In dieser Rubrik finden Sie nicht nur neue Arzneimittel aufgelistet, sondern auch die aktuellen Nachrichten der Arzneimittelkommission (AMK), wie z. B. Rückrufe oder Rote-Hand-Briefe. Sie können außerdem in unserem Archiv gezielt nach früheren Informationen suchen.

Wichtige Arzneimittelinformationen

JJJJ-MM-TT

Zeige Ergebnisse 1311-1320 von 3129.
KategorieProduktWirkstoffHerstellerPZNsDatum
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
ZeposiaOzanimod Celgene16151936
16151942
16151959
04.08.2020
Neue Arzneimittel
mit Abgabesituation
Zolgensma™ Onasemnogen-AbeparvovecAvexis15995454
15995460
15995477
15995508
15995514
15995543
15995566
15995572
15995419
15995425
15995431
16204727
16204733
16204756
16204762
16204779
16204785
16204791
16204816
16204822
16204839
16514273
16514296
16514310
16514327
16514333
16514385
16514391
16514422
16514439
16514445
16514451
16514468
16514474
16514480
16514497
04.08.2020
ChargenrückrufSpiriva Respimat 2,5 Mikrogramm, „CC Pharma“, 1x4,0 ml und 3x4,0 ml Inhalationslösung TiotropiumCC Pharma03224421
03224444
03.08.2020
ChargenrückrufCannabisextrakt THC 10 CBD 10, 25 mlTilray Deutschland1333090531.07.2020
ChargenrückrufAbacavir Hexal® 300 mg, 60 und 180 FilmtablettenAbacavirHexal12351940
12351934
31.07.2020
ChargenrückrufEpoetin alfa Hexal® 20 000 I.E. / 0,5 ml, 1 und 6 FertigspritzenEpoetin alfaHexal00584998
00585006
28.07.2020
ChargenrückrufBasodexan® Fettcreme 10 %, 50, 100 und 2x100 g HarnstoffAlmirall Hermal04080065
04080071
04080088
27.07.2020
Rückrufe allgemeinLariam, „Pharma Gerke“, 8 Tabletten MefloquinPharma Gerke Arzneimittelvertriebs0885908727.07.2020
ChargenrückrufNeotigason 25, 30 HartkapselnAcitretinPuren Pharma1132852527.07.2020
ChargenrückrufIrinotecan Accord 20 mg / ml, 1 Stück, Konzentrat zur Herstellung einer InfusionslösungIrinotecanAccord Healthcare1242247923.07.2020
Zeige Ergebnisse 531-534 von 534.
KategorieTitelDatum
Information der Institutionen und BehördenBei Arzneimittelrückrufen kein Austausch ohne ärztliche Verschreibung21.10.2014
Information der Institutionen und BehördenParallel vertriebenes Avastin rumänischen Ursprungs: Charge B7011B03 vorsorglich untersuchen07.10.2014
Information der Institutionen und BehördenAmygdalin-haltige Arzneimittel sind bedenklich07.10.2014
Information der Institutionen und BehördenBfArM empfiehlt, auf Manipulationen bei importiertem Mabthera (Rituximab) und HerceptinV (Trastuzumab) zu achten23.09.2014

Information der Institutionen und Behörden

AMK/ZL: vermehrt Meldungen zu falsch negativen Ergebnissen bei THC-Identifikations-Schnelltests der Firmen Cantourage GmbH und Caesar & Loretz GmbH (Beigabe zu Dronabinol-Lösung 25 mg/ml NRF 22.8.)

Datum:
10.02.2025
AMK / Im Zeitraum Juli 2024 bis Januar 2025 meldeten 34 Apotheken Probleme bei der Identitätsprüfung von Dronabinol-Lösungen mittels des beiliegenden THC-Schnelltests an die AMK. Aufgrund der fehlenden Farbreaktion konnte die Identität des Wirkstoffs nicht bestätigt werden. In einem Fall führte ein negatives Testergebnis zu einer dreitägigen Therapieverzögerung bei einer Palliativpatientin. Betroffen sind die Dronabinol-Lösung CAN 25 mg/ml NRF 22.8. inklusive Identifikations-Kit der Firma Cantourage GmbH sowie die Dronabinol-Lösung 25 mg/ml für NRF 22.8. inklusive Identifikations-Kit der Firma Caesar & Loretz GmbH, die auch in der Bezugsquellenliste des DAC/NRF enthalten sind (1). Beide Firmen verwenden die Testkits desselben Zulieferers (2, 3). Dronabinol-haltige Rezepturarzneimittel werden unter anderem als Antiemetikum, Appetitstimulans, Muskelrelaxans bei Multipler Sklerose oder Analgetikum bei chronischen Schmerzen in besonders begründeten Fällen eingesetzt. Apotheken bemängelten gegenüber der AMK ein negatives Prüfergebnis trotz ordnungsgemäßer Anwendung des Schnelltests. In einem Fall griff eine Apotheke auf ein anderes Prüfverfahren zurück. In zwei Fällen verwendeten Apotheken alternative Schnelltests, mit welchen die Identität bestätigt wurde. Vier Apotheken monierten zudem, dass keine Informationen zum Fehlerbild von der Firma bereitgestellt wurden. Beide Firmen (Cantourage GmbH und Caesar & Loretz GmbH) haben gegenüber der AMK als Ursache für die fehlerhaften Testergebnisse die Entnahme einer unzureichenden Reagenzmenge aus den beiliegenden Phiolen identifiziert. Da die Dosieröffnung nach Abdrehen der Spitze der Phiole zu klein ist, werden Tropfen mit zu geringem Volumen erzeugt. Ebenso ist die Wirksamkeit des Puffers vermindert (3, 4). Dadurch sei das abgegebene Reagenzvolumen bei der empfohlenen Tropfenzahl (fünf Tropfen) zu gering, um die Farbreaktion auszulösen. Als Maßnahme empfehlen die Firmen auf Anfrage, statt fünf nun zehn Tropfen Reagenzlösung zu verwenden, um ein zuverlässiges Testergebnis zu gewährleisten. Entsprechende Zusatzetiketten würden auf der Sekundärverpackung der betroffenen Chargen angebracht. Als Maßnahme für neu produzierte Chargen wird die Anleitung des Schnelltests aktualisiert. Zudem wurden korrigierende Maßnahmen beim zuständigen Abfüller eingeleitet, um die Zuverlässigkeit des Tests zukünftig sicherzustellen (5). Trotz der ergriffenen Maßnahmen der Firmen erhält die AMK jedoch weiterhin Meldungen aus Apotheken zum Sachverhalt. Im Auftrag der AMK untersuchte das Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker e. V. (ZL) die betroffenen Testkits und bestätigte, dass mit der erhöhten Tropfenzahl (zehn Tropfen) die Farbreaktion ausgelöst werden kann. Das ZL erinnert daran, dass die Identität von Dronabinol mittels Dünnschichtchromatographie (DC) geprüft werden kann, wie in der DAC Probe 10 und 11 beschrieben (6). Das ZL verweist auch auf seine Praxishilfe zu alternativen Identifizierungsverfahren von Cannabisprodukten und hatte sich zuvor bereits in einer Studie mit der Eignung von Schnelltests für Cannabis-haltige Zubereitungen für Apotheken befasst; dabei wurden auch die betroffenen Testkits untersucht (7, 8). Bei ausbleibender Identitätsreaktion kann daher individuell geprüft werden, ob durch Erhöhung bzw. Verdopplung des Anteils an Reagenzlösung, gemäß oben genannter Empfehlung der Hersteller, die Farbreaktion erzeugt werden kann. Bei bestehenden Unsicherheiten sollten monografierte Identifizierungsverfahren durchgeführt werden. Ein betroffener Hersteller hat den Vertrieb seines Produkts inzwischen eingestellt, allerdings nicht aufgrund des genannten Fehlerbildes. Bereits an den Großhandel ausgelieferte Ware kann weiter an Apotheken abgegeben werden, was die AMK explizit kritisiert. Potenziell vom Fehler betroffene Schnelltests im Markt sollten konsequenterweise zurückgerufen werden. Die AMK bittet Apothekerinnen und Apotheker, Risiken von Arzneimitteln, einschließlich von Rezepturausgangsstoffen unter www.arzneimittelkommission.de zu berichten. Insbesondere Therapieunterbrechungen, die im zeitlichen Zusammenhang mit einem negativen Identitätsnachweis auftreten, sind bitte über den Berichtsbogen für unerwünschte Arzneimittelwirkungen zu melden. / Quellen 1) DAC/NRF; Bezugsquellen für Dronabinol. www.dac/nrf.de → DAC → Herstellen → Online-Bezugsquellennachweis (Zugriff am 21. November 2024) 2) Cantourage GmbH an AMK (E-Mail-Korrespondenz); Anfrage zu AMK Fälle […]. (29. November 2024) 3) Caesar & Loretz GmbH; Stellungnahme AMK-Meldung […] zu Dronabinol-Lsg. 25mg/ml f. NRF 22.8.+Ident.-Kit. (25. September 2024) 4) Cantourage GmbH, Stellungnahme Ihre AMK-Meldung zu einem fehlgeschlagenen THC-Identitätsnachweis bei einer Packung Dronabinol-Lösung CAN 25 mg/ml, 40 ml […]. (6. November 2024) 5) Caesar & Loretz GmbH; Stellungnahme Ihre Meldung […] vom 27.09.2024.zu […]. (8. Oktober 2024) 6) DAC/NRF; Rezepturhinweise zu Dronabinol. www.dac/nrf.de → DAC → NRF-Wissen → Rezepturhinweise (Zugriff am 21. November 2024) 7) Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker e.V.; Praxishilfe zu alternativen Identifizierungsverfahren von Cannabisprodukten. www.zentrallabor.com → Apothekenpraxis → Praxishilfen → Praxishilfe Cannabisprodukte (Zugriff am 21. November 2024) 8) ZL; ZL-Studie zu Cannabis-haltigen Zubereitungen: Eignen sich immunchemische Teststreifen zur Identifizierung? (Teil 1). Pharm. Ztg. 2023; 49:52. 9) DAC/NRF; ZL-Studie zu Cannabis-haltigen Zubereitungen: Eignen sich Farbtests zur Identifizierung? (Teil 2). Pharm. Ztg. 2024; 6:52.