In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

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Zeige Ergebnisse 1321-1330 von 3063.
KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
Rückrufe allgemeinOfloxacin 200 – 1 A Pharma, 10 Filmtabletten, Ofloxacin 400 – 1 A Pharma, 10 und 20 FilmtablettenOfloxacin1 A Pharma01659830
01663234
01663323
06.04.2020
HerstellerinformationEsbriet®Roche Pharma (Schweiz)02.04.2020
Rückrufe allgemeinOfloHexal 200 mg, 10 und 20 Filmtabletten OfloxacinHexal01799092
01799100
02.04.2020
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Beovu®BrolucizumabNovartis1555997702.04.2020
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Evenity®Romosozumabucb1436718702.04.2020
ChargenrückrufGastricholan-L®, 30, 50 und 2x50 ml Flüssigkeit zum EinnehmenBitterfenchel-, Kamillenblüten- und Pfefferminzblätter-TinkturSüdmedica04884651
04884668
05503579
01.04.2020
Rote-Hand-BriefeTrisenox ArsentrioxidFirma Teva B.B.31.03.2020
Rote-Hand-BriefeFirma Medac Gesellschaft27.03.2020
ChargenrückrufAbstral 200 Mikrogramm, „Orifarm“, 30 Sublingualtabletten FentanylOrifarm1243761827.03.2020
ChargenrückrufFentanyl-Hexal® MAT 150 µg / h, 5 transdermale PflasterFentanylHexal0598885526.03.2020
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KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenBfArM empfiehlt, auf Manipulationen bei importiertem Mabthera (Rituximab) und HerceptinV (Trastuzumab) zu achten23.09.2014

Information der Institutionen und Behörden

BMG: Versorgungsmangel für isotonische Natriumchlorid-Lösungen festgestellt

Datum:
18.10.2024

AMK / Derzeit besteht nach Mitteilung des BMG in Deutschland ein Versorgungsmangel an isotonischen Natriumchlorid-haltigen Lösungen.

Der Bedarf an isotonischen Natriumchlorid-haltigen Lösungen kann derzeit nicht vollständig gedeckt werden, ungeachtet der bei den zugelassenen Arzneimitteln erfolgenden Produktion in maximaler Auslastung. Daher sind zusätzliche Importe zur Sicherstellung der Versorgung erforderlich.

Bei isotonischen Natriumchlorid-haltigen Arzneimitteln handelt es sich um Arzneimittel, die zur Vorbeugung oder Behandlung lebensbedrohlicher Erkrankungen benötigt werden. Eine alternative gleichwertige Arzneimitteltherapie steht nicht zur Verfügung.

Auf Grundlage der Bekanntmachung des BMG nach § 79 Absatz 5 und 6 des Arzneimittelgesetzes (AMG) können nun die zuständigen Behörden der Länder im Einzelfall ein befristetes Abweichen von den Vorgaben des AMG gestatten. Apotheken sollten sich bei Fragen hierzu an ihre zuständige Behörde wenden. Das BMG wird bekannt geben, sobald der Versorgungsmangel behoben ist.

Die AMK bittet darum, Verdachtsfälle von Arzneimittelrisiken im Zusammenhang mit Lieferengpässen von isotonischen Natriumchlorid-Lösungen unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. /


Quellen
BMG; Bekanntmachung nach § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes vom 10. Oktober 2024 (BAnz AT 17.10.2024 B4). www.bundesanzeiger.de (Zugriff am 12. Oktober 2024)