In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

JJJJ-MM-TT

Zeige Ergebnisse 1391-1400 von 3063.
KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
ChargenrückrufIbuprofen Puren Granulat 400 mg, 20 und 50 Beutel IbuprofenPuren Pharma11355114
11355143
28.01.2020
ChargenrückrufDolomo TN®, 10, 27, 36 und 180 Tabletten DiverseGlenwood Pharmazeutische Erzeugnisse00778219
02758994
02759002
02759019
28.01.2020
Rote-Hand-BriefeLemtrada®AlemtuzumabSanofi Belgium27.01.2020
HerstellerinformationDetimedac®DacarbazinMedac Gesellschaft für klinische Spezialpräparate mbH24.01.2020
Rückrufe allgemeinPicato® 150 Mikrogramm / g, 3x0,47 g Gel, Picato® 500 Mikrogramm / g, 2x0,47 g Gel IngenolmebutatLeo Pharma00678340
00678357
22.01.2020
Rückrufe allgemeinMidrospa 20, 1x21, 3x21 und 6x21 FilmtablettenDrospirenon, EthinylestradiolMithra Pharmaceuticals11353262
11353279
11353285
21.01.2020
Rückrufe allgemeinMicypra, 1x21, 3x21 und 6x21 Filmtabletten Cyproteron, EthinylestradiolMithra Pharmaceuticals11511815
11511821
11511838
21.01.2020
ChargenrückrufPantoprazol Puren 20 mg, 14, 30, 60 und 100 magensaftresistente Tabletten, Pantoprazol Puren 40 mg, 14, 15, 28, 60 und 100 magenPantoprazolPuren Pharma11357076
11357107
11357142
11357171
11357194
11357202
11357219
11357260
11357314
20.01.2020
ChargenrückrufQuetiapin Puren 25 mg, 100 FilmtablettenQuetiapinPuren Pharma1135743220.01.2020
ChargenrückrufBronchipret® TP, 50 und 100 Filmtabletten Primelwurzel-Trockenextrakt, Thymiankraut-TrockenextraktBionorica SE00168484
00168490
20.01.2020
Zeige Ergebnisse 521-521 von 521.
KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenBfArM empfiehlt, auf Manipulationen bei importiertem Mabthera (Rituximab) und HerceptinV (Trastuzumab) zu achten23.09.2014

Information der Institutionen und Behörden

Bei Arzneimittelrückrufen kein Austausch ohne ärztliche Verschreibung

Datum:
21.10.2014
AMK / In Abhängigkeit vom Risiko sind Arzneimittelrückrufe bis auf die Ebene der Patienten nötig. Patienten werden, teilweise über die Medien, aufgefordert das betroffene Arzneimittel der Apotheke zurückzugeben und fordern einen unkomplizierten Ersatz. Dies geschah zuletzt beim Rückruf zu Jext® Autoinjektor und Novomix® 30 Flexpen®. Die AMK hatte sich an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gewandt, um die Rechtsauffassung des Ministeriums zur Sicherstellung der Patientenversorgung bei Rückrufen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu eruieren. Das Ministerium ist der Auffassung, dass nach Sinn und Zweck des § 48 Absatz 1 AMG auch bei einem Austausch eines Arzneimittels ein Arzt konsultiert werden muss. Die Diagnose sowie Therapiealternativen sollten auch anlässlich einer »Austausch-»Verschreibung vom Arzt geprüft werden. Dabei sollte eine zuvor möglicherweise fehlerhafte oder unwirksame Medikation des Patienten bei der ärztlichen Beurteilung der weiteren Behandlung mit berücksichtigt werden. Für die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel ist gemäß § 1 AMVV das Vorliegen einer ärztlichen Verschreibung vorgeschrieben. Auch die Regelung in § 4 AMVV spricht gegen den »unbürokratischen« Austausch eines von einem (Chargen-) Rückruf betroffenen Arzneimittels gegen ein fehlerfreies durch den Apotheker. Daher darf die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel an Patienten ohne das Vorliegen einer Verschreibung nur unter den dort genannten engen Voraussetzungen, die kumulativ vorliegen müssen, erfolgen: die Anwendung des Arzneimittels erlaubt keinen Aufschub (»dringender Fall«, zum Beispiel Vorliegen einer lebens- oder gesundheitsgefährdenden Situation), der Apotheker muss durch den Arzt vorher über die Rechtmäßigkeit der Abgabe fernmündlich unterrichtet worden sein, der Apotheker muss sich Gewissheit über die Identität des anrufenden Arztes verschafft haben. Auch in diesen Fällen ist die Verschreibung vom Arzt unverzüglich in schriftlicher oder elektronischer Form nachzureichen. Aus den vorgenannten Gründen ist auch im Falle eines (Chargen-) Rückrufs die erneute Ausstellung einer ärztlichen Verschreibung für den Austausch eines Arzneimittels in der Apotheke gegen ein fehlerfreies unverzichtbar. Desweiteren möchte die AMK zu bedenken geben, dass es unter Abwägung der Risiken durch den Qualitätsmangel einerseits und einer Versorgungslücke andererseits sinnvoll sein kann, die Rücknahme des fehlerhaften Arzneimittels vom Patienten erst bei Abgabe des Ersatzpräparates durchzuführen. / Quelle Bundesministerium für Gesundheit (Korrespondenz an AMK); Abgabe von Arzneimitteln an Patienten ohne erneute Verschreibung im Austausch bei Arzneimittelrückrufen. (10. April 2014)