In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenrückrufMetamizol Zentiva 500 mg / ml und Novaminsulfon 500 mg LichtensteinZentiva Pharma17418927
17418956
04443361
03507946
03507952
23.12.2024
ChargenrückrufAirbufo Forspiro 160 µg / 4,5 µg einzeldosiertes Pulver zur Inhalation, „1 0 1 Carefarm“Budesonid, Formoterol1 0 1 Carefarm18913327
18913310
23.12.2024
HerstellerinformationFumaderm® initial und Fumaderm®Dimethylfumarat, EthylhydrogenfumaratBiogen20.12.2024
HerstellerinformationMaprotilin-neuraxpharmMaprotilinneuraxpharm Arzneimittel20.12.2024
Rote-Hand-BriefeAlofiselDarvadstrocelTakeda20.12.2024
HerstellerinformationTeva20.12.2024
HerstellerinformationAlbuterol SulfateSalbutamolHexal17.12.2024
HerstellerinformationTecrapharm (Germany)16.12.2024
ChargenrückrufAbtswinder Brennnesseltee NAbtswinder Naturheilmittel16.12.2024
ChargenrückrufEudorlin® SchmerztablettenAcetylsalicylsäure, CoffeinBerlin-Chemie0265325516.12.2024
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenInformation der Institutionen und Behörden: CHMP/EMA: Ruhen der Zulassung von Arzneimitteln empfohlen, deren Bioäquivalenzstudien von Synchron Research Services, Indien, durchgeführt wurden 24.05.2022
Information der Institutionen und BehördenBMG/BfArM: Verordnung und Abgabe großer Packungsgrößen Tamoxifen-haltiger Arzneimittel wieder möglich10.05.2022
Information der Institutionen und BehördenAMK in eigener Sache: Aufruf zur Meldung von Arzneimittelrisiken!03.05.2022
Information der Institutionen und BehördenCHMP/EMA: Rubraca® (▼, Rucaparib): Einschränkung aufgrund vorläufiger Studienergebnisse an Patientinnen mit Eierstock-, Eileiter- oder Bauchfellkrebs mit einer BRCA-Mutation28.04.2022
Information der Institutionen und BehördenBMG/BfArM: Packungen nach § 79 Abs. 5 AMG importierter Tamoxifen-haltiger Arzneimittel sind vorrangig abzugeben26.04.2022
Information der Institutionen und BehördenPEI: Appell, die Bestellung saisonaler Grippeimpfstoffe gemäß Bedarfsplanung bis 31. März 2022 abzuschließen30.03.2022
Information der Institutionen und BehördenDie neue Ausgabe des „Bulletin zur Arzneimittelsicherheit“ ist da!30.03.2022
Information der Institutionen und BehördenAMK/ABDATA: Bereitstellung von Listen mit russischen und polnischen Arzneimitteln zur erleichterten Auswahl der medikamentösen Therapie von geflüchteten Menschen aus der Ukraine21.03.2022
Information der Institutionen und BehördenBMG/BfArM: Erneuter Appell zur konsequenten Verordnung und gleichmäßigen Abgabe kleiner Packungsgrößen Tamoxifen-haltiger Arzneimittel18.03.2022
Information der Institutionen und BehördenDie AMK in Zahlen: Das Jahr 202115.03.2022

Information der Institutionen und Behörden

BMG: Mengenbeschränkte Belieferung bzw. Abgabe von Paracetamol-haltigen Arzneimitteln durch Hersteller, pharmazeutische Großhändler und Apotheken

Datum:
24.03.2020

AMK / Der Bundesminister für Gesundheit, Jens Spahn, informiert über eine verstärkte Nachfrage von Paracetamol-haltigen Arzneimitteln aufgrund der SARS-CoV-2-Pandemie und weist auf Maßnahmen zur Vermeidung von Versorgungsengpässen hin.

Zur Sicherstellung der weiteren bedarfsgerechten Versorgung mit Paracetamol-haltigen Arzneimitteln sollen nur für den akuten Behandlungsfall benötigte Mengen beliefert bzw. abgegeben werden.

Apotheken sollen im Rahmen der Beratung therapeutische Alternativen prüfen und Paracetamol-haltige Arzneimittel nur dann abgeben, wenn im individuellen Einzelfall keine therapeutische Alternative in Frage kommt. Es soll nur so viel abgegeben werden, wie für den akuten Behandlungsfall erforderlich ist. Diese Vorgaben gelten auch für den Versandhandel.

VertragsärztInnen werden gebeten, verschreibungspflichtige Paracetamol-haltige Arzneimittel nur nach Prüfung therapeutischer Alternativen und nur in der medizinisch notwendigen Packungsgröße zu verordnen.

Die AMK bittet ApothekerInnen, Patienten, die Paracetamol-haltige Arzneimittel erwerben möchten, angemessen zu beraten und mitzuhelfen einen Versorgungsengpass zu vermeiden. Die AMK informierte bereits über vermeintliche Risiken schwererer Krankheitsverläufe von COVID-19 bei Einnahme von z. B. Ibuprofen; Belege hierfür wurden nicht gefunden (Pharm. Ztg. 2020 Nr. 13, Seiten 86-87). /

Quellen
BMG an AMK (E-Mail-Korrespondenz); BMG-Spahn Lieferengpässe Paracetamol. (24. März 2020)