In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
HerstellerinformationBronchitolMannitolPharmaxis Europe Limited17.11.2025
HerstellerinformationLibtayoCemiplimabRegeneron10.11.2025
HerstellerinformationNovo Nordisk Pharma10.11.2025
Rote-Hand-BriefePhenhydan® Phenytoin-NatriumDesitin Arzneimittel07.11.2025
ChargenrückrufMareen®DoxepinKrewel Meuselbach01845188
01845194
01845202
03.11.2025
ChargenrückrufInjekt Solo Spritze 10 ml LuerB. Braun Melsungen1807459403.11.2025
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Kisunla®Donanemab Lilly01.11.2025
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Romvimza™ VimseltinibDeciphera Pharmaceuticals01.11.2025
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Voranigo®Vorasidenib Servier01.11.2025
HerstellerinformationSalbutamolGlenmark Arzneimittel29.10.2025
Zeige Ergebnisse 131-140 von 598.
KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Gestattung zum Inverkehrbringen von Sultanol® (Salbutamol) in französischer Aufmachung10.08.2023
Information der Institutionen und BehördenPEI: Lieferengpässe von Pneumokokken-Impfstoffen (Pneumovax® 23 und Prevenar® 13) – aktuelle STIKO-Empfehlungen und priorisierte Impfung - Update 10.08.2023
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Ablehnung des Zulassungsantrags von Lagevrio® (Molnupiravir) durch die EMA und Beendigung des Inverkehrbringens in Deutschland - Update18.07.2023
Information der Institutionen und BehördenAMK: Unterschiedliche variable Daten auf Primärpackmittel und Umkarton – Unsicherheit bezüglich der pharmazeutischen Qualität18.07.2023
Information der Institutionen und BehördenAMK: Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht12.07.2023
Information der Institutionen und BehördenBMG/BfArM: Ergänzende Informationen zum Lieferengpass von Tamoxifen-haltigen Arzneimitteln - Update10.07.2023
Information der Institutionen und BehördenPEI: Lieferengpass von Typhim Vi® (Typhus-Polysaccharid-Impfstoff): Freigabe einer Charge in englisch-französisch-spanischer Aufmachung für den deutschen Markt04.07.2023
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Lieferengpass Calciumfolinat-haltiger Parenteralia: Einschränkung der Distributionswege und eine kontingentierte Abgabe angeordnet - Update26.06.2023
Information der Institutionen und BehördenBfArM: Lieferengpass Jinarc® (▼, Tolvaptan) 15 mg und 45 mg: Gestattung des Inverkehrbringens mit nicht zulassungskonformer Gebrauchsinformation21.06.2023
Information der Institutionen und BehördenBMG/PEI: Versorgungsmangel für Atgam® (▼, equines Anti-T-Lymphozytenglobulin) festgestellt20.06.2023

Information der Institutionen und Behörden

28. Betäubungsmittelrechts-Änderungsverordnung

Datum:
06.01.2015
AMK / Am 13. Dezember 2014 ist die 28. Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften in Kraft getreten (1). In der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtmVV) wird für das Betäubungsmittel Lisdexamfetamindimesilat eine Höchstverschreibungsmenge von 2100 mg festgelegt. Lisdexamfetamin ist im Fertigarzneimittel Elvanse® 30 mg, 50 mg und 70 mg Hartkapseln enthalten, das im Rahmen einer therapeutischen Gesamtstrategie zur Behandlung von Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitäts-Störungen bei Kindern ab 6 Jahren als Mittel der zweiten Wahl eingesetzt wird. Darüber hinaus wird Paragraf 9 Absatz 1 Nummer 5 BtmVV geändert: In Fällen, in denen der Arzt dem Patienten eine schriftliche Gebrauchsanweisung übergeben hat, genügt auf der Betäubungsmittelverschreibung künftig der ärztliche Hinweis auf diese schriftliche Gebrauchsanweisung. Der genaue Wortlaut »gemäß schriftlicher Anweisung« ist nicht mehr vorgeschrieben. Die alte Vorschrift hatte wiederholt Anlass zu Retaxationen gegeben. In die Anlagen I (nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel) und II (verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel) des Betäubungsmittelgesetzes werden etwa 30 neue gesundheitsgefährdende psychoaktive Substanzen (unter anderem Amphetamin-Derivate, Cannabinoide) aufgenommen. Weiter umfasst die Änderungsverordnung einige Änderungen in den Paragrafen 5a »Substitutionsregister« und 5b »Verschreiben für Bewohner von Alten- und Pflegeheimen sowie von Hospizen«, die überwiegend die Ärzte beziehungsweise Behörden betreffen. Die vollständige Änderungsverordnung finden Sie in der Rubrik »Amtliche Bekanntmachungen« dieser Ausgabe der Pharmazeutischen Zeitung abgedruckt. In diesem Zusammenhang möchte die AMK darauf hinweisen, dass für Verordnungen nach dem 31. Dezember 2014 die Verwendung der neuen BtM-Rezepte (neun-stellige Rezeptnummer) vorgeschrieben ist. Alte BtM-Rezepte dürfen folglich nach dem 7. Januar 2015 nicht mehr beliefert werden (2). / Quelle www.bgbl.de --> kostenloser Bürgerzugang --> Bundesgesetzblatt Teil I ---> 2014 --> Nr. 57 vom 12. Dezember 2014 --> Achtundzwanzigste Verordnung zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher Vorschriften BfArM; Alte Betäubungsmittelrezepte dürfen ab dem 01.01.2015 nicht mehr zur Verschreibung verwendet werden www.bfarm.de --> Presse --> Pressemitteilung Nr. 13/14 (16. September 2014)