravir) durch die EMA und Beendigung des Inverkehrbringens in Deutschland24.02.2023
Information der Institutionen und BehördenInformation der Institutionen und Behörden: BfArM: Informationsbrief zu Methotrexat medac® 25 mg/ml Injektionslösung: Streichung der Indikation für Autoimmunkrankheiten16.02.2023
Information der Institutionen und BehördenAMK: Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht03.02.2023
Information der Institutionen und BehördenBMG: Einschränkung der gestatteten Bevorratung von vom Bund zentral beschafftem Paxlovid® (▼, Nirmatrelvir/Ritonavir) für Apotheken, krankenhausversorgende Apotheken und Krankenhausapotheken20.01.2023
Information der Institutionen und BehördenAMK: Medikationsfehler bei der Einnahme von Paxlovid® (▼, Nirmatrelvir/Ritonavir) 17.01.2023

Information der Institutionen und Behörden

AMK: Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht

Wirkstoff:
Diverse
Datum:
04.07.2017

AMK / Am 27. Juni 2017 fand die 78. Sitzung des Sachverständigen-Ausschusses für Verschreibungspflicht nach § 53 Absatz 2 des Arzneimittelgesetzes im BfArM, Bonn, statt. Der Ausschuss, in dem die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) mit einem von dreizehn stimmberechtigten Mitgliedern vertreten ist, berät den Verordnungsgeber in Fragen der Verschreibungspflicht. 

Die Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) wird jeweils durch eine Rechtsverordnung geändert, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Da die Beratungen des Ausschusses vertraulich sind, können hier nur einige für die Apotheken wichtige Ergebnisse aus dem Kurzprotokoll der Sitzung mitgeteilt werden. 

Der Sachverständigen-Ausschuss empfahl einstimmig, das Barbiturat Methohexital sowie den Serotonin- und Noradrenalin-Wiederaufnahmehemmer Milnacipran der Verschreibungspflicht nach § 48 AMG zu unterstellen. 

Der Antrag auf Unterstellung unter die Verschreibungspflicht von Procain zur Anwendung am äußeren Gehörgang wurde dagegen einstimmig abgelehnt. 

Für Doxylamin zur Behandlung von Schlafstörungen bei Kindern bis 18 Jahren empfahl der Ausschuss mehrheitlich die Unterstellung unter die Verschreibungspflicht. 

Dem Antrag auf Entlassung aus der Verschreibungspflicht von Zubereitungen aus Ibuprofen und Coffein sowie die bestehende Position »Ibuprofen« in der Anlage 1 der AMVV entsprechend zu ergänzen, stimmte der Ausschuss mehrheitlich zu. Demzufolge sollen Peroralia zur Behandlung von akuten mäßig starken Schmerzen bei Erwachsenen, die Ibuprofen (in maximaler Einzeldosis von 400 mg und in einer maximalen Tagesdosis von 1200 mg) in Kombination mit Coffein (in maximaler Einzeldosis von 100 mg und in einer maximalen Tagesdosis von 300 mg) enthalten, von der Verschreibungspflicht ausgenommen werden. 

Wenn der Verordnungsgeber den Voten des Ausschusses folgt, ist damit zu rechnen, dass die genannten Änderungen zum 1. Januar 2018 (eventuell mit Übergangsfristen) in Kraft treten. /


Quellen

  • BfArM; Kurzprotokoll der 78. Sitzung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht am 27. Juni 2017. www.bfarm.de - Arzneimittel - Pharmakovigilanz - Ausschüsse und Gremien - Verschreibungspflicht - Tagesordnungen und Protokolle (Zugriff am 29. Juni 2017)